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ISSN 1610-0611
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Völkerrechtsbruch der USA muss Konsequenzen haben

IPPNW-Ärzte: Deutsche Unterstützung des Irak-Krieges ist strafbar

Berlin, Die Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges und in sozialer Verantwortung (IPPNW) verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA gegen den Irak. In einer Erklärung fordert der Vorstand der IPPNW die Bundesregierung auf, "in der UN- Generalversammlung darauf hinzuwirken, das Verhalten der USA und ihrer Verbündeter einer gerichtlichen Prüfung durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu unterziehen". Der IPPNW-Vorstand weist darauf hin, dass das deutsche Grundgesetz unter Strafandrohung, die Androhung, Vorbereitung und Beteiligung an einem Angriffskrieg verbietet. Die Gewährung der Überflugrechte, die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Boden sind deshalb zu untersagen.
"Die USA werden einen hohen Preis für den Irak-Krieg bezahlen. Sie werden diesen Krieg zwar mit großer Wahrscheinlichkeit militärisch gewinnen, politisch und moralisch haben Sie ihn aber bereits jetzt verloren", sagt Dr. med. Ute Watermann, Sprecherin der IPPNW. Denn: Wer das Recht des Stärkeren über das Gesetz stellt, macht sich schuldig. Wer unermessliches menschliches Leid mit einem Angriffskrieg provoziert, hat jeglichen moralischen Führungsanspruch verwirkt. Dieser Krieg ist gegen den erklären Willen der Völker. Er ist völkerrechtswidrig.

In der Erklärung des IPPNW-Vorstandes heißt es genau:
"Das militärische Vorgehen der USA und ihrer Verbündeter gegen den Irak verstößt ohne legitimierende Sicherheitsratresolution nach Kapitel VII der UN-Charta gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und ist damit völkerrechtswidrig. Zudem können weder die bisherige UN-Resolution 678 vom November 1990, die bewaffnete Gewalt zur Befreiung Kuwaits sanktionierte, noch die Waffenstillstandsresolution 687 vom April 1991, noch Resolution 1441 vom November 2002 zur Legitimation des Angriffskrieges auf den Irak herangezogen werden......

Ein illegitimer militärischer Angriff der USA und Großbritanniens gegen den Irak ist daher zugleich als unzulässiger Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes einzustufen. Daran darf sich die Bundesrepublik Deutschland laut Artikel 26 des Grundgesetzes in keiner Weise beteiligen. Das gilt sowohl für die Überflugrechte und die Nutzung der US-Basen in Deutschland als auch für eine Beteiligung an AWACS-Flügen, soweit diese kriegsrelevant sind. Es betrifft aber auch das deutsche Abstimmungsverhalten in Nato-Gremien und die Unterstützung von Bündnispartnern.
Das Grundgesetz verbietet unter Strafandrohung die Androhung, Vorbereitung und Beteiligung an einem Angriffskrieg. Völkerrechtliche Verträge, die die Unterstützung eines Angriffskrieges verlangen, sind nichtig. Auch der Nato-Vertrag und die Stationierungsabkommen erkennen den Vorrang der UN-Charta an. Zudem kann laut Artikel 11 des Nato-Vertrages kein Land gezwungen werden, gegen sein eigenes Verfassungsrecht zu verstoßen."

Der Vorstand der IPPNW fordert daher die Bundesregierung auf, in der UN- Generalversammlung darauf hinzuwirken, das Verhalten der USA und ihrer Verbündeter einer gerichtlichen Prüfung durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu unterziehen, den USA und ihren Verbündeten keine Überflugrechte zu gewähren, die Nutzung ihrer Militärbasen auf deutschen Boden zur Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges zu untersagen und, sich in bündnispolitischen Zusammenhängen verfassungskonform zu verhalten und die Fuchs- Spürpanzer aus Kuwait und die Flottenverbände vor dem Horn von Afrika zurückzuordern......"





Berlin, den 20. März 2003
IPPNW


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Der Vorstand der IPPNW erklärt:

Der Krieg gegen den Irak ist völkerrechtswidrig!

Das militärische Vorgehen der USA und ihrer Verbündeter gegen den Irakverstößt ohne legitimierende Sicherheitsratresolution nach Kapitel VII der UN-Charta gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und ist damit völkerrechtswidrig.

Zudem können weder die bisherige UN-Resolution 678 vom November 1990, die bewaffnete Gewalt zur Befreiung Kuwaits sanktionierte, noch die Waffenstillstandsresolution 687 vom April 1991, noch Resolution 1441 vom November 2002 zur Legitimation des Angriffskrieges auf den Irak herangezogen werden.

Schon gar nicht kann die Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung "im Falle eines bewaffneten Angriffs" erklärt, den Krieg rechtfertigen.
Deutschland und die deutsche Regierung sind nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an "Recht und Gesetz" und durch Artikel 25 "an die allgemeinen Regeln des Völkerrechts" gebunden.

Ein illegitimer militärischer Angriff der USA und Großbritanniens gegen den Irak ist daher zugleich als unzulässiger Angriffskrieg im Sinne des Grundgesetzes einzustufen. Daran darf sich die Bundesrepublik Deutschland laut Artikel 26 des Grundgesetzes in keiner Weise beteiligen. Das gilt sowohl für die Überflugrechte und die Nutzung der US-Basen in Deutschland als auch für eine Beteiligung an AWACS-Flügen, soweit diese kriegsrelevant sind. Es betrifft aber auch das deutsche Abstimmungsverhalten in Nato-Gremien und die Unterstützung von Bündnispartnern.
Das Grundgesetz verbietet unter Strafandrohung die Androhung, Vorbereitung und Beteiligung an einem Angriffskrieg. Völkerrechtliche Verträge, die die Unterstützung eines Angriffskrieges verlangen, sind nichtig. Auch der Nato-Vertrag und die Stationierungsabkommen erkennen den Vorrang der UN-Charta an. Zudem kann laut Artikel 11 des Nato-Vertrages kein Land gezwungen werden, gegen sein eigenes Verfassungsrecht zu verstoßen.

Der Vorstand der IPPNW fordert daher die Bundesregierung auf
· in der UN-Generalversammlung darauf hinzuwirken, das Verhalten der USA und ihrer Verbündeter einer gerichtlichen Prüfung durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu unterziehen,
· den USA und ihren Verbündeten keine Überflugrechte zu gewähren, die Nutzung ihrer Militärbasen auf deutschen Boden zur Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges zu untersagen und,
· sich in bündnispolitischen Zusammenhängen verfassungskonform zu verhalten,
· die Fuchs-Spürpanzer aus Kuwait und die Flottenverbände vor dem Horn von Afrika zurückzuordern.
Der Vorstand der IPPNW ruft die Mitglieder der IPPNW dazu auf, ihren Widerstand gegen den Irakkrieg in allen geeigneten gewaltfreien Formen noch zu steigern. Die IPPNW unterstützt die Kampagne "resist".

Berlin, der 20.März 2003


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