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ISSN 1610-0611
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Conti unterliegt erneut vor mexikanischem Gericht

Neue Verhandlungen zum OECD-Beschwerdefall Euzkadi begrüßt

Der deutsche Reifenkonzern Continental AG hat im Konflikt um die Schließung
der Euzkadi-Fabrik in Mexiko erneut eine juristische Niederlage erlitten.
"Dies ist bereits das dritte Urteil der mexikanischen Justiz, das belegt,
dass Conti in diesem Fall nationales Recht verletzt hat", sagt Cornelia
Heydenreich von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch.
Gegenüber die Öffentlichkeit hat Continental bislang immer behauptet, im
Einklang mit dem mexikanischen Recht agiert zu haben. "Jetzt kommt Conti in
Erklärungsnot", sagt Martin Wolpold-Bosien von der
Menschenrechtsorganisation FIAN. Auf Anweisung des übergeordneten Gerichts
muss die Schiedsstelle den Streik nun qualifizieren.

Das Unternehmen hatte bislang versucht, eine solche Anerkennung des Streiks
zu vermeiden. "Denn die Anerkennung der Streikbewegung bedeutet die
Anerkennung der geltenden Arbeitsverträge", sagt Wolpold-Bosien. "Selbst
wenn der Streik im für die Arbeiter ungünstigsten aller Fälle für
"inexistent" erklärt würde, wäre es ein Sieg für die Arbeiter: Sie müssten
binnen 24 Stunden an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Genau das wollen sie
ja".

Aus den Urteilen der mexikanischen Justiz geht hervor, dass die von
Continental behauptete Beendigung der Arbeitsverträge mit den
Euzkadi-Arbeitern von den Gerichten als gegenstandslos betrachtet wird. In
dem 88-seitigen Urteil wird die gegenläufige Argumentation ausdrücklich
abgelehnt. Der Grundsatz, dass nur streiken kann, wer in einem
Arbeitsverhältnis steht, wird von allen an diesem Konflikt Beteiligten
anerkannt. Aber die mexikanischen Gerichte haben entgegen der Argumentation
der Unternehmensanwälte daraus gefolgert, dass die Euzkadi-Arbeiter zum
Streik berechtigt sind und die Bundesschiedsstelle nun zur Qualifizierung
des Streiks verpflichtet. "Die letztliche Anerkennung der Arbeitsverträge
bedeutet für das Unternehmen u.a. die Bezahlung der seit über 18 Monaten
ausstehenden Gehälter", fügt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

FIAN und Germanwatch begrüßen das Urteil und die Tatsache, dass es
inzwischen zu neuen Verhandlungen in Mexiko gekommen ist. Allerdings ist
noch keine einvernehmliche Lösung in Sicht. Die vom Unternehmen
vorgeschlagene Übernahme des Werkes ist zwar Gegenstand der Gespräche. Doch
bislang hat Continental keine Angaben für einen möglichen Gesamtpreis
gemacht. "Ohne diese Daten ist es schwierig für die Gewerkschaft, mit
anderen interessierten Investoren über ein Engagement zu verhandeln",
erläutert Heydenreich.



Herne/Berlin, 10. Juli 2003
Cornelia Heydenreich, Germanwatch
Martin Wolpold-Bosien, FIAN


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