Entschließung des Europäischen Parlaments über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (2001/2128(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit Berichterstatterin: Anne E.M. Van Lancker
Das EP erkennt an, dass die Zuständigkeit für den Bereich der reproduktiven Gesundheit allein bei den Mitgliedstaaten liegt. Die EU soll jedoch eine unterstützende Rolle einnehmen. In diesem Rahmen soll sie sich für 'kostenlose oder kostengünstige Verhütungsmittel und Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit insbesondere für unterversorgte Gruppen wie Jugendliche, ethnische Minderheiten und sozial Ausgeschlossene' einsetzen. Hochqualifizierte und professionelle Beratungsdienste sollen jeweils zum Einsatz kommen. Eine Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Neigung, des Geschlechts oder des Personenstands darf nicht erfolgen. Außerdem verlangen die Abgeordneten eine gezielte Förderung und Wissenstransfer für die Beitrittsländer sowie mehr Forschung im Bereich der Verhütungsmittel für Männer. Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten sollen den Zugang zu Ad-hoc-Verhütungsmitteln wie die 'Pille danach' ermöglichen.
Die Änderungsanträge der UEN, welche auf ein Verbot der Abtreibung zielten, wurden nicht angenommen. Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten sollen eine Politik betreiben, welche mit Beratungseinrichtungen die Zahl der Abtreibungen senkt, ohne jedoch abtreibende Frauen strafrechtlich zu verfolgen. Abtreibungen sollen auch legal erfolgen dürfen, um die Gesundheit der Frauen zu schützen.
BERICHT über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (2001/2128(INI)) Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit Berichterstatterin: Anne E.M. Van Lancker (Belgien)