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ISSN 1610-0611
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Deutschland Kriegspartei?

Deutschland Kriegspartei? Bundesausschuss Friedensratschlag tagt in
Kassel

- Streit in Italien um Überflugrechte
- Bundesregierung gegen Krieg
- Aber: Bundesregierung leistet auch Beihilfe
- Friedensbewegung: "Dem Krieg den (deutschen) Boden entziehen!"

Die Auseinandersetzung um den Irakkrieg werden härter. In Italien wenden
sich Friedensbewegung und Oppositionsparteien gegen die
Regierungs-Erlaubnis für die USA, Transportflugzeuge mit
Fallschirmjägern in den Irak ausfliegen zu dürfen. Dies widerspreche
nicht nur der Verfassung des Landes, sondern auch gegen Entscheidungen
des Parlaments, keine direkten Unterstützungsleistungen für den US-Krieg
gegen Irak zu gewähren.

In Deutschland hat es die Friedensbewegung mit einer zunächst ganz
anderen Situation zu tun. Die Bundesregierung erklärt sich weiterhin
gegen den Krieg, die Opposition fordert dagegen ein offenes Bekenntnis
für den Krieg. Die Opposition drängt darauf, dass die AWACS-Einsätze
deutscher Soldaten auch dann weitergehen sollen, wenn die Türkei
Kriegspartei wird, die Bundesregierung erwägt für diesen Fall, die
deutschen Besatzungen abzuziehen. Ausgespart wird von beiden Seiten
indessen die Frage, wie die bereits laufende Kriegsunterstützung zu
beurteilen ist: Von deutschem Boden starten täglich Dutzende von Kampf-
und Transportflugzeugen der US-Army, deren Ziel der Irak ist.
US-Militärstützpunkte in Deutschland sind wichtige Nachschubbasis und
Kommandozentralen für den Krieg im Irak.

Die Begründung der Bundesregierung, diese Hilfestellung entspringe
Bündnispflichten gegenüber den USA, ist nicht haltbar. Bündnispflichten
gelten nach Art. 5 des NATO-Vertrags nur für den Fall eines gegnerischen
Angriffs auf einen NATO-Partner. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis
und den Regeln der UN-Charta und des Völkerrechts unterworfen. Die
Bündnispflicht erlischt, wenn ein Mitglied des Bündnisses selbst zum
Aggressor wird.

Die Friedensbewegung verschärft daher ihre Kritik an der Haltung der
Bundesregierung. Der Kanzler und sein Außenminister drücken sich seit
Kriegsbeginn um eine klare Äußerung herum, dass es sich beim Angriff auf
den Irak um einen von keinem UN-Mandat getragenen Angriffskrieg und
somit um einen völkerrechtswidrigen Krieg handelt. Eine solche Äußerung
hätte Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung. Artikel 25 GG
bindet nämlich die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
unmittelbar an das Völkerrecht. Die Bundesregierung wäre
verfassungsrechtlich gezwungen, den britischen und US-Streitkräften die
Nutzung der Militärstützpunkte und die Überflugrechte für
Militärmaschinen zu entziehen.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag, der am Wochenende in Kassel tagt,
wird einen entsprechenden Appell formulieren und landesweit dafür
Unterschriften sammeln. Der Appell soll heißen: "Dem Krieg den
(deutschen) Boden entziehen!" Gleichzeitig wird in Kassel beraten, ob
die Friedensbewegung in nächster Zeit wieder eine große bundesweite
Aktion gemeinsam veranstalten soll. Als Termin würde sich dafür der 12.
April eignen, der auch von der US-Friedensbewgeung zu einem nationalen
Protesttag gegen den Krieg erklärt wurde. Bis dahin finden auf lokaler
und regionaler Ebene noch Hunderte von Mahnwachen, Montagsdemos,
Blockaden vor US-Militäreinrichtungen, Menschenketten und andere
Proteste der Friedensbewegung statt.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)
Kassel, den 28. März 2003
Besuchen Sie die Homepage: http://www.friedensratschlag.de


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