 |
|
 |
 |
 |
 |
Fundamentale Lücke: Rechtsanspruch fehlt erneut
|
|
|
Rechtsanspruch in "Grundversorgungsvereinbarung" fehlt erneut!
ai zur "Grundversorgung": Fundamentale Lücke: Rechtsanspruch fehlt erneut
- Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist zur sogenannten "Grundversorgungsvereinbarung", mit der die Kostenteilung für die Unterbringung von Asylwerbern zwischen Bund und Ländern geregelt werden soll. amnesty international (ai) fordert, dass gleichzeitig der längst überfällige Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung eingeführt und auf eine klare kompetenzrechtliche Regelung gestützt wird.
Seit Jahren liegt die Existenzsicherung für Asylwerber während des Verfahrens im Argen, nur etwa ein Drittel aller mittellosen Schutzsuchenden werden in die Bundesbetreuung aufgenommen, der Rest wird der Obdachlosigkeit preisgegeben. Wird jemandem die Aufnahme in Bundesbetreuung verweigert, so gibt es kein Rechtsmittel ? nicht einmal eine Begründung. "Selbst bei geringen Geldstrafen wie beim Falschparken kann ich mich dagegen zur Wehr setzen, Einspruch erheben und damit erreichen, dass diese Entscheidung überprüft wird. Bei Asylwerbern geht es ums Überleben und da gibt es keine Möglichkeit für den Einzelnen gegen rechtswidrige Entscheidungen vorzugehen," zeigt sich Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, empört.
ai protestiert seit Jahren gegen diesen menschenrechtswidrigen und menschenverachtenden Zustand und fordert einen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung. Wie notwendig die Beseitigung dieses rechtlosen Zustandes ist, zeigte die Einführung der sogenannten "Bundesbetreuungs-Richtlinien" des Innenministeriums im Herbst letzten Jahres: Sie schließen Asylwerber in besorgniserregendem Maß aufgrund unsachlicher, gesetzes- und verfassungswidriger Kriterien von der Bundesbetreuung aus - dies hat auch bereits der Menschenrechtsbeirat in einer Stellungnahme festgehalten.
Leider zielt die neuzuschaffende Grundversorgung nur auf die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern ab, vom menschenrechtlichen Standpunkt her eine irrelevante Frage. Ein Rechtsanspruch soll in dieser Vereinbarung weiterhin explizit ausgeschlossen werden.
ai protestiert auch gegen die Regelung im Fall von Massenfluchtbewegungen, wonach Bund und Länder eine Einschränkung der Grundversorgung in Fällen ähnlich Bosnien und Kosovo vornehmen können: "Es kann doch nicht sein, dass sich Bund und Länder ausschnapsen, bestimmten Flüchtlingen ihre Rechte nach der Genfer Konvention zu entziehen. Außerdem ist die geplante Grundversorgung ohnehin nur eine Minimalversorgung, sodass ich mich frage, was überhaupt noch eingeschränkt werden kann," so Heinz Patzelt.
amnesty international hat im Rahmen dieser Begutachtung eine Stellungnahme abgegeben.
Wien, 4. August 2003 Amnesty Österreich
www.ai.at
|
nach oben
--< zurück
•--vorwärts >
↑ nach oben
|
ai-newsletter woche 31 | Massive Misshandlung durch Schweizer Polizei!
|
|