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ISSN 1610-0611
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"Chemie-Ali" und deutsche Giftgasfirmen

Giftgasmörder „Chemie Ali“ und deutsche Firmen vor internationales
Tribunal!

Der als "Chemie-Ali" bekannt gewordene Cousin des irakischen
Diktators Saddam Hussein, Ali Hassan el Maschid, muss wegen
furchtbarer Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor ein unabhängiges
internationales Tribunal gestellt werden. Das hat die Gesellschaft
für bedrohte Völker International (GfbV) am Freitag gefordert. Mit
„Chemie Ali“ müssten die Führung der deutschen Firmen Karl Kolb GmbH
und Pilot Plant aus Dreieich in Hessen sowie führende
Persönlichkeiten von bis zu 60 weiteren deutschen Unternehmen, die
sich am Aufbau der irakischen Giftgasindustrie beteiligt haben, zur
Verantwortung gezogen werden.

„Die Verantwortung Ali Hassan el Maschids geht weit über den
Giftgasmord an 5.000 Einwohnern der Stadt Halbaja 1988 hinaus“, sagte
der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch. Bereits 1987 habe
„Chemie Ali“ systematische Giftgasangriffe auf zahlreiche kurdische
und assyro-chaldäische Bergdörfer des Nordirak geführt. Zudem habe
die irakische Armee dann Hunderte von Siedlungen eingekreist und die
Überlebenden deportiert. Zehntausende seien bei Massenerschießungen
liquidiert worden. Insgesamt seien diesen Operationen unter
Oberbefehl el Maschids nach verschiedenen seriösen Schätzungen
zwischen 150.000 und 182.000 Kurden zum Opfer gefallen, unter ihnen
auch christliche Assyro-Chaldäer. Diese Verbrechen seien von den
Tätern akribisch dokumentiert worden: Es existieren 14 Tonnen
Material, die von kurdischen Freiheitskämpfern sichergestellt wurden.


Im Frühjahr 1991 habe Ali Hassan el Maschid 1991 in einem Gespräch
mit kurdischen Unterhändlern persönlich eingeräumt, dass er mit
seiner Offensive 100.000 Kurden vernichtet hat. Zynisch habe er
hinzugefügt: Mehr seien es nicht gewesen, berichtete Zülch.

Die beiden Firmen Pilot Plant und Karl Kolb GmBH haben vor allem den
Aufbau der Giftgasanlagen im irakischen Samarra vorangetrieben. Die
GfbV hatte die Karl Kolb GmbH und Pilot Plant bereits im April 1987
öffentlich beschuldigt, für die Vernichtung von Tausenden Kurden und
christlichen Assyrern die Mitverantwortung zu tragen. Das Bonner
Landgericht hatte der GfbV bei einer Androhung von zweimal 500.000 DM
Bußgeld am 4. August 1987 untersagt, diese Beschuldigungen zu
wiederholen. Das Kölner Oberlandesgericht hatte diesen Richterspruch
im 11. Januar 1988 aufgehoben.

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Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Göttingen, den 22. August 2003
Hompage: http://www.gfbv.de
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