Argentinien: Hoffnung für Angehörige deutscher Verschwundener
Argentinien will Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestrafen Hoffnung für Angehörige deutscher Verschwundener
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Entscheidung der argentinischen Regierung, eine Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen, die während der Militärdiktatur 1976-1983 begangen wurden. Der argentinische Justizminister Gustavo Beliz hatte am Montagabend in Buenos Aires angekündigt, auf Anordnung von Staatspräsident Nestor Kirchner solle Argentinien die Internationale Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vom 26. November 1968) ratifizieren. Damit wird die Verjährung von schwersten Menschenrechtsverletzungen aufgehoben, denen während der Militärdiktatur 15.000 Menschen zum Opfer fielen. Rund 100 Deutsche oder Deutschstämmige wurden damals von Soldaten zu Tode gefoltert oder verschwanden spurlos. Ihre Angehörigen könnten nun hoffen, nach Jahrzehnten endlich Gerechtigkeit zu finden.
Schon 1995 hatte sich das argentinische Parlament für die Unterzeichnung der Konvention ausgesprochen. Doch eine Ratifizierung des Abkommens scheiterte am Widerstand der Militärs, die sich in zwei Gesetzen Straffreiheit garantieren ließen.
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