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ISSN 1610-0611
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Hoffnung für Angehörige deutscher Verschwundener

Argentinien: Hoffnung für Angehörige deutscher Verschwundener

Argentinien will Verbrechen gegen die
Menschlichkeit bestrafen Hoffnung für
Angehörige deutscher Verschwundener

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
begrüßt die Entscheidung der argentinischen
Regierung, eine Strafverfolgung von Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu ermöglichen, die
während der Militärdiktatur 1976-1983 begangen
wurden. Der argentinische Justizminister Gustavo
Beliz hatte am Montagabend in Buenos Aires
angekündigt, auf Anordnung von Staatspräsident
Nestor Kirchner solle Argentinien die
Internationale Konvention über die
Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften
auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit (vom 26. November 1968)
ratifizieren. Damit wird die Verjährung von
schwersten Menschenrechtsverletzungen
aufgehoben, denen während der Militärdiktatur
15.000 Menschen zum Opfer fielen. Rund 100
Deutsche oder Deutschstämmige wurden damals von
Soldaten zu Tode gefoltert oder verschwanden
spurlos. Ihre Angehörigen könnten nun hoffen,
nach Jahrzehnten endlich Gerechtigkeit zu finden.

Schon 1995 hatte sich das argentinische
Parlament für die Unterzeichnung der Konvention
ausgesprochen. Doch eine Ratifizierung des
Abkommens scheiterte am Widerstand der Militärs,
die sich in zwei Gesetzen Straffreiheit
garantieren ließen.



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Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Göttingen, den 12.08.2003
Hompage: http://www.gfbv.de
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