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ISSN 1610-0611
Newsletter


Delegationsreise

DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 16. Juni 2003
Ausschuss für Menschenrechte Platz der Republik 1
und Humanitäre Hilfe Tel.: (030) 22 7-3 35 50
- Die Vorsitzende - Fax: (030) 22 7-3 60 51


Bericht

über die Delegationsreise
des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
des Deutschen Bundestages

in den Iran und die Türkei
vom 10. - 16. Mai 2003


I. Programm

II. Zielsetzung und Schwerpunkte der Reise

An der Delegationsreise haben folgende Mitglieder teilgenommen:Christa Nickels, MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Delegationsleiterin und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Rainer Funke, MdB (FDP) stellv. DelegationsleiterRudolf Bindig, MdB (SPD)Angelika Graf, MdB (SPD) Prof. Dr. Egon Jüttner, MdB (CDU/CSU)Holger Haibach, MdB (CDU/CSU)
MR Hartmut Groos, Sekretär des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe.

in der Region. In ihren Gesprächen mit hochrangigen Vertretern von Parlament und Regierung, mit Vertretern der Kirchen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen sowie durch Besuche u. a. in Gefängnissen hat sich die Delegation das Ziel gesetzt, dem sich beschleunigenden Prozess der Entfremdung zwischen islamisch und christlich geprägten Staaten gegenzusteuern und zum Abbau gegenseitiger Vorurteile beizutragen. Darüber hinaus diente die Delegationsreise auch der Vorbereitung der für den 22. Oktober 2003 geplanten großen Anhörung des Ausschusses zum Thema „Islamisches Recht und Menschenrechte„. Die Reise ist zudem ein integraler Bestandteil des übergeordneten „Jahresthemas„, das sich der Ausschuss gestellt hat: Islam und Menschenrechte. Schließlich diente die Reise der Vorbereitung zahlreicher offener Entscheidungen des Ausschusses zu menschenrechtlichen Fragestellungen



III. Zusammenfassung und Ergebnisse der Delegationsreise

Iran
Die Delegation hat im Verhältnis zu früheren Besuchen eine wesentlich offenere Atmosphäre und ein breiteres Meinungsspektrum, das sich auch im Straßenbild manifestiert, feststellen können. Der EU-Iran-Menschenrechtsdialog - unter Beteiligung auch von iranischen Menschenrechtsorganisationen, hat erste positive Ergebnisse gezeigt.
Dennoch bleiben erhebliche Risiken für den Menschenrechtsprozess. Menschenrechtler, kritische Journalisten, Parlamentsabgeordnete, die sich in ihren parlamentarischen Äußerungen gegen den Revolutionsführer und die Judikative stellen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen werden weiter behindert und arbeiten zum Teil mit einem großen persönlichen Risiko.
Nach wie vor ist offen, ob sich der mit großer Mehrheit gewählte Präsident Khatami gegenüber Revolutionsführer Khamenei und die fundamentalistisch geprägte Judikative durchsetzen kann.
Die Verhältnisse im Strafvollzug der beiden besuchten Anstalten haben sich deutlich verbessert. Die Delegationsteilnehmer haben nachdrücklich kritisiert, dass ihnen die gewünschten Kontakte zu prominenten „politischen„ Gefangenen verwehrt wurde.
Positiv ist der Wille, der Regierung, grausame und erniedrigende Strafen wie die Steinigung abzuschaffen.

