Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden IMK Wocheninformationsdienst Datum: 20. Mai - 15. Juni 2003 Nummer: 192-193
Verurteilung der Türkei durch den EGfMR Dem Journalisten der Zeitung Özgür Gündem, Ferhat Tepe, wurde aufgrund mangelhafter strafrechtlicher Untersuchungen, die Türkei durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Entschädigungszahlung von 14.500 Euro und Aufwendungen in Höhe von 14.500 Euro verurteilt. (Quelle: Bianet vom 15.05.2003)
DEHAP’ler verurteilt Das Amtsgericht in Silvan (Diyarbakir) hat den ehemaligen Vorstand der DEHAP zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Sie waren beschuldigt worden, mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Stimmen für DEHAP“ die Parteimitglieder bei einer Kundgebung am 31. Oktober 2002 (vor den Wahlen vom 3. November) indoktriniert zu haben und damit gegen das Parteiengesetz verstossen zu haben. Verurteilt wurden der ehemalige Vorsitzende M. Sait Dönmüs und die Vorstandsmitglieder Serif Yatar, Alisan Binen, Abdulvahit Uyanik und Feleknaz Kaydu. Die Freiheitsstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1 Milliarde TL verwandelt. (Quelle: Evrensel vom 12.05.2003)
Haft und Folter in Antep Agit Paksoy, Mitglied des IHD in Antep, gab bekannt, dass er mit seinem Verwandten Cemil Paksoy am 9. Mai festgenommen und auf dem Polizeipräsidium in Antep geschlagen und beschimpft wurde. Der Grund für die Festnahme durch die po-litische Polizei sei ihnen nicht genannt worden. (Quelle: Özgür Gündem vom 13.05.2003)
Verhöre an der Schule Ender Büyükçulha, Vorsitzender der Zweigstelle Ankara im IHD, gab bekannt, dass drei Schüler von Gymnasien in Ayranci und Dikmen wegen ihrer Beteiligung an der 1. Mai Kundgebung verhört wurden. Die Polizeibeamten seien am 8. und 12. Mai gekommen und die Schulleitung habe ihnen jedes Mal Räume zur Verfügung gestellt, in denen den Schülern Fotos vorgelegt und sie nach Infor-mationen zu bestimmten Organisationen befragt wurden. Sie seien mit einem Schulverweis bedroht worden. (Quelle: TIHV vom 15.05.2003)
Ermittlungen gegen IHD Diyarbakir Die Staatsanwaltschaft am SSG Diyarbakir führt Ermittlungen gegen den Vorsitzenden des IHD in Diyarbakir, Selahattin Demirtas, wegen einer Presseerklärung im Februar diesen Jahres, auf der zu Menschenrechtsverletzungen im Januar Stellung genommen worden war. In dem Satz „die Staatsbediensteten, die behaupten, dass man wegen schlechtem Wetter nicht nach Imrali kommt, beleidigen den Staat“ wird als Untersützung einer illegalen Organisation angesehen. Selahattin Demirtas wurde dazu am 14. Mai vernommen. (Quelle: Özgür Gündem vom 16.05.2003)
Verheugen: Erstürmung des IHD-Büros nicht akzeptierbar EU-Erweiterungskommissar Günther Verheugen kritisierte die türkische Polizei und den Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichtes, die am letzten Mittwoch die Räume der Zentrale und der Zweigstelle Ankara des Menschenrechtsvereins IHD ge-stürmt hatten. Er sagte, dies sei nicht akzeptabel und eine Verletzung der Menschenrechte. Bei einer Parlamentssitzung am Dienstag sagte Ver-heugen, er erwarte Kontinuität bei den demokratischen und Menschenrechts-Reformen in der Türkei. Verheugen fügte hinzu, dass der türkische Außenminister Abdullah Gül und der Justizminister Cemil Cicek gezeigt hätten, dass sie dieses Vorgehen nicht billigen würden. Das Europa-Parlament plane über einen Resolutionsentwurf zu diesem Thema abzustimmen. In dem Entwurf stehe, dass ein solches Vorgehen der Polizei nicht im Einklang mit den Kopenhagener Kriterien stehe. Der Entwurf fordere die EU-Kommis-sion und den EU-Rat auf, die Entwicklungen in der Türkei auf dem Gebiet der Demokratie und Menschenrechte aufmerksam zu beobachten. Die Türkei würde aufgefordert, über die Razzia eine Erklärung abzugeben. (Quelle: Turkish Daily News vom 15.5.03)
Wiederaufnahmeverfahren gegen ehemalige kurdische Abgeordnete fortgesetzt Am 23.05.2003 fand wieder ein Gerichtstermin im wieder aufgenommenen Verfahren gegen die ehemaligen kurdischen Abgeordneten am Staatssicherheitsgericht Ankara statt. Euuropäische Abgeordenete und Menschenrechtsverteidiger waren als Be-obachter anwesend. Die vier Angeklagten und ihre Anwälte waren bei diesem Termin anwesend, an dem die Anhörung von Zeugen fortgesetzt wurde. Über einige der Fragen, die der Anwalt der Angeklagten, Yusuf Alatas, den Zeugen stellte, ärgerte sich der Staatsanwalt. Er behauptete, dass die Verteidiger der An-geklagten die Zeugen in Verhör-ähnlicher Weise befragten. Der Richter ermahnte ihn jedoch, sich nicht in seine Aufgaben einzumischen. (Quelle: Turkish Daily News vom 24.05.2003)
Folterverfahren Die 2. Kammer des Landgerichts in Diyarbakir hat im Verfahren wegen Folter an Abdülvahap Kavak im Februar 1996 gegen 6 angeklagte Polizeibeamten am 6. Mai das Urteil gesprochen. Die Beamten Birol Yaman, Recep Kaplan, Orhan Serçi, Ayhan Koç, Ethem Aras und Hüseyin Demir wurden freigesprochen. Zur Vorgeschichte: Abdülvahap Kavak war nach seiner Festnahme nach Istanbul geschickt worden. Am 21. Februar 1996 kam er in U-Haft. Er stellte im Mai 1998 einen Strafantrag, in dem er den Beamten vorwarf, ihn mit der Bastonade, Hängen an den Armen, Drohung ihn im Tigris zu ertränken, während sie ihn dort ins Wasser drückten und ihn nackt und nass in einer kalten Zelle warten zu lassen, gefoltert zu haben. Er sei in Istanbul weitere 10 Tage gefoltert worden. Zunächst verweigerte der Gouverneur für das Ausnahmezustandsgebiet die Erlaubnis für Ermittlungen. Der Anwalt Muharrem Erbay beschwerte sich beim Verwaltungsgericht, was ihm Recht gab. Im Juli eröffnete der Staatsanwalt das Verfahren. Obwohl das gerichtsmedizinische Institut dem Geschädigten Kraftverlust in den Armen bescheinigt hatte, wurden die Polizisten freigesprochen, da nicht festzustellen war, wann es zu dieser Schwächung gekommen war. (Quelle: Evrensel vom 21.05.2003)
Journalisten verurteiltDas SSG Istanbul verurteilte den Autor Zülfikar Yildirim für einen Artikel in der Zeitschrift „Marxistische Betrachtungen“ zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und einer Geldstrafe von knapp 3 Milliarden TL. Der Artikel war unter der Überschrift „Wohin geht die kurdische Opposition“ im Februar 2002 er-schienen. Der Chefredakteur wurde zu einer Haftstrafe von 6 Monaten und einer Geldstrafe von 1,5 Milliarden TL verurteilt. Der Zeitschrift wurde ein 2-wöchiges Erscheinungsverbot auferlegt. Die nach dem Artikel 8 des Anti-Terror Gesetzes verhängten Strafen wurden in eine Geldstrafe umgewandelt. (Quelle: Özgür Gündem vom 17.05.2003)
Europarat für autonomes Kurdistan Die deutsche Wochenzeitung 'Das Parlament' schreibt, daß die parlamentarische Versammlung des Europarates einen Entschließungsentwurf ausgearbeitet hätte, der die verfassungsmäßige Verankerung von Autonomie für Minderheiten in den Europarats-Mitgliedsländern empfiehlt. Als Beispiele werden, wie der Schweizer Berichterstatter Andreas Gross erklärte, Armenien, Azerbeidschan, sowie die kurdischen Regionen der Türkei genannt. Die Entschließung soll im Juni beraten werden. Opposition kommt von Abgeordneten aus Frankreich, der Türkei und Rumänien. (Quelle: Das Parlament, 12.5.03)
