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ISSN 1610-0611
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Bürger-Aktion -Nicht jammern, sondern klagen!

Bürger-Aktion -Nicht jammern, sondern klagen!- vorgestellt
„Gehen Sie zur nächsten Polizeistation und stellen Sie Strafanzeige gegen den Bundeskanzler!“

Wenn die Bundesregierung bei einem eindeutigen Nein in der Irakkriegsfrage bleibt, kann sie sich auf die Unterstützung großer Teile der Friedensbewegung in Deutschland verlassen. Gleichzeitig jedoch warnt jedoch die Deutsche Friedensgesellschaft -Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) davor, diese Anti- Kriegshaltung aufzuweichen. Auch die indirekte Unterstützung, z.B. durch den Einsatz deutscher Soldaten in den AWACS-Flugzeugen oder durch die Genehmigung von Überflugrechten, sei ein Kriegsbeteiligung Deutschlands.

„Um sich gegen diese indirekte Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges zu engagieren, haben wir eine Bürgeraktion ins Leben gerufen“, erläutert
Robert Hülsbusch, Bundessprecher der DFG-VK. Jeder Bürger könne zur nächsten Polizeistation gehen und Strafanzeige gegen den Bundeskanzler stellen, schlägt Hülsbusch vor. Diese Möglichkeit des Engagements stehe jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger zur Verfügung.
Die DFG-VK hat dazu eine Musterstrafanzeige entwickelt, die im Internet unter der Adresse www.dfg-vk.de/strafanzeige.htm bereitsteht. Jeder Bürger kann diese Vorlage verwenden.

Unterstützt wird diese Aktion von der „Kooperation für den Frieden“, dem Zusammenschluss der großen Friedensorganisationen in der Bundesrepublik. Nach
Auskunft der DFG-VK, die sich von Rechtsanwälten beraten ließ, sei jede Polizeidienststelle verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die prüfe dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler eingeleitet werden muss. Jeder Bürger könne die Strafanzeige auch direkt zur Staatsanwaltschaft Berlin schicken (Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin), erläutert Hülsbusch.
„Die Bundesregierung hat zwar bekräftigt, dass es einen Beteiligung an einem möglichen Irakkrieg mit deutschen Soldaten nicht geben wird“, stellt Hülsbusch fest. Gleichwohl seien in den letzten Wochen durch den Bundeskanzler Zusagen gemacht worden, die eindeutig auf eine Unterstützung eines Krieges gegen den Irakkrieg hinauslaufen.

So habe der Bundeskanzler zugesichert, dass
- im Zusammenhang mit diesem Angriff deutsche Soldaten in AWACS-Flugzeugen mitfliegen werden
- die Amerikaner deutsches Hoheitsgebiet für den Aufmarsch mitbenutzen dürfen
- den Amerikanern die Überflugrechte für den Angriff zur Verfügung gestellt werden
- deutsche ABC-Soldaten in Kuwait bleiben, wo sie schnell mit in den Krieg verwickelt werden können

Auch wenn der UN-Sicherheitsrat einem Irakkrieg zugestimmt haben sollte, verstoße eine indirekte deutsche Kriegsunterstützung gegen geltendes Völkerrecht und

gegen den Art. 26 GG ("Verbot des Angriffskrieges"), stellt der DFG-VK Bundessprecher fest. Absatz 1 laute eindeutig: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

Durch § 80 StGB werde dieser Verfassungsauftrag des Art. 26 Abs. 1 S. 2 GG im wesentlichen strafrechtlich umgesetzt, so Hülsbusch. Er lautet: "Wer einen
Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

Abschließend verweist Robert Hülsbusch auf einen juristischen Widerspruch: „Natürlich ist es befremdlich feststellen zu müssen, dass der Generalbundesanwalt,
der gegen die Bundesregierung zu ermitteln habe, politischer Beamter und in dieser Funktion gegenüber eben dieser Bundesregierung weisungsgebunden ist.“




- Robert Hülsbusch/ Bundessprecher der DFG-VK

- Peter Birkel

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DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT -
VEREINIGTE KRIEGSDIENSTGEGNERINNEN (DFG-VK)
Pressestelle / Schwanenstraße 16 / 42551 Velbert
Nottuln, den 21.01.2003
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