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Kein Asyl im Krieg?! VG Schleswig: Entscheidungsstopp bei irakischen Asylverfahren Flüchtlingsrat fordert am 15. Jahrestag des Halabja-Massakers und angesichts des drohenden Irak-Krieges eine großzügige Asylanerkennungspraxis
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert die umgehende Aufhebung des gegenwärtigen Entscheidungsstopps beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und des Verwaltungsgerichts Schleswig bei irakischen Asylverfahren.
"Angesichts der akuten Kriegsgefahr, welcher der Irak ausgesetzt ist und angesichts einer im Falle eines Kriegsausbruchs naheliegenden veränderten politischen Nachkriegssituation" würde gegenwärtig davon abgesehen, in Asylverfahren, die den Irak betreffen, mündliche Verhandlungen anzuberaumen.
Solche schriftlichen, dem Flüchtlingsrat vorliegenden, oder mündlichen Mitteilungen bekommen betroffene Asylsuchende oder deren Anwälte derzeit auf Anfrage nach einer Terminierung ihrer Verfahren beim Schleswiger VG.
Diese organisierte Asyl-Verweigerung findet zu einer Zeit statt, in der eine bombastische Kriegsmaterialschlacht droht und internationale Hilforganisationen Bewegungen von über 1 Mio. Flüchtlingen erwarten, wo Menschenrechtsorganisationen vor einer eine akuten Zunahme politischer Verfolgung durch das irakische Regime warnen und die Embargo-bedingte Verelendung der Bevölkerung gerade einmal mehr eskaliert.
Sind Bundesamt und Gerichte von der Sorge befallen, unter dem Einfluss eines ausbrechenden Krieges die in den vergangenen Monaten von 65% mühsam auf 25% nach unten gedrückte Anerkennungsquote irakischer Asylanträge nicht halten zu können?
"Nach der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention wäre gerade jetzt eine regelmäßige Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und ein Bleiberecht für irakische Flüchtlinge konsequent und angemessen", mahnt Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat. Mit dem Entscheidungsstopp entzögen sich asylentscheidende Verwaltungen und Gerichte dieser rechtlichen und moralischen Verpflichtung durch einen bürokratischen Kniff.
Die Leidtragenden sind irakische Flüchtlinge, die zum Teil schon jahrelang auf eine Asylentscheidung warten. Oder solche, die gerade erst angekommen sind und noch voll der Hoffnung und des Vertrauens in den bundesdeutschen Rechtsstaat, sich um den ihnen zustehenden völker- und verfassungsrechtlichen Schutz bemühen.
Der Entscheidungsstopp wird pünktlich zum 15. Jahrestag des Giftgasüberfalls auf die irakisch-kurdische Stadt Halabja am 16. März, an dem illegale Exporte deutscher Firmen ihre Mitschuld tragen, bekannt.
Das Massaker hatte 1988 im Zuge der sogenannte Anfal-Offensive gegen die kurdische Bevölkerung stattgefunden. Der Angriff war laut einem Bericht der Vereinten Nationen so furchtbar „und von so gewaltigem Umfang, dass nur wenige Präzedenzfälle seit dem Zweiten Weltkrieg zu finden sind“. Überlebende wurden von irakischem Militär systematisch liquidiert. Nach kurdischen Angaben und nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen liegt die Zahl der „Anfal“-Toten bei 180.000.
gez. Martin Link Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Kiel, 14.3.2003
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