Türkei
Vor dem Hintergrund der Vorgaben der EU (Kopenhagener Kriterien) hat sich die menschenrechtliche Situation in der Türkei deutlich verbessert. Dies gilt insbesondere für die Anwendung der Folter.
Die türkische Regierung ist glaubwürdig in ihrem Bemühen grundlegende Reformen (auch auf dem Gebiet der Menschenrechte) durchzusetzen. Allerdings können viele gutgemeinte Gesetze aufgrund fehlender oder konterkarierender Durchführungsvorschriften noch nicht umgesetzt werden. Auch auf dem Gebiet der Fortbildung in Verwaltung und Justiz besteht noch erheblicher Handlungsbedarf.
Erhebliche Defizite sind in der freien Verwendung der kurdischen Sprache in Schule und im Behördenverkehr festzustellen, auch wenn entsprechende liberale Gesetze schon eingeführt sein sollen.
Auch die Lage der nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften sowie die freie Religionsausübung allgemein sind wenig zufriedenstellend. Hier müssten noch Statusfragen gelöst werden, der Eigentumserwerb erleichtert werden und die Bedingungen für den Priesternachwuchs verbessert werden.
Ein großzügiges Amnestiegesetz müsste die Voraussetzungen für eine wirkliche Befriedigung der türkischen Gesellschaft und Lösung der Kurdenfrage schaffen. Hier ist nach wie vor mit dem Widerstand der Militärs zu rechnen. Aus Sicht der Delegation ist der nach wie vor starke Einfluss der Militärs im Nationalen Sicherheitsrat ein Risikofaktor für den EU-Beitritt der Türkei.



IV. Empfehlungen

Iran
EU Dialog forcierenAuf Verbesserungen für religiöse Minderheiten drängen, auch solche, die nichtin der Verfassung verankert sind (Bahaí)Weiterhin die Situation der politischen Gefangenen beobachtenNGO’s (bes. deutsche) zur Arbeit im Iran ermutigen (gerade im Bereichhumanitäre Hilfe für afghanische Flüchtlinge)Politische Stiftungen zur Arbeit im Iran animieren.Maßnahmen zur Aufnahme/Förderung eines interreligiösen DialogsunterstützenStellung als ein bevorzugter und wichtiger Handelspartner zur Durchsetzungvon Menschenrechten nutzenInterparlamentarische Zusammenarbeit verstärkenEinrichtung eines Goethe-Instituts in TeheranKulturelle Kontakte ausbauenAuf Medienfreiheit drängen

Türkei
Erfüllung Kopenhagener Kriterien einfordernAnwendung moderner forensischer Methoden bei der Folteraufklärung fordernForcierung von Austauschprogrammen (Wissenschaftler, Publizisten undJustizangehörige)Hilfe für englische Sprachkurse, insbesondere zum Studium menschenrecht-licher Primärquellen und in GefängnissenUmsetzung der Reformpakete beobachtenStatus von christlichen Religionsgemeinschaften verbessern und legalisierenhelfenUnterstützung bei Gesundheitsaufklärung und Bevölkerungsentwicklung(auch Iran)Drängen auf die Achtung von Rechten ethnischer Minderheiten (Kurden)Verstärkte Kooperation im Bereich wirtschaftlicher Zusammenarbeit

A. Reiseverlauf Iran
11. Mai - 12. Mai - Teheran/ Qom

Vorbemerkung:
Dass die lang geplante Delegationsreise in den Iran - ein vorläufiges Programm war den Reiseteilnehmern durch die Deutsche Botschaft Teheran bereits Anfang April übermittelt worden - endgültig stattfinden würde, stand erst wenige Tage vor Antritt der Reise fest. Nachdem die Deutsche Botschaft Teheran - mehr durch Zufall - erfahren hatte, dass die iranische Seite eine Absage des Delegationsbesuches mit Terminschwierigkeiten begründen wollte, gelang es dem vereinten Einsatz der Deutschen Botschaft und insbesondere Generaldirektor Yazdi, Generaldirektor für internationale Angelegenheiten im iranischen Außenministerium, die gewünschten Termine zu einem großen Teil doch noch zu ermöglichen.