Autorin freigesprochen Die Autorin, Bilgesu Aydan Erenus, war für einen Artikel in der Zeitschrift „Yasadigimiz Vatan“ we-gen Propaganda für eine illegale Organisation angeklagt worden. Der Artikel beschäftige sich mit Hülya Simsek, die im Todesfasten am 31. August 2001 verstorben war. In der ersten Verhandlung am 21. Mai sprach das SSG Istanbul sie frei. (Quelle: Cumhuriyet vom 22.05.2003)
Haftentschädigung Das Landgericht in Mersin hat der Studentin Selma Güzel von der Universität in Ankara eine ideelle Entschädigung von 1,5 Milliarden TL und materielle Entschädigung von 480 Millionen TL zugesprochen. Sie war vor dem SSG Ankara mit 14 Kommilitoninnen angeklagt worden, weil sie dem Rektor Petitionen für Kurdisch als Wahlfach unterbreitet hatten. In der ersten Verhandlung am 21. Mai 2002 wurde ihre Freilassung angeordnet und am 5. September wurde sie freigesprochen. (Quelle: Radikal vom 22.05.2003)
Kein Verfahren gegen Folterer Die Staatsanwaltschaft in Siirt hat das Verfahren gegen die Polizeibeamten Sinasi Çetin und Senol Kutal eingestellt. Ihnen war vorgeworfen worden, Mehmet Emin Ete, der am 19. April in Siirt festgenommen wurde, gefoltert zu haben. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass hierfür keine Beweise vorliegen. (Quelle: TIHV vom 23.05.2003)
Kurdischunterricht Vor dem SSG Adana ging das Verfahren gegen 81 Personen zu Ende, die am 2. Januar 2002 dem Direktor für Nationale Erziehung in Seyhan Petitionen für Kurdischunterricht gegeben hatten. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und bestrafte Osman Fatih Sanli, Ahmet Gül, Zeki Serin und Fatih Demir nach § 169 TSG. Die Strafe wurde auf 45 Monate Haft festgelegt. Die anderen An-geklagten wurden freigesprochen. (Quelle: Özgür Gündem vom 23.05.2003)
Ankaras Generäle schießen quer: Armee attackiert Reformpaket der türkischen Regierung Im Juli soll das Parlament über ein Reformpaket abstimmen, das die Türkei der EU näher bringen soll. Die geplanten Reformen sehen unter anderem vor, das Verbot der kurdischen Sprache in den Mas-senmedien aufzuheben, den umstrittenen Artikel 8 der Anti-Terror-Gesetze, der "Separatismus" mit harten Strafen belegt, zu streichen, die Einschränkungen der Pressefreiheit in der Zeit vor Parlamentswahlen aufzuheben und ausländische Beobachter bei Wahlen zuzulassen. Der Nationale Sicherheitsrat, auf den die Militärs entscheidenden Einfluß haben, soll künftig keine Vertreter mehr in die Medienaufsichtsbehörde RTÜK entsenden, und die Beschränkungen für nicht-islamische Glaubensgemeinschaften sollen gelockert werden. Doch die mächtigen Militärs bremsen. In einem vertraulichen Schreiben an Regierungschef Erdogan soll der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates, General Tuncer Kilinc, Vorbehalte gegen die Reformpläne geltend gemacht haben. Eine Änderung der Anti-Terror-Gesetze und die Legalisierung des Kurdischen würde laut Kilinc den Kampf gegen den Separatismus erschweren... Die prompte Veröffentlichung des Schreibens in der Istanbuler Presse soll die Generäle sehr geärgert haben. In Militärkreisen werde die Vermutung ge-äußert, dass das Schreiben von der Regierung an die Öffentlichkeit gespielt worden sei, um die Generalität bloßzustellen. Offen sei, ob Erdogan und Gül die politische Kraft aufbringen werden, die Reformen gegen den Widerstand der Generäle durchs Parlament zu bringen. Die Militärs seien wegen der Verwurzelung der Re-gierungspartei im politischen Islam misstrauisch. Schützenhilfe habe die Regierung vom einflussreichen Unternehmerverband Tüsiad erhalten. In einer Erklärung sollen die Wirtschaftsführer ausdrücklich die Liberalisierung der Anti-Terror-Gesetze gefordert haben. (Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.05.2003)
Alevitenverein wird nicht geschlossen Die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs hat die Entscheidung des 2. Zivilgerichts von Ankara, die Union der Alewitisch-Bektaschi Organisationen (ABKB) nicht zu verbieten, bestätigt. Das Innenministerium hatte argumentiert, dass die Satzung an dem Punkt „Lehre der Kultur von Aleviten und Bektasch“ gegen den Artikel 5 des Vereinsgesetzes verstoße. Dem hat das Gericht in 1. Instanz am 12. Februar 2002 zugestimmt, aber nach der Revision wurde der Antrag abgelehnt. (Quelle: Cumhuriyet vom 25.05.2003)
Journalist verhaftet Murat Altinov, der ehemalige Chefredakteur der Zeitschrift Kaldirac, wurde am 23. Mai in Istanbul festgenommen. Die Festnahme soll im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein Buch von Hasim Kutlu stehen, in dem der § 312 TSG verletzt worden sein soll. Am 22. Mai wurde Muhted Karaer, Mitarbeiterin der Zeitschrift „Özgür Kadinin Sesi“ in Aydin, festgenommen. (Quelle: Evrensel, 24.05.2003)
Folterverfahren Das Landgericht in Develi (Kayseri) hat das Urteil gegen 4 Polizisten gesprochen, die eine Person ge-schlagen haben sollen, dem illegaler Waffenbesitz vorgeworfen worden war. Das Gericht verurteilte den Beamten Mustafa Özkan zu 75 Tagen Haft, Serdar Kaya und Osman Gezgen erhielten Haftstrafen von 10 Monaten und Metin Durak wurde freigesprochen. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. (Quelle: Evrensel vom 27.05.2003)
Folterverfahren Die 2. Strafkammer des Landgerichts Istanbul hat die Polizeibeamten Adil Serdar Saçan, Alper Özdemir, Murat Gökçek und Semir Günaydin von dem Vorwurf freigesprochen, Zihni Ipek, der am 24.08.2001 unter dem Verdacht, eine Bande gegründet zu haben, festgenommen wurde, gefoltert zu haben. Der Geschädigte hatte ausgesagt, dass er in der Haft gefoltert wurde, aber die Folterer nicht die Angeklagten seien. (Quelle: Evrensel vom 28.05.2003)
