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ISSN 1610-0611
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Fundamentale Lücke: Rechtsanspruch fehlt erneut

Rechtsanspruch in "Grundversorgungsvereinbarung" fehlt erneut!

ai zur "Grundversorgung":
Fundamentale Lücke: Rechtsanspruch fehlt erneut

- Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist
zur sogenannten "Grundversorgungsvereinbarung", mit der die Kostenteilung
für die Unterbringung von Asylwerbern zwischen Bund und Ländern geregelt
werden soll. amnesty international (ai) fordert, dass gleichzeitig der
längst überfällige Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung eingeführt und auf
eine klare kompetenzrechtliche Regelung gestützt wird.

Seit Jahren liegt die Existenzsicherung für Asylwerber während des
Verfahrens im Argen, nur etwa ein Drittel aller mittellosen Schutzsuchenden
werden in die Bundesbetreuung aufgenommen, der Rest wird der
Obdachlosigkeit preisgegeben. Wird jemandem die Aufnahme in Bundesbetreuung
verweigert, so gibt es kein Rechtsmittel ? nicht einmal eine Begründung.
"Selbst bei geringen Geldstrafen wie beim Falschparken kann ich mich
dagegen zur Wehr setzen, Einspruch erheben und damit erreichen, dass diese
Entscheidung überprüft wird. Bei Asylwerbern geht es ums Überleben und da
gibt es keine Möglichkeit für den Einzelnen gegen rechtswidrige
Entscheidungen vorzugehen," zeigt sich Heinz Patzelt, Generalsekretär von
ai-Österreich, empört.

ai protestiert seit Jahren gegen diesen menschenrechtswidrigen und
menschenverachtenden Zustand und fordert einen Rechtsanspruch auf
Bundesbetreuung. Wie notwendig die Beseitigung dieses rechtlosen Zustandes
ist, zeigte die Einführung der sogenannten "Bundesbetreuungs-Richtlinien"
des Innenministeriums im Herbst letzten Jahres: Sie schließen Asylwerber in
besorgniserregendem Maß aufgrund unsachlicher, gesetzes- und
verfassungswidriger Kriterien von der Bundesbetreuung aus - dies hat auch
bereits der Menschenrechtsbeirat in einer Stellungnahme festgehalten.

Leider zielt die neuzuschaffende Grundversorgung nur auf die
Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern ab, vom menschenrechtlichen
Standpunkt her eine irrelevante Frage. Ein Rechtsanspruch soll in dieser
Vereinbarung weiterhin explizit ausgeschlossen werden.

ai protestiert auch gegen die Regelung im Fall von Massenfluchtbewegungen,
wonach Bund und Länder eine Einschränkung der Grundversorgung in Fällen
ähnlich Bosnien und Kosovo vornehmen können: "Es kann doch nicht sein, dass
sich Bund und Länder ausschnapsen, bestimmten Flüchtlingen ihre Rechte nach
der Genfer Konvention zu entziehen. Außerdem ist die geplante
Grundversorgung ohnehin nur eine Minimalversorgung, sodass ich mich frage,
was überhaupt noch eingeschränkt werden kann," so Heinz Patzelt.

amnesty international hat im Rahmen dieser Begutachtung eine Stellungnahme
abgegeben.


Wien, 4. August 2003
Amnesty Österreich
www.ai.at


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