1. Tag, Sonntag 11. Mai 2003

Nachdem die Delegation um 1:30 Uhr auf dem Flughafen Teheran gelandet war, war der erste Reisetag von einem sehr dichten Gesprächsprogramm geprägt.
Zum Auftakt wurde die Delegation, die eine landwirtschaftliche Debatte des Plenums von der Diplomatentribüne verfolgte, durch Parlamentspräsident Kharroubi herzlich begrüßt.
Nachfolgend traf die Delegation mit dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses Mohsen Mirdamadi, mit Frau Koulaei, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, sowie mit Frau Jamileh Kadivar, Vorsitzende des neugeschaffenen Komitees für Menschenrechtsfragen im iranischen Parlament, zusammen.
Mirdamadi ist eine führende Persönlichkeit der Reformbewegung. Er wurde im Juli 2002 in seiner Eigenschaft als Herausgeber der wichtigsten Reformzeitung Norouz (New Day), der Stimme der größten Reformgruppe „Beteiligungsfront„, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus wurde ihm jegliche Pressearbeit auf die Dauer von vier Jahren untersagt. Norouz wurde verboten.
Mirdamadi unterstrich, dass die Meinungsfreiheit und die Rechte der Frauen im Mittelpunkt des Reformprozesses stehen. Die Verwirklichung der Menschenrechte sei eine ständige Aufgabe der Revolution seit 25 Jahren. Die Reform verlaufe in einem offenen Prozess, er sei in die Gesellschaft eingebunden, die Reformen seien bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Bilanz der menschenrechtlichen Reformen sei zwiespältig, insgesamt sei sein Fazit aber positiv und er sehe mit Hoffnung in die Zukunft.

Abgeordnete Koulaei, eine prominente Frauenrechtlerin, unterstrich, dass die Reformen im Bereich der Partizipation von Frauen nicht isoliert von anderen Fragen betrachtet werden dürften. Frauenfragen seien abhängig von dem Zustand des allgemeinen Demokratieprozesses. Insgesamt gesehen sei die Partizipation der Frauen in vielen Bereichen der iranischen Gesellschaft unverkennbar. Hier habe sich das Bewusstsein der Gesellschaft entscheidend geändert. Z. B. sei die Anzahl der Akademiker in den letzten Jahren ganz erheblich gestiegen. Gegenwärtig sei der Frauenanteil an den Universitäten 62 v. H.. Auch wenn gegenwärtig der Frauenanteil im Parlament bei abnehmender Tendenz nur noch 5 v. H. betrage, so sei das Gewicht der Abgeordneten im Parlament stärker, als es ihre zahlenmäßige Repräsentanz ahnen ließe. Im Regelfall würden die Vorlagen von Frauen von der Mehrheit des Parlaments unterstützt.

Zur Einschätzung des Irakkonflikts, zu den Beziehungen zu Afghanistan und zur Neugestaltung der Ordnung im Mittleren Osten:

Die amerikanische Präsenz sowohl im Irak als auch in Afghanistan sei - so Mirdamadi - ein Grund zur Besorgnis. Natürlich sei man froh, dass sich die Situation in Afghanistan gegenüber der Zeit unter den Taliban gebessert habe. Auch der Sturz des Diktators Saddam sei allgemein positiv aufgenommen worden. Allerdings hege man deutliche Zweifel, ob eine „amerikanische Regierung im Irak„ richtig sei. Vorzuziehen sei eine Lösung nach afghanischen Beispiel, daher die schnelle Übertragung der vollen Verantwortlichkeit auf nationale Regierungsstellen. Angesichts auch des besonderen nationalen Stolzes der Iraker plädiere er dafür, die Übergangszeit bis zur Übertragung der Regierungsgewalt ganz kurz zu halten.
Im Übrigen sei er überzeugt, dass die Beziehungen zwischen dem Iran und dem Irak, nachdem die irakische Regierung vom Volk gewählt ist, sich besonders gut entwickeln würden. Beide Länder hätten traditionell starke Beziehungen gepflegt, nicht zuletzt wegen des kulturellen Zusammengehörigkeitsgefühls.
Dass der amerikanische Präsident Bush Iran in die „Achse des Bösen„ aufgenommen habe, sei nun wirklich eine große Überraschung gewesen. Es zeige, dass gegenwärtig die „Falken„ im Pentagon die Oberhand hätten. Er hoffe dennoch auf eine positive Entwicklung.

Zur Bedeutung der Pressefreiheit im iranischen Reformprozess:
Mirdamadi räumt die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Pressefreiheit ein. Hier müsse sich das Parlament noch gegen die konservativen Kräfte durchsetzen, die nicht eingesehen hätten, dass die Pressefreiheit nichts unterminiere, sondern vielmehr die staatliche Ordnung und die Religion stütze. Seiner Überzeugung nach könne sich das Wesen des Menschen nur in Freiheit entwickeln. Dieses sei ein schwieriges und zeitraubendes Unterfangen. Man sei jedoch auf dem Weg dahin.