Folterverfahren Das Verfahren gegen den Polizeibeamten Sinan Yalcin wegen des Todes durch Folter von Faruk Tuna, der am 8. August 1980 auf dem Polizeipräsidium in Istanbul gestorben war, wurde wegen Verjährung eingestellt. Erst 8 Jahre nach dem Vorfall wurde ein Verfahren eröffnet, in dem der Angeklagte sagte, dass der derzeitige Polizeichef von Istanbul, Mehmet Agar, ihm Straffreiheit versprochen habe und er als „Opfer“ auserwählt wurde. Die 5. Kammer des Landgerichts in Istanbul verurteilte den Beamten am 15.10.91 zu 53 Monaten Haft. Er wurde am 26.11.97 inhaftiert und kam am 16.10.98 wieder auf freien Fuß. Gegen die Mittäter, die der Polizist genannte hatte, Hüseyin Gök, Mustafa Soylu, Necdet Göksel, Yusuf Tokur und Sebahattin Tur eröffnete die 7. Kammer des Landgerichts Istanbul ein Verfahren am 11.02.93. Die Polizeibeamten wurden 1995 freigesprochen, weil die Freun-din von Faruk Tuna, Ferhan Çinioglu, die mit ihm festgenommen worden war, sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern konnte. Im Revisionsverfahren wurde lediglich Yusuf Tokur zu 53 Monaten Haft verurteilt. Der Kassationsgerichtshof hob dieses Ur-teil auf, da die Verjährungsfrist unter § 243 TSG 15 Jahre betrage und in diesem Fall schon 22,5 Jahre vergangen seien. Weitere Anträge des Nebenklägers, RA Ergin Cinmen, auf Verfahren gegen andere Polizeibeamte wurden negativ beschieden. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Ercan Kartal verurteilt Das SSG Istanbul verurteilte das führende Mitglied der DHKP/C, Ercan Kartal zu lebenslanger Haft oh-ne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Das Urteil steht im Zusammenhang mit dem Mord an dem In-dustriellen Özdemir Sabanci, Haluk Görgün und der Sekretärin Nilgün Hasefe am 9. Januar 1996. Ercan Kartal soll die Aktion geplant haben. Der Mitangeklagte, Berkan Abatay, war am 20. Dezember 2002 an den Folgen des Todesfastens gestorben. Fadime Bastug wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, da sie als DHKP/C Mitglied an den Vorbereitungen eines Attentats auf den Ex-Staatspräsidenten Kenan Evren beteiligt gewesen sein soll. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Rifat Yildirim verurteilt Rifat Yildirim, der im Dezember 2002 von Deutschland ausgeliefert wurde, wurde nun wegen des Mordes des Anwaltes Mehmet Öztürk, seinerzeit Vorsitzender der TSIP in Burdur, zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Mord war am 3. Juli 1979 geschehen. Im Falle des Mordes am Dozenten Bedrettin Cömert wurde Rifat Yildirim freigesprochen. (Quelle: Radikal vom 29.05.2003)
Urteil gegen Menschenrechtler Die 7. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul hat 38 Personen, die sich an einer Demonstration gegen die Gefängnisse vom Typ F auf dem Sultanahmet Platz in Istanbul am 22.04.2000 beteiligt hatten, zu je 18 Monaten Haft und Geldstrafen von 91 Millionen TL verurteilt. Die Strafen wurden für 35 Angeklagte zur Bewährung ausgesetzt, nicht jedoch für die st. Vorsitzende des IHD, Eren Keskin und die IHD Mitglieder Ümit Efe und Haltig Dinler. Die Zweigstelle in Diyarbakir wurde zur Zahlung einer Strafe von 1,5 Milliarden TL verurteilt, weil sie dem Polizeipräsidium nicht die notwendigen Infor-mationen über die Vorstandsmitglieder zukommen ließen. Wenn die Strafe nicht in 10 Tagen bezahlt wird, wird der Vorstand angeklagt. (Quelle: TIHV vom 30.05.2003)
Extra-legale Hinrichtung Die 2. Kammer des Landgerichts in Bakirköy hat das Urteil gegen 12 Polizisten gesprochen, denen eine aussergerichtliche Hinrichtung im Stadtteil Bahcelievler (Istanbul) am 24. März 1993 zur Last gelegt worden war. Damals waren bei einer Hausrazzia Ibrahim Yalçin Arikan (35), Avni Turan (38) und Recai Dinçel (36) ums Leben gekommen. Das Gericht sprach die Polizisten Ali Osman Akar, Dur-sun Ali Öztürk, Adnan Tasdemir, Ayhan Çarkin, Kadir Uçar, Senol Aygün, Hüseyin Dogru, Ömer Kaplan, Süleyman Bolak, Ayhan Özkan, Selim Ko-stik und Ali Ersan frei, da sie in Notwehr gehandelt haben sollen. Die Leiche von Recai Dinçel hatte an die 30 Einschüsse, Avni Turan ca. 20 Einschüsse und die Leiche von Ibrahim Yalçin Arikan hatte mindestens 25 Einschüsse aufgewiesen. (Quelle: Evrensel vom 30.05.2003)
Strafe für StudentInnen in Bolu Das Urteil hatte ich gelesen, aber weil ich wissen wollte, warum die Jugendlichen zu Haftsrafen zwischen 1,5 und 3 Jahren verurteilt wurden, habe ich mir die Akte angeschaut. Ich habe die Jugendlichen und unser Land bedauert. Die StudentInnen von der Abant Izzet Baysal Universität (AIBU) in Bolu wollten des Mordes an ih-ren Kommilitonen Kenan Mak, der am 3. Mai 1998 von Rechtsradikalen ermordert wurde, gedenken. Das tun sie jedes Jahr. Hätte die Gendarmerie sich nicht eingemischt, wäre vielleicht nichts geschehen. Aber unser Bildungswesen lebt seit Jahren in der Angst, dass die StudentInnen protestieren könnten. Deshalb versucht man, sie mit Drohungen und Angst zum Schweigen zu bringen. Was unser Land dadurch gewinnt, verstehe ich nicht. Die StudentInnen zum Vorfall: „Wegen der Ermordung des Studenten Kenan Mak am 3. Mai 1998 veranstalteten die StudentInnen der AIBU jedes Jahr eine Gedenkfeier. Bis letztes Jahr... Dieses Mal sollte die Gedenkfeier verhindert werden. Die Gedenkfeier wurde zwar durchgeführt, aber danach wurden von 9 StudentInnen 3 zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zusätzlich wurden sie für 2 Semester vom Unterricht ausgeschlossen. Weitere Gedenkfeiern wurden untersagt. Die Lösung der Probleme wurde der Gendarmerie überlassen.„ Der Rektor Yasar Akbiyik meinte, dass er nicht ge-gen Gedenkfeiern sei. Fehler wolle er korrigieren, aber er sei nicht Rektor geworden, um sich mit dem Menschen abzugeben. Er sagte ferner, dass die StudentInnen demokratische Proteste zeigen sollten, aber gleichzeitig verbot er weitere Gedenkfeiern und hat die Strafen gleich umgesetzt, obwohl sie zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seit wann hat der Rektor sich nicht mit Menschen abzugeben? Wird die Universität von der Gendarmerie geführt? Der Rektor hätte sogar die Gendarmerie zurückhalten können. Diese Art von Strafe für Jugendliche, die gegen das Töten sind, hat nichts mit Verstand und Gewissen zu tun. Wir haben es hier mit einem Bildungs- und Gerichtswesen zu tun, dass behauptet, die Kriterien der EU zu erfüllen, in der Praxis aber wie gewohnt weitermacht. Eine Geisteshaltung, die sich gegen Links verschwört hat und die Linke als Scheckgespenst sieht... Das führt dazu, dass Jugendliche, die sich gegen das Töten wenden, als Mitglieder bestimmter Organisationen, die unter dem Einfluss fremder Mächte stehen, angesehen werden, sie mit Knüppeln und Tritten auseinander getrieben und ihre Aussagen unter Misshandlungen aufgenommen werden. So als ob ein Mensch von sich aus nicht handeln kann, werden die Menschen nicht als Individuen gesehen und können daher auch keine demokratische Reaktion zeigen. (Quelle: Cumhuriyet vom 24.05.2003)
Freispruch für einen Schüler, der sich versprochen hat Ein Grundschüler, gegen den ein Prozess mit dem Vorwurf eröffnet wurde, er habe beim Schwur statt 'Ne mutlu Türküm diyene' (Was für ein Glück für den, der sagen kann, ich bin Türke) 'Kürdüm diyene' (...der sagen kann, ich bin Kurde) gesagt, wurde freigesprochen. Auf der Verhandlung vor dem Staatssicherheitsgericht Nr. 3 in Diyarbakir gegen B.A., der in die Grundschule des Dorfes Kazancï Köyü (Kreis Bismil, Provinz Diyarbakir) geht, er-klärte der Anwalt des Angeklagten Muharrem Erbey, dass sein Mandant am Tag des Vorfalls auf Bestehen des Lehrers den Schwur leisten sollte, ob-wohl er sich unwohl fühlte. Der Anwalt Erbey erläuterte, dass sein Mandant zwar das Wort 'Türküm' (ich bin Türke) ausgesprochen habe, wegen seiner leisen Stimme aber vom Lehrer als 'Kürdüm' (ich bin Kurde) wahrgenommen worden sei. Erbey sagte: "Wir sind der Überzeugung, dass selbst dann, wenn er es infolge eines Versprechers doch gesagt haben sollte, der Straftatbestand nicht erfüllt ist." Auch die Staatsanwaltschaft beantragte einen Freispruch für B.A. mit der Begründung, dass "der Straftatbestand nicht erfüllt" sei. Das Richterkollegium entschied einstimmig auf Freispruch, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die ihm zur Last gelegte Straftat nicht erfüllt sei. Für den 12-jährigen B.A. war nach Artikel 12/2. des Türkischen Strafgesetzbuchs eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr gefordert worden. (Quelle: Radikal vom 28.05.2003)
