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Deutschland Kriegspartei?
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Deutschland Kriegspartei? Bundesausschuss Friedensratschlag tagt in Kassel
- Streit in Italien um Überflugrechte - Bundesregierung gegen Krieg - Aber: Bundesregierung leistet auch Beihilfe - Friedensbewegung: "Dem Krieg den (deutschen) Boden entziehen!"
Die Auseinandersetzung um den Irakkrieg werden härter. In Italien wenden sich Friedensbewegung und Oppositionsparteien gegen die Regierungs-Erlaubnis für die USA, Transportflugzeuge mit Fallschirmjägern in den Irak ausfliegen zu dürfen. Dies widerspreche nicht nur der Verfassung des Landes, sondern auch gegen Entscheidungen des Parlaments, keine direkten Unterstützungsleistungen für den US-Krieg gegen Irak zu gewähren.
In Deutschland hat es die Friedensbewegung mit einer zunächst ganz anderen Situation zu tun. Die Bundesregierung erklärt sich weiterhin gegen den Krieg, die Opposition fordert dagegen ein offenes Bekenntnis für den Krieg. Die Opposition drängt darauf, dass die AWACS-Einsätze deutscher Soldaten auch dann weitergehen sollen, wenn die Türkei Kriegspartei wird, die Bundesregierung erwägt für diesen Fall, die deutschen Besatzungen abzuziehen. Ausgespart wird von beiden Seiten indessen die Frage, wie die bereits laufende Kriegsunterstützung zu beurteilen ist: Von deutschem Boden starten täglich Dutzende von Kampf- und Transportflugzeugen der US-Army, deren Ziel der Irak ist. US-Militärstützpunkte in Deutschland sind wichtige Nachschubbasis und Kommandozentralen für den Krieg im Irak.
Die Begründung der Bundesregierung, diese Hilfestellung entspringe Bündnispflichten gegenüber den USA, ist nicht haltbar. Bündnispflichten gelten nach Art. 5 des NATO-Vertrags nur für den Fall eines gegnerischen Angriffs auf einen NATO-Partner. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und den Regeln der UN-Charta und des Völkerrechts unterworfen. Die Bündnispflicht erlischt, wenn ein Mitglied des Bündnisses selbst zum Aggressor wird.
Die Friedensbewegung verschärft daher ihre Kritik an der Haltung der Bundesregierung. Der Kanzler und sein Außenminister drücken sich seit Kriegsbeginn um eine klare Äußerung herum, dass es sich beim Angriff auf den Irak um einen von keinem UN-Mandat getragenen Angriffskrieg und somit um einen völkerrechtswidrigen Krieg handelt. Eine solche Äußerung hätte Konsequenzen für die Politik der Bundesregierung. Artikel 25 GG bindet nämlich die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar an das Völkerrecht. Die Bundesregierung wäre verfassungsrechtlich gezwungen, den britischen und US-Streitkräften die Nutzung der Militärstützpunkte und die Überflugrechte für Militärmaschinen zu entziehen.
Der Bundesausschuss Friedensratschlag, der am Wochenende in Kassel tagt, wird einen entsprechenden Appell formulieren und landesweit dafür Unterschriften sammeln. Der Appell soll heißen: "Dem Krieg den (deutschen) Boden entziehen!" Gleichzeitig wird in Kassel beraten, ob die Friedensbewegung in nächster Zeit wieder eine große bundesweite Aktion gemeinsam veranstalten soll. Als Termin würde sich dafür der 12. April eignen, der auch von der US-Friedensbewgeung zu einem nationalen Protesttag gegen den Krieg erklärt wurde. Bis dahin finden auf lokaler und regionaler Ebene noch Hunderte von Mahnwachen, Montagsdemos, Blockaden vor US-Militäreinrichtungen, Menschenketten und andere Proteste der Friedensbewegung statt.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag: Peter Strutynski (Sprecher) Kassel, den 28. März 2003 Besuchen Sie die Homepage: http://www.friedensratschlag.de
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"Berliner Banner" gegen den Krieg | IMI-List: Stoppt den Krieg gegen den Irak
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