Gespräch mit Abgeordneter Jamileh Kadivar
Frau Kadivar ist zugleich Generalsekretärin der iranischen Journalistinnenvereinigung. Jamileh Kadivar, die Vorsitzende des Komitees für Menschenrechtsfragen - es ist dies ein erst vor kurzem ins Leben gerufener (5.) Unterausschuss des Petitionsausschusses „Artikel 90„ - erläutert, dass das Menschenrechtskomitee jährlich mit etwa 20.000 Beschwerden zu tun habe. Diese kämen von der Bevölkerung, entweder direkt an einzelne Mitglieder des Ausschusses oder an den Ausschuss selbst und richteten sich schwerpunktmäßig gegen Maßnahmen der Judikative, aber auch gegen Akte der Exekutive. Auch legislative Akte könnten im Wege des Beschwerdeverfahrens angegriffen werden. Die Mitglieder des Ausschusses würden Kontakt mit den Beschwerdeführern aufnehmen. Nach Abschluss des Verfahrens könnte das Parlament mit den Fällen „in die Öffentlichkeit gehen„.
Die Menschenrechte seien in 23 Artikeln in der Verfassung verankert (Text in Anlage 1). Wie wichtig die Menschenrechte nach dem iranischen Verfassungsverständnis sind, werde auch durch die Gründung des Komitees für Menschenrechtsfragen deutlich.

Zum Stand der Konventionszeichnung bzw. -ratifizierung durch den Iran:
Iran habe vier der sechs menschenrechtsbezogenen UN-Konventionen bereits ratifiziert, die Antifolterkonvention werde z. Zt. im Ministerrat behandelt und die Konvention gegen Diskriminierung von Frauen werde, nachdem sie zunächst von der Tagesordnung genommen worden war, in Kürze im Plenum erörtert.
Der Besuch der UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Verhaftungen unter der Leitung des französischen Kassationsrichters Joinet habe ein positives Bild davon gezeichnet, wie der Iran menschenrechtliche Probleme angehe. Joinet habe unterstrichen, dass im Verhältnis zum Iran eine „Entdämonisierung„ nötig sei. Trotz der bestehenden Mängel und noch offener Defizite sollte, so Frau Kadivar, die Weltöffentlichkeit von falschen und von Vorurteilen geprägten Vorstellungen abgehen und sich ein realistisches Bild vom Iran machen. Ihrer Auffassung nach wäre eine Konvention gar ganz entbehrlich, wenn die im Islam niedergelegten Frauenrechte zutreffend ausgelegt und angewendet würden.

Zum Schutz der Abgeordneten-Immunität:
Die Immunität sei wohl im Gesetz verankert, doch werde sie in der Praxis oft durch die Judikative verletzt. Hier liefen die Anstrengungen des Parlaments auf eine Verbesserung dieser Defizite hin.

Zur Steinigung:
Hier gebe es eine eindeutige Weisung der Judikatur, wenngleich noch ohne gesetzliche Grundlage, wonach eine Vollstreckung der Steinigungsstrafen nicht zulässig sei. Auch früher habe es allenfalls einmal jährlich eine Vollstreckung der Strafe der Steinigung gegeben. Auf Bitten der Delegation verspricht sie sich nach dem Schicksal der angeblich zur Steinigung verurteilten Jamileh Amir Esmaili zu erkundigen. (Hierzu die Auskunft des iranischen Außenministeriums in Anlage 2)



Gespräch mit Danesh Yazdi, Generaldirektor für internationale rechtliche Angelegenheiten im iranischen Außenministerium, zugleich Leiter der iranischen Delegation beim EU-Iran-Menschenrechtsdialog.