Das ist nicht mein Land Einer der Studenten an der Atatürk-Universität von Erzurum, der eine Verlegung der amtlichen Prüfungstermine beantragt hatte, wurde mit der Be-gründung von der Hochschule ausgeschlossen, sei-ne Unterschrift laute 'Kürtçülük' (kurdischer Nationalismus). Enis Alkan, Student im 4. Semester des Fachbereichs Zootechnik an der Landwirtschaftlichen Fakultät, hatte zusammen mit seinen Studienkollegen eine Petition unterschrieben, mit der Bitte, die für den 31. Mai 2002 vorgesehene zweite amtliche Prüfung (...) drei Tage vorzuverlegen. Die Petition war von rund 50 Studenten unterschrieben. Kuddusi Erhan, ein Mitstudent derselben Fakultät, denunzierte Alkan am 21. Mai 2002 mit der Behauptung, dieser habe mit seiner Unterschrift Propaganda für den kurdischen Nationalismus betrieben. Die Hochschulverwaltung leitete darauf gegen Alkan eine administrative Untersuchung nach Artikel 10/c der Verordnung der Hochschulaufsichtskommission YÖK über die Disziplin der Studenten ein. Der Vorwurf lautete auf 'Betreibung schriftlicher ideologischer Propaganda und Bereitstellung oder Zurschaustellung von politisch und ideologisch ausgerichteten Flugblättern, Plakaten und der-gleichen in Hochschuleinrichtungen'. Alkan wies die Vorwürfe mit den Worten zurück: 'Ich verwende sie seit zehn Jahren' (gemeint ist die Unterschrift). Er erklärte, dass man dieselbe Unterschrift auf allen Dokumenten der Hochschule sehen könne und die Untersuchung voreingenommen sei. Im Rahmen der Untersuchung schrieb die Hochschulverwaltung an die Staatssicherheitsdirektion von Erzurum. In ihrem Schreiben vom 24. Juni 2002 bat sie um die Untersuchung der Unterschrift durch einen Sachverständigen und um einen amtlichen Bericht darüber. Im Bericht der Fachleute des Kriminalpolizeilichen Labors von Erzurum vom 19. Juli stand, dass die Analyse von Unterschriften nicht in ihren Aufgabenbereich falle. Wörtlich hieß es: "Auch wenn in unserem Labor keine Untersuchungen vorgenommen werden, was durch eine Unterschrift ausgedrückt werden soll, lässt sich doch sagen, in welcher Form die Buchstaben und Linien gebildet wurden, die die Unterschrift darstellen. Bei der Untersuchung der Unterschrift wurde festgestellt, dass die Buchstaben, die die Unterschrift darstellen, die Schriftzüge von 'Kürtçülük' wiedergeben." Nach diesem Bericht beschloss der Disziplinarausschuss der Universität, der sich am 22. November 2002 versammelte, einstimmig, Enis Alkan von der Hochschule auszuschließen. Enis Alkan wandte sich am 5. Februar 2003 an das Verwaltungsgericht und beantragte die Suspendierung der Maßnahme und die Aufhebung des Beschlusses. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück, da 'kein Verstoß gegen die Gesetze und kein nicht wieder gutzumachender Schaden eingetreten sei'. Enis Alkan hat nun beim Verwaltungsgericht der Region Erzurum Rechtsmittel eingelegt. Enis Alkan war früher schon wegen einer Zeitschrift, die er bei sich trug, vor dem Staatssicherheitsgericht (DGM) von Erzurum wegen Unterstützung und Gewährung von Unterschlupf für eine illegale Organisation angeklagt und freigesprochen worden, wie er berichtete. Alkan sagte hierzu folgendes: "Trotz meines Freispruchs erteilte mir die Universitätsverwaltung eine Verwarnung. Interessant ist, dass am selben Tag, an dem ich diese Verwarnung erhielt, auch diese komische Untersuchung eingeleitet wurde. (...) Bis heute hatte ich keinerlei Probleme mit meiner Unterschrift, bei der ich überhaupt keinen Buchstaben verwende, damit sie nicht nachgeahmt werden kann, und die nur aus verschiedenen Linien besteht, ohne irgendeinen Hintergedanken. Wenn man sie mit der Logik derer betrachtet, die mich beschuldigen, könnte ich auch sagen, dass sie als ‘Türkçülük' (türkischer Nationalismus) zu lesen ist." (AdÜ: Die Unterschrift war in der Zeitung wiedergegeben und ist tatsächlich so uneindeutig, wie Alkan erklärt.) (Quelle: Radikal vom 28. Mai 2003)
Militär zeigt türkischer Regierung die gelbe Karte Seit die islamisch-konservative Gerechtigkeits-und Entwicklungspartei (AKP) vor einem halben Jahr in Ankara die Regierung übernommen hat, beschwören ihre Führer das "harmonische" Verhältnis zum mächtigen türkischen Militär. "Die Armee ist unsere Armee, unser Augapfel. Niemand sollte sich zwi-schen uns stellen." Mit diesen Worten bemühte sich der AKP-Vorsitzende Recep Tayyip Erdogan gleich in den ersten Stunden nach dem Wahlsieg, bloß keine Kluft aufkommen zu lassen - wohl wissend, dass jede Regierung in der Türkei unter der hohen Aufsicht der Generäle steht, die sich traditionell als die Gralshüter der weltlich ausgerichteten republikanischen Prinzipien des Republikgründers Kemal Atatürk sehen. Wie eine Bombe platzte daher wenige Tage vor dem Jahrestag des ersten Staatsstreiches in der ge-rade 80-jährigen Geschichte der türkischen Republik die lancierte Nachricht ein: "Die jungen Offiziere sind beunruhigt." Junge Offiziere waren es, die den Putsch vom 27. Mai 1960 anzettelten, weil sie meinten, dass sie das Land retten müssten. Die Aufregung um die Nachricht war Grund genug für Generalstabschef Hilmi Özkök, eine Hand voll aus-gesuchter türkischer Top-Journalisten zum Gespräch zu sich zu bitten, um die Wogen zu glätten. Doch was der Armee-Chef zu verkünden hatte und was am Dienstag dick und breit in den Zeitungen nachzulesen stand, war für Erdogan und seine AKP-Regierung kaum dazu angetan, sich in Sicherheit zu wiegen. "Wenn jemand beunruhigt ist, dann nicht Einzelne, sondern die ganze Armee." In den Streitkräften gebe es keinen Unterschied zwischen jungen und alten Offizieren. Unter den Kom-mandeuren gebe es keine Tauben oder Falken. Die Armee sei ein "monolithischer Block". Und der zeigte der Regierung Erdogan jetzt die gel-be Karte. Ins Schussfeld der Kritik ist die AKP-Regierung damit geraten, dass sie nicht locker lässt, die streng islamisch gebundenen Kopftücher der Ministerfrauen protokollfähig zu machen. Schwerer wiegt indes die Kritik an der Besetzung hoher Positionen im Staats- und Regierungsapparat mit Gefolgsleuten, von denen "islamistischer Stallgeruch" ausgeht. Zwar hat die AKP-Regierung damit nichts anderes getan als jede Vorgängerregierung. Doch ihr wird schneller als anderen unterstellt, den Staat unterwandern zu wollen. "Dieses Land und dieser Staat gehört uns allen", so der Armeechef. Eine Nagelprobe für das Verhältnis zwischen Regierung und Militärs dürfte die letzte große Anstrengung der Türkei werden, Ende nächsten Jahres endlich die Zusage der Europäischen Union (EU) für den Beginn von Beitrittsverhandlungen zu bekommen. Wie in ihrer Haltung zur Regierung verfolgt die Armeeführung auch beim Thema EU-Beitritt eine "Ja, aber..."-Position. Es sei eine große Ungerechtigkeit der Armee zu unterstellen, sie sei gegen die EU, wiederholte Özkök. Dies müsse je-doch "ehrenhaft und gleichberechtigt" und so geschehen, dass die "Einheit und (territoriale) Ganzheit" der Türkei erhalten bleibe. Darüber hinaus dürfte das Militär kaum bereit sein, leichthin seine Wächterrolle aufzugeben. (Quelle: dpa, 27.05.03)
