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ISSN 1610-0611
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Luftbruecke fuer Zivilbevoelkerung

Humanitäre Luftbruecke für Zivilbevölkerung im Nordirak
GfbV fordert Sondersitzung des Bundestages
Bundestagsfraktionen sollen eine Luftbrücke in
die Südosttürkei beschließen



Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms in
die Bergregionen des Nordirak, fordert die
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine
Sondersitzung des Bundestages. „Beschließen Sie
so schnell wie möglich den Aufbau einer
Bundeswehr-Luftbrücke in die Südosttürkei. Nur
so kann die kontinuierliche Versorgung der
500.000 Flüchtlinge sofort anlaufen“,
appellierte der Generalsekretär der GfbV am
Dienstag, den 25. März in Göttingen an die
Fraktionen des Deutschen Bundestages. „Nach
unseren Informationen sind bis zu 500.000
Menschen aus den schwer umkämpften Städten
Dohuk, Mosul und Kirkuk in die Berge geflohen.“
Diese Zahlen werden von Mitarbeitern der
Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst (Köln)
vor Ort bestätigt. Die Menschen in der Region
benötigten dringend Nahrungsmittel, sauberes
Wasser, Medikamente, Decken und Zelte. Die meist
kurdischen Flüchtlinge kommen sowohl aus den von
Saddam kontrollierten Städten Mosul und Kirkuk,
als auch aus den Städten unter kurdischer
Verwaltung.

Die deutsche Öffentlichkeit werde es nach den
Erfahrungen der Jahrhundertflut begrüßen, dass
die Bundeswehr als Friedensinstrument für die
Hilfe im Irak zum Einsatz komme. Eine solche
Luftbrücke könnte von allen deutschen
Hilfswerken genutzt werden.

Gerade auch die Oppositionsparteien CDU/CSU und
FDP stünden in der Pflicht. Die Regierung
Kohl/Kinkel habe den Aufbau der irakischen
Giftgas-Industrie in den 80er Jahren weder
behindert noch energisch unterbunden und sei
dadurch mitschuldig an den etwa 5.000 Giftgas-
Opfern in der kurdischen Stadt Halabja im Rahmen
der von General Ali Hassan el Madschid geplanten
und geleiteten Offensive „Anfal“. Etwa 180.000
Kurden und mit ihnen Yeziden und assyro-
chaldäische Christen kamen dabei ums Leben.



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Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Göttingen, 25. März 2003
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