69. Ausgabe von DENG konfisziert Die Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsgerichtes Istanbul hat die 69. Ausgabe (März-April 2003) der in Kurdisch und Türkisch erscheinenden Zeitschrift DENG beschlagnahmt. Zu der Konfiszierung führten folgende Artikel: 1.) Der Text einer Rede vom Generalsekretär der Sozialistischen Partei Kurdistan (PSK), Kemal Burkay, die er anlässlich einer Veranstaltung zum Thema „Die Notwendigkeit einer Lobbyarbeit und Diplomatie im Ausland - Nationale Einrichtungen„ am 8. und 9. Februar 2003 in Köln gehalten hatte; 2.) Der Text der Grußadresse von Kemal Burkay anlässlich der diesjährigen NEWROZ-Feiern in den europäischen Ländern 3.) Die Kolumne von Yilmaz Camlibel mit dem Titel „Den Fehler mit dem Fehler zu beheben ist ein Fehler„; 4.) Der Aufruf der PSK anlässlich des Erdbebens in der kurdischen Provinz Bingöl. (Quelle: Dema Nû, Ausgabe 54, 31.05.03)
Delegation von HAK-PAR in den Nordirak wurde während der Rückkehr in Türkei inhaftiert Die vom Vorsitzenden Abdulmelik Firat geleitete dreiköpfige Delegation der prokurdischen Partei HAK-PAR, die aufgrund einer Einladung am 18. Mai 03 in den Südkurdistan (Nordirak) gereist war und mit der kurdischen Führung Gespräche geführt hatte, wurde während ihrer Rückreise am 27. Mai in die Türkei auf Anweisung des türkischen Generalstabs an dem türkischen Grenzübergang drei Stunden lang festgehalten. Die Delegation wurde erst wieder freigelassen, als das Parteivorstandsmitglied und Rechtsanwalt Hasan Dagtekin mit einer Presseerklärung gegen diese Inhaftierung protestierte. (Quelle: Dema Nû, Ausg. 54, 31.05.03)
Prügel in Ankara Serkan Erkol (30) beschwerte sich über Prügel durch 2 Polizeibeamte. Auf dem Nachhauseweg ha-be er am 8. Mai einen Mann gebeten, nicht auf der Strasse zu urinieren. Der habe geantwortet, dass er Polizeibeamter sei und er sich nicht einmischen solle. Ein weiterer Mann sei aus dem Auto gestiegen und beide hätten auf ihn eingeschlagen. Die Beamten seien betrunken gewesen. Es hätten sich mehrere Bierflaschen im Auto befunden. Serkan Erol gab an, dass er zu Boden fiel und die Polizi-sten auf ihn eintraten. Er habe fliehen wollen, aber der Beamte, dessen Namen er später als Salim Aydin identifizieren konnte, habe ihn zu Boden geworfen. Er habe so getan, als ob er ohnmächtig geworden sei. Darauf hätten sie von ihm abgelassen und ein Ladenbesitzer habe ihm wieder auf die Beine geholfen. Alle Beteiligten seien daraufhin zur Wache gegangen, wo er wie ein Schuldiger behandelt wurde. Serkan Erkol stellte Strafanzeige gegen die Polizeibeamten. (Quelle: Milliyet vom 01.06.2003)
Haftbefehl wegen Newroz Das Amtsgericht in Hakkari hat am 30. Mai Haftbefehl gegen 13 Personen erlassen, die auf der Newroz Feier in Hakkari Parolen für die PKK gerufen haben sollen. Naci Arslan, Bisenk Gümüslü, Leyla Duman, Selahattin Engin, Nihat Yakar, Fahri Incin, Özgür Kayacan, Mehmet Er, Hasan Kaçar, Dogan Akmaz, Mehdi Engin und zwei weitere Personen waren anhand von Fotos der Polizei identifiziert worden und sollen auf den Fotos offene Münder haben. Zunächst hatte das Gericht keine U-Haft angeordnet, weil es keine Videoaufnahmen und keine Stimmen gebe. Auf Einspruch der Staatsanwaltschaft wurden nun aber Haftbefehle ausgestellt. (Quelle: Radikal vom 01.06.2003)
Folter in Hani Berichten aus der Kreisstadt Hani (Diyarbakir) zu-folge sollen die Kinder B.D. (15) und M.O. (14) nach ihrer Festnahme am 23. April gefoltert worden sein. Sie seien von den Polizisten Hasan Sezgin und Ergun Sahin festgenommen worden, weil sie der Lehrerin G.K. gegenüber frech geworden seien. Auf dem Polizeipräsidium in Hani seien sie erst verprügelt worden, dann haben die Beamten ihnen Exkre-mente ins Gesicht geschmiert und anschließend sei-en sie in der Stadt herumgeführt und blossgestellt worden. B.D. berichtete: „Erst liessen sie uns im Keller stundenlang warten. Dann kamen Hasan Sez-gin und Ergün Sahin und wollten wissen, warum wir der Lehrerin gegenüber frech geworden seien. Als wir das verneinten, schlugen sie uns mit Fäusten und Fusstritten. Mein Freund M.O. fiel in Ohnmacht. Am nächsten Tag kamen sie erneut und schlugen uns. Dann zeigten sie auf Exkremente im Keller und befahlen uns, es uns ins Gesicht zu schmieren. Da wir es nicht taten, legten sie uns Handschellen an und zwangen uns, die Exkremente ins Gesicht zu schmieren. Sie führten uns in der Stadt herum und stellten uns bloss. Danach haben sie uns unseren Familien übergeben.“ Mehmet Zül-fü Dündar, der Anwalt der Kinder, sagte, dass der Vorfall auf dem Vorwurf der Beleidigung der Lehrerin herrühre und stellte Strafanzeige gegen die Polizeibeamten. (Quelle: Özgür Gündem vom 02.06.2003)
IHD’ler verurteilt Die 1. Kammer des Amtsgerichts in Ankara hat 46 Angeklagte des IHD zu 3 Monaten Haft und 35,6 Millionen TL Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren geht auf eine Durchsuchung der Zentrale am 25. Ja-nuar 2001 zurück. Damals wurden angeblich verbotene Publikationen gefunden. Daraufhin wurden die Mitglieder des Exekutivausschusses, des Vorstandes, des Ehren- und Revisionsausschusses nach § 526/1 TSG wegen Nichtbefolgens von offiziellen Anordnungen angeklagt. Die Angeklagten sollen vom Gericht nicht vernommen worden sein. Verteidiger Levent Kanat sagte, dass die meisten Ange-klagten bei der Durchsuchung nicht anwesend waren, über die Funde keine Aufstellung gemacht wurde und es ein Verstoß gegen Artikel 6 der Euro-päischen Menschenrechtskonvention sei, dass die Angeklagten vor Gericht keine Aussage machten. Desweiteren seien auch inzwischen verstorbene An-geklagte mit einer Strafe belegt worden, wie z.B. Aysenur Zarakolu und Nebahat Altiok und nicht mehr aktive Funktionäre hätten ebenfalls zu den Angeklagten gehört. Das Gericht wandelte die Haftstrafen anschließend in Geldstrafen um. Verurteilt wurden: Hüsnü Öndül, Osman Baydemir, Ismail Boyraz, Nejat Tastan, Lütfi Demirkapi, Kiraz Biçiçi, Keles Öztürk, Saban Dayanan, Fevzi Argun, Cafer Demir, Necla Sengül, Ismail Kartal, Abdurahman Saran, Reyhan Yalçindag, Figen Ulusoy, Ilhami Yaban, Cihan Aydin, Ibrahim Gümüstas, Metin Sahintürk, Celal Meral, Sengül Yildirim, Bayram Çelik, Ali Göçmen, Abdullah Soner, Seref Turgut, Meliha Özcan, Aydin Bolkan, Kenan Çetin, Hanefi Isik, Metin Kilavuz, Ensar Ilyasoglu, Hatice Can, Ayse Batumlu, Engin Segin, Ali Murat Bilgiç, Eren Keskin, Kadir Arikan, Dursun Dalga, Sirin Dogan, Cengiz Kaygisiz, Bayram Akarsu, Ömer Sariyerlioglu, Ayla Akat, Yusuf Alatas, die am 27. Januar 2002 verstorbene Aysenur Zarakolu und die am 14. Februar 2001 verstorbene Nebahat Altiok. (Quelle: TIHV vom 03.06.2003)
Veranstaltung zum Völkermord an den Armeniern Der Landrat im Kreis Elbeyli (Kilis) organisierte ei-ne Veranstaltung für den 30. Mai unter dem Titel „Unhaltbare Vorwürfe des Völkermordes an den Armeniern“. Als Redner war Dr. Mehmet Kabacik geladen. Alle Beamten hatten zu der Veranstaltung zu kommen. Die Lehrerin Hülya Akpinar, Vorstandsmitglied der Lehrergewerkschaft Egoistin-Sen, stellte die Frage, ob die Türkei eine einheitliche Politik gegen die Initiativen der armenischen Lobby habe. Der Redner soll sie daraufhin mit den Worten angefahren haben. „Wer bist du? In wessen Namen stellst du Fragen?“ Einige Lehrer sollen daraufhin den Salon verlassen haben. Der Landrat von Polateli, der den Landrat von Elbeyli vertrat, fertigte ein Protokoll über den Vorfall an und sechs Lehrer wurden am 2. Juni zur Staatsanwaltschaft vorgeladen in Elbeyli, um eine Aussage zu machen. Alle sechs Lehrer wurden einem Haftrichter vorgeführt, aber lediglich Hülya Akpinar kam in U-Haft. Sie wurde gegen eine Kaution von 1,5 Milliarden TL wieder auf freien Fuß gesetzt… Gegen Hülya Akpinar und 6 Lehrer wurde ein Verfahren eröffnet. In der Anklageschrift des Republikanischen Staatsanwalts in Elbeyli vom 2. Juni heißt es: „... die als Zuhörerin anwesende Hülya Akpinar kritisierte den Redner mit den Worten, dass nicht nur 250.000 sondern 800.000 Armenier ermordet wurden, dieses der Staat bewusst gemacht habe. Sie seien zwangsweise zu der Veranstaltung gebracht worden, die obendrein noch mit Verspätung angefangen habe. Daraufhin reagierten die an-deren Angeklagten mit unterstützenden Worten, die den Redner kritisierten. Durch das Verlassen des Saales haben sie die Veranstaltung gestört...“ Neben Hülya Akpinar, sind Sevil Kuzucu, Savas Kekeç, Baris Kubilay, I.Halil Koyuncu, Ahmet Laftan und Erdal Karabatak wegen eines Verstosses gegen das Gesetz Nr. 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen angeklagt. Des weiteren sollen Ermittlungen gegen jene Beamte eingeleitet worden sein, die nicht zu der Veranstaltung erschienen (Quelle: Radikal vom 04.06.2003 und Radikal vom 05.06.2003)
Verleger und Übersetzer verurteilt Die 2. Kammer des Amtsgericht Istanbul hat Ömer Faruk, Leiter des Verlages Ayrinti und den Überset-zer Kerim Sadi wegen des Buches „Philosophie im Schlafzimmer“ von Marquis de Sade zu einer Geldstrafe von 4,28 Milliarden TL verurteilt. Das Urteil erging nach § 427 TSG, das die Verletzung der Schamgefühle des Volkes unter Strafe stellt. Gleichzeitig wurde die Vernichtung des Buches an-geordnet. (Quelle: Bia-TIHV vom 06.06.2003)
Garipoglu beschuldigt Yilmaz der Korruption vor dem Untersuchungsausschuss Der frühere Eigentümer der Sumerbank, Hayyam Garipoglu, sagte als Zeuge vor der parlamentarischen Untersuchungskommission zu den Anschuldigungen, dass er vom ehemaligen Führer der Mutterlandspartei (ANAP) und Expremierminister Me-sut Yilmaz und seinem Team wegen Nichtbeachtung ihrer Warnungen und seiner höchsten Gebote während der Privatisierung des staatseigenen Riesenkonzerns für Raffinerieprodukte POAS bestraft wurde. (Quelle: TDN, 10.06.2003)
Yilmaz ausladen - gegen die Gastprofessur für Mesut Yilmaz! Seit dem 14. Mai diesen Jahres hält der ehemalige türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz in Bochum Veranstaltungen zu Themen wie „Die Türkei und Europa„ und „Politische Entwicklungen im Mittelmeerraum„ ab - im Rahmen einer zweisemestrigen Gastprofessur der Fakultät für Sozialwissenschaft an der Ruhr- Universität. Yilmaz, zwischen 1991 und 1998 mit Unterbrechungen dreimal Ministerpräsident der Türkei und anschließend Stellvertreter des neuen Ministerpräsidenten Ecevit, war verstrickt in Menschenrechtsverletzungen, Folter und das organisierte Verbrechen. Während die Fakultät „die einzigartige Chance […] eines hervorragenden Experten für die Schlüsselfrage der internationalen Politik in Europa, nämlich die Beziehungen zur Türkei und zum Mittelmeerraum, zu gewinnen,„ sieht, so die Dekanin Prof. Dr. Ilse Lenz, fordern wir seine sofortige Ausladung, da es außer Frage steht, dass Yilmaz eine Mitschuld für die während seiner Amtszeit als Ministerpräsident begangenen Verbrechen trifft. In seiner Regierungszeit wurden ca. 3.500 kurdische Dörfer zerstört, etwa 5 Millionen KurdInnen vertrieben sowie 60.000 politische Gefangene interniert, viele vergewaltigt, gefoltert. Hunderte Intellektuelle und WissenschaftlerInnen wurden verhaftet, die Presse- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt - allein während der neunziger Jahre verloren 30.000 Menschen ihr Leben im Krieg des türkischen Militärs gegen die Bevölkerung in den kurdischen Provinzen der Türkei, Unzählige wurden verletzt. Hierfür trägt Mesut Yilmaz zumindest eine politische und moralische Verantwortung. Die politische Verantwortung von Mesut Yilmaz für diese Verbrechen ist unstrittig, noch im März 1996 bekannte er sich in einer Regierungserklärung ausdrücklich zur Fortsetzung des Krieges gegen die Kurden. In seiner Amtszeit fanden zudem zahlreiche Prozesse und ungeklärte Attentate gegen MenschenrechtsaktivistInnen statt. Stellvertretend sei hier nur der Prozess gegen den Menschenrechtsaktivisten und Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Akin Birdal, genannt, der kurz nach einem auf ihn verübten Attentat, welches er schwerverletzt überlebte, in Haft genommen und zu einer hohen Strafe verurteilt wurde. Yilmaz, der zum Zeitpunkt der Festnahme Birdals noch Vizeministerpräsident war, war am Tag der Verurteilung gegen Birdal bereits Ministerpräsident der Türkei. Dies ist auch vielen PolitikerInnen und Wis-senschaftlerInnen bekannt. So wurden bereits zahlreiche Protestbriefe an den Rektor und die Dekanin der Sowi-Fakultät gesendet. Ein vom Bündnis für Menschenrechte an der RUB verfasster Aufruf, in dem die Sowi-Fakultät und die Unileitung dazu aufgefordert werden, Yilmaz auszuladen, wird bisher täglich von vielen Menschen aus Politik und Wissenschaft unterzeichnet. Unserer Ansicht nach verbietet sich die Verleihung einer Gastprofessur an Mesut Yilmaz aufgrund seiner Mitverantwortung für schwerste Menschenrechtsverbrechen. Die Anforderung der moralischen Integrität, welche jede/r Gastprofessor/in auch in den Augen der sozialwissenschaftlichen Fakultät genügen sollte, kann im Fall Yilmaz nicht angenommen werden. Schon der „offene Dialog„ mit ihm muss in den Ohren der Folteropfer und ihrer Angehörigen mehr als zynisch klingen; seine Ehrung durch eine zweisemestrige Gastprofessur aber zeugt von einem schwer gestörten moralischen Urteilsvermögen der Universitätsleitung.
Aus diesem Grund werden wir die Auftritte Me-sut Yilmaz zum Anlass nehmen für unseren Pro-test. Wir rufen alle Menschen - gleich ob StudentInnen, WissenschaftlerInnen oder Nicht-Uni-versitäre - auf, sich an Aktionen gegen die Vorträge von Mesut Yilmaz zu beteiligen und zudem bei Universitätsleitung und der Fakultät für So-zialwissenschaft gegen seine Einladung zu protestieren! Bündnis für Menschenrechte an der RUB (Fachschaftsrat Sozialwissenschaft der Ruhr Universität Bochum, AStA der Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V., Kurdistan AG, IMK e.V. Bonn, Promondial - Organisation für emanzipatorische Zusammenarbeit, Eine Welt Forum Bochum, Nord-Süd Büro im Bahnhof Langendreer, Christliche Friedensgruppe Höntrop, Attac Bochum, Attac Hochschulgruppe der RUB, Bochumer Friedensplenum, Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen) (Aufruf, 15.06.03)
Öffentlicher Appell: Sorge wegen der bevorstehenden Hinrichtung Die Iranische Vereinigung Politischer Exhäftlinge (im Exil) ist besorgt über die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung von Mohammad Esmaelzadeh, 35Jahre alt, verheiratet und ein 7-jähriger Sohn, nachdem der Oberste Gerichtshof Irans das Urteil vom 02. März 1999 bestätigt hat. In einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof hatte Mohammad die Anschuldigungen zurückgewiesen und um die Aufhebung der Todesstrafe gebeten. Am 09.Januar 2003 wurde ihm mitgeteilt, dass die Begnadigung abgelehnt sei und die Hinrichtung jederzeit erfolgen könne. Er wurde während seiner Haft nachweislich gefoltert und misshandelt. Bei seiner Verhaftung war er schwer verletzt worden und verlor, weil ihm ärztliche Hilfe verweigert wurde, sein linkes Bein. Er wurde am 8.August 1996 wegen angeblicher Mitgliedschaft und Unterstützung der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran, eine bewaffnete oppositionelle kurdische Partei zum Islamischen Regime, in Shaherviran, nahe der Stadt Mahabad im Nordwesten Irans, verhaftet. Das „Islamische Revolutionsgericht„ in Mahabad hatte ihn wegen verschiedener Anschuldigungen zum Tode verurteilt, u. a. bewaffneter Kampf gegen das islamische Regime, Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei, Teilnahme an der Ermordung von 3 örtlichen Mitarbeitern, der Zerstörung von Straßenbaumaschinen und anderer Sicherheitseinrichtungen. Die verheirateten Männer Khaled Faaridooni und Omar Feghe-poor wurden Anfang 2000 in der kurdischen Stadt Piranshar, ebenfalls im Nordwesten Irans, verhaftet und sind wegen des gleichen Vergehens wie M. Esmaelzadeh angeklagt. Auch sie wurden vom „Revolutionsgericht„ auf Grund der Anschuldigungen zum Tode verurteilt. Die beiden Häftlinge befinden sich im Gefängnis von Mahabad und warten auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Wir bitten nationale und internationale Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, besonders Amnesty International, auf das islamische Regime Druck auszuüben, um die Hinrichtungen zu stoppen. (Quelle: Appell der Iranischen Vereinigung Politischer Exgefangene im Exil, 22.05.03)
Pro-Reform-Kundgebung in Teheran Teheran, 11. Juni. (Reuters) Tausende von Iranern haben am Mittwoch auf dem Platz vor der Universität in Teheran Reformen in der Islamischen Republik verlangt. In Sprechchören bezichtigten sie die einflussreichen Geistlichen, die Grundfreiheiten zu beschränken. Der reformorientierten Regierung von Präsident Khatami warfen sie vor, die Geistlichen nicht im Zaum zu halten. Die Kundgebung hatte als Versammlung von Studenten, die gegen die Privatisierung der Universitäten protestierten, begonnen. Dann strömten immer mehr Menschen herbei. Mehrere Motorräder wurden in Brand gesteckt. Die Schaufenster einiger Geschäfte und einer staatlichen Bank gingen zu Bruch. Polizei in Uniform und Zivil ging schliesslich mit Schlagstöcken gegen die Menge vor und löste sie ohne grössere Auseinandersetzungen auf. Rund ein Dutzend Demonstranten wurde festgenommen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 12.06.2003)
Haftentlassung Hamidis in Syrien Denkzettel für kritischen Journalisten Ibrahim Hamidi, Damaszener Korrespondent der angesehenen, in London publizierten arabischen Zeitung «Al-Hayat», ist freigelassen worden. Er war am 27. Dezember 2002 von Geheimpolizisten abgeführt worden, nachdem er über Vorbereitungen Syriens auf eine befürchtete Flüchtlingswelle für den Fall einer amerikanischen Intervention im Irak berichtet hatte. Dabei hatte er aus geheimen Protokollen der Staatsführung zitiert. Weil daraus hätte der Schluss gezogen werden können, dass sich Syrien entgegen seiner offiziellen Position als Mitglied des Uno-Sicherheitsrates mit der Unvermeidbarkeit eines Konfliktes abgefunden habe, reagierte das Regime überaus hart. Indem sie Hamidi über die Kriegsdauer hinaus in Haft beliess, ersparte sich die syrische Regierung wohl auch einige weitere Artikel über ihre Irak-Verstrickungen des über gute Drähte verfügenden Korrespondenten. Zahlreiche internationale Organisationen und diplomatische Vertretungen in Damaskus, darunter auch die schweizerische, hatten sich für die Freilassung Hamidis verwendet, dem ein Verfahren vor einem Staatssicherheitsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit drohte. Vor zwölf Tagen hatten Schweizer Journalisten ihren Gastgeber, den Informationsminister Samir Umran, mit unbequemen Fragen zum Fall Hamidi konfrontiert. Er hatte das syrische Vorgehen mit der Verletzung geltender Gesetze gerechtfertigt und behauptet, dass in andern Ländern ebenso verfahren werde. Er verwies auf den Fall der beiden Holocaust-Revisionisten Irving und Garaudy, die in Grossbritannien und Frankreich gerichtlich belangt worden waren. Laut dem Anwalt Haitham Maleh, einem Mitglied der syrischen Menschenrechtsvereinigung, befinden sich noch rund tausend politische Gefangene in Haft. Die beiden bekanntesten sind die Abgeordneten und Geschäftsleute Riad Seif und Mamun al-Homsi, denen illegale Transaktionen vorgeworfen werden, die aber wohl wegen der Organisation von politischen Debattierklubs in Ungnade gefallen sind. Dass ihnen immerhin ein ordentliches Verfahren zuteil wurde, gilt für syrische Umstände bereits als Fortschritt. Neue Zürcher Zeitung, 27.05.2003
BGS spürte Geschleuste auf Im Rostocker Seehafen entdeckten Beamte des Bundesgrenzschutzes bei einer Kontrolle eines aus Verona in Italien kommenden Güterzuges einen nicht ordnungsgemäß verplombten Container. Mit Spezialtechnik stellten die Beamten im Inneren des Containers einen sehr hohen Kohlendioxyd-Gehalt fest. Nach dem Öffnen des Containers fanden die Beamten hinter der aus Gartengrillöfen bestehenden Ladung fünf Männer. Nach den bisherigen Ermittlungen handelt es sich bei den Geschleusten um drei irakische und zwei iranische Kurden im Alter von 22 bis 34 Jahren. Über die Ostsee sollten sie, so die Erkenntnisse, mit einem Fährschiff nach Schweden ausgeschleust werden. Die Ermittlungen dauern zum Zeitpunkt noch an, teilt das Bundesgrenzschutzamt Rostock mit. (Quelle: Ostsee Zeitung, 13.6.03)
Forderungen der yezidischen Organisationen an die US- amerikanische Verwaltung im Irak Mit einem Schreiben an die US-Botschaft stellten zahlreiche yezidisch-kurdische Migranten- und Exilorganisationen stellten sie folgende Forderungen an die US-Amerikanische Verwaltung im Irak
Präambel und Forderungen Die Êziden sind eine religiöse Minderheit kurdischer Volkszugehörigkeit mit circa. 1.500.000 Angehörigen, davon leben 900.000 in Südkurdistan (Nordirak). So lebt die größte Gruppe dieser Religionsgemeinschaft in den Gebieten Sengal (Sincar) und in Mosul, Dihok, Schechan (Eyn Sufne), Basik-Bahsan, Baadir und Umgebung leben etwa 250.000 Êziden. Darüber hinaus lebt ein anderer Teil der Êziden in Syrien, Türkei, Irak, Armenien, Georgien, Russland, Ukraine ihre Zahl in den letzen 25 Jahren ist von 250.000 auf mehr als 300.000 gestiegen. Davon sind mehr als 50.000 Êziden aus den oben genannten Ländern nach Westeuropa oder nach Amerika geflohen, die Mehrheit davon ist nach Deutschland geflüchtet, die Exilgemeinden der Êziden umfasst in der BRD ca. 60.000 Menschen. Die Êzidischen Institutionen; Union der Êziden aus Kurdistan (YÊK), Förderation der Kurdischen Êziden (FKÊ), Êzidische Zentrum im Ausland (ÊZIA), Êzidische Gemeinde Oldenburg und die Gesellschaft für bedrohte Völker zusammengefunden, um auf die Religionsgemeinschaft der Êziden im Irak aufmerksam zu machen: Die US-Regierung hat nach dem Ende des Irak-Krieges einen direkten Einfluss auf das Schicksal der Menschen im Irak, somit stellen die Êziden an sie folgende Forderungen: 1.) Die Êzidische Religion soll als eigenständige und gleichwertige Religion ebenso wie die islamische und die christliche Religion in der neuen irakischen Verfassung niedergeschrieben und anerkannt werden. 2.) Im der künftigen Justiz des neuen irakischen Staates soll die êzidische Religion als gleichwertige Religion wie die islamische und die christliche Religion gleichgültig respektiert und toleriert werden. 3.) Das Siedlungsgebiet der Êziden, welches zur Zeit geteilt ist und zwischen irakischen Arabern und Kurden verwaltet wird, soll zu einem einzigen von Kurden verwalteten Bezirk zusammengeführt werden. Die êzidischen Siedlungsgebiete werden als unverzichtbare Bestandteile der kurdischen Siedlungsgebiete angesehen. Die Êziden gehören dem kurdischen Volk an und sprechen kurdisch. Deshalb sind sie den Kurden gegenüber loyal. Sie fordern einen von Êziden selbst verwalteten Distrikt innerhalb der kurdisch verwalteten Gebiete. 4.) Die êzidische Bevölkerung soll proportional, d.h. entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, durch die Gemeinschaft selbst zu bestimmende, unabhängige Vertreter sowohl im kurdischen Regionalparlament als auch im irakischen Bundes-Parlament vertreten sein. 5.) Alle legislativen Akte der irakischen Regierung, die geheim oder offen zum mittelbaren oder unmittelbaren Nachteil der êzidischen Gemeinschaft ergangen sind, sind vollständig als illegal zu erklären und als Unrecht wieder aufzuheben. Alle auf der Grundlage dieser Akte ergangenen oder sonstiger Weise dem irakischen Staat zurechenbaren, bereits vollzogene Akte judikativer oder exekutiver Art hervorzuheben, sind insbesondere die Umsiedlung Êzidischer Glaubensangehöriger aus ihren angestammten Siedlungsgebieten in sog. Modelldörfer, sowie Versuche der Arabisierung sind vollständig und rückwirkend für nichtig zu erklären und aufzuheben. 6.) Den von o.g. dem irakischen Staat zurechenbaren Maßnahmen der Zwangsumsiedlung betroffenen Êziden soll durch nachfolgende Regierungen Wiedergutmachung geleistet, die Restituierung ihren Eigentums sowie die freiwilligen, von jeglichem Zwang freie Ausübung ihres Rückkehrrechts in ihre Siedlungsgebiete garantiert werden. Die Dörfer (circa 20) die Zerstört wurden sind, müssen wieder aufgebaut werden. 7.) Wir unterstützen die Neue Phase im Irak und möchten das uns die Möglichkeit eingeräumt wird, direkt an dem neuen Aufbau- und Strukturierungsprozeß teilzunehmen. 8.) Wir fordern von der künftigen irakischen Regierung für Yeziden in den Regionen Scharya, Xanik, Baadre und Sengal, Musul (Süd und Nord) Büros zu eröffnen, um Kontaktmöglichkeiten zwischen Yeziden in und ausserhalb der Heimat und der neuen irakischen Regierungen herzustellen bzw. zusammenzuarbeiten. 9.) Im Sinne der Bewahrung unserer Religion und Kultur, fordern wir von der neuen irakischen Verwaltung die Erteilung des êzidischen Religion- und Sprachunterricht in kurdisch in der künftigen Verfassung bzw. im Erziehungswesen zu sichern. (Quelle: Yezidische Gemeinden, 07.06.03) Diese Forderungen werden von den folgenden êzidischen Exilorganisationen gestellt: Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttigen) GfbV, Union der Êziden aus Kurdistan (YÊK), Förderation der Kurdischen Êziden (FKÊ), Êzidische Gemeinde Liege (Belgien), Êzidische Kultur Zentrum Celle, Êzidische Gemeinde Bielefeld e.V. OWL, Êzidische Zorathustra Gemeinde (Oldenburg), Êzidische Kultur Zentrum Bremen, Êzidische Gemeinde aus Moskau (Russland), Êzidische Zentrum im Ausland (ÊZIA), Êzidische Gemeinde Oldenburg, Êziden aus Syrien in Deutschland, Zeitschriften „Laliº„ und „Qan
Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:
· Spendenaufruf für Südkurdistan · Presseerklärung des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch) · Anmerkung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch) · Offener Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch) · Gedanken zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch) · Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt„ (Deutsch) · „Die Quadratur des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch) · Die gemeinsame Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch) · Ein Bericht der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch) · Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch) · Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch) · Pressemitteilung des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler „Irak: Jetzt droht auch noch ein „Krieg im Krieg„ · Aufruf von: Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND „Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan„ · Pressemitteilung des IMK e.V. „Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen Streitkräfte„ · Kommunique der gemeinsamen Sitzung der ZKs der KP Iraks und der KP Kurdistans · Koalition für ein Demokratisches Syrien (KDS) Umfangreiche Stellungnahme vom 1.5.2003
Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de .
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion
Neuerscheinung Neuerscheinung NeuerscheinungDie Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. - 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis„ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für ein Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten) bestellt werden.
Neue Studie AUSLÄNDER IM EIGENEN LAND Die Situation staatenloser Kurden in SyrienIn der Provinz Hasaka wurde 1962 ca. 120.000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit entzogen, sie wurden so zu Staatenlosen, zu Ausländern im eigenen Land. Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe. Unser Ziel ist es, in einem ersten Schritt sowohl die Hintergründe ihrer Ausbürgerung als auch deren bis in die Gegenwart reichende Folgen darzustellen. Gezeigt wird, dass die Ausbürgerungskampagne von 1962 integraler Bestandteil der allgemeinen Arabisierungsbestrebungen der syrischen Regierung gewesen ist und dass die syrische Politik gegenüber den (staatenlosen) Kurden bis in die Gegenwart durch diese Arabisierungslogik geprägt wird. In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, gegen welche nationalen Gesetze und internationale Abkommen die syrische Praxis gegenüber Staatenlosen verstößt. Dieser Teil der Studie schließt mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Staatenlosen, die insbesondere an die syrische Regierung, aber auch an andere internationale Akteure gerichtet sind. Die Situation der aus Syrien stammenden „staatenlosen„ Kurden hat inzwischen auch die deutschen Behörden und Gerichte beschäftigt. Immer mehr dieser Kurden gelingt die Flucht nach Europa und in die Bundesrepublik Deutschland, wo sie, um ihren Aufenthalt hier zu sichern, zumeist Asyl beantragen. Lange Zeit spielte es in den Asylverfahren keine Rolle, ob es sich bei den Asylbewerbern um Kurden mit oder ohne syrische Staatsangehörigkeit handelte. Etwa Anfang 2001 änderte sich jedoch die Rechtsprechung hinsichtlich dieses Personenkreises. Inzwischen werden in Deutschland Asylanträge, die sich darauf stützen, dass man staatenloser Kurde aus Syrien sei, regelmäßig abgelehnt. Da zur Situation staatenloser Kurden kaum Veröffentlichungen in deutscher Sprache vorliegen, hoffen wir mit unserer Dokumentation einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema geleistet zu haben. Mit Beiträgen von Eva Savelsberg, Siamend Hajo und Celal Abbas Kömür sowie Johannes Düchting
Zu beziehen über IMK e.V. Preis: 10,- Euro (incl. Versandkosten) ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam
Abonnementbedingungen (pro Jahr): · Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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