Zum EU-Iran-Menschenrechtsdialog:
Hier hätten in den vergangenen sechs Monaten zwei Runden stattgefunden, die erste im Dezember in Teheran und die nachfolgende im März 2003 in Brüssel. Auf beiden Seiten seien auch NGOs einbezogen worden. Der iranische Delegation gehörten außer Vertretern des Auswärtigen Amtes unter seiner Leitung Vertreter des Innenministeriums, der Judikative, Universitätsprofessoren und Vertreter der Anwaltsvereinigung an. Als NGO war auf iranischer Seite die „Iranische Kommission für Menschenrechte„ präsent.
Die EU-Delegation sei über die Meinungsvielfalt innerhalb der iranischen Delegation und über die Offenheit und Transparenz der Gespräche positiv erstaunt gewesen. Zugleich habe sich für ihn als Leiter der iranischen Delegation die Schwierigkeit ergeben, eine iranische „Gesamtmeinung„ zu ermitteln. Diese offenbare Meinungsvielfalt sei ein Spiegel des Zustandes der iranischen Gesellschaft und zugleich ihrer inneren Polarisierung. Sie bilde die Realität der iranischen Gesellschaft ab. Die Meinungsvielfalt sei jedoch auch positiv zu werten. Sie sei die Basis für Demokratie und entspreche auch den natürlichen Unterschieden der Menschen. Die Meinungsvielfalt spiegele zugleich die ungelösten Fragen in der iranischen Gesellschaft wider: Was das richtig verstandene nationale Interesse sei und ob Kritik nur negativ sondern auch positiv zu bewerten sei.
Der Menschenrechtsdialog sei für die Entwicklung der iranischen Gesellschaft von höchster Bedeutung. Er unterstreicht, dass das Ausbleiben einer Länderresolution im Rahmen der MRK erst die Voraussetzungen für einen solchen Dialog geschaffen habe. Ständige Kritik, z. B. wie früher in der MRK und in der 3. UN-Kommission sowie entsprechender politischer Druck von außen, hätten innenpolitisch einen solchen Dialog verhindert. Er spricht sich nachdrücklich für die Möglichkeit einer Fortsetzung des Dialogs aus.
Die deutsche Delegationsleiterin macht hier klar, dass das Ausbleiben der MRK-Länderresolution nur möglich gewesen sei, weil der Iran Verbesserungen signalisiert habe. Der Iran müsse daher sehen, dass er konsequent den reformwilligen Kräften zum Durchbruch verhelfe. Menschenrechtliche Verbesserungen sollten deshalb zur Voraussetzung für bessere Handels- und Wirtschaftsbeziehungen werden.

Zur Situation der Presse im Iran:
Die Meinungs- und Pressefreiheit sei in Art. 14 der Verfassung gewährleistet. Nicht zu verkennen sei, dass dieser Artikel in der Verfassungswirklichkeit nicht vollständig umgesetzt sei. Die Pressefreiheit - die Yazdi als „Spiegel des Grades der Freiheit in einer Gesellschaft„ bezeichnet - habe eine bemerkenswerte Entwicklung im Iran hinter sich. Vor 1979, bis zum Sturz des Schahregimes, habe keinerlei Meinungsfreiheit im Iran geherrscht. Noch im Jahr 1975 habe der Schah mehrere Zeitungen verboten, z. B. existierte im damaligen Iran mit 35 Mio. Einwohnern nur eine einzige Morgenzeitung mit einer Auflage von 70.000. Nach dem Sieg der Revolution seien viele neue Zeitungen entstanden, die viele kontroverse Beiträge, oft auch gegen nationale Interessen gerichtet, veröffentlicht hätten. Die Folge sei eine grundlegende Einschränkung der Pressefreiheit schon nach einem Jahr gewesen. Nach dem Ausbruch des Golfkriegs zwischen Irak und Iran habe es erneute Eingriffe in die Pressefreiheit gegeben, die nach dem Krieg teilweise wieder zurückgenommen worden seien. Seit der Wahl Khatamis zum Staatspräsidenten 1997 gebe es eine außerordentliche Pressevielfalt, z. B. erschienen allein in Teheran 32 Tageszeitungen mit einer Auflage von insgesamt 600.000. Allerdings hätten aufgebrochene Meinungsverschiedenheiten über die nationale Sicherheit vor drei Jahren zum Verbot mehrerer Zeitungen geführt. Realistischer Weise müsse man jedoch sagen, dass nach jedem Verbot einer Zeitung die gleiche Zeitung unter neuem Namen wieder eingeführt wird.



Zur Immunität der iranischen Abgeordneten:
Dieser Grundsatz existiere schon seit mehr als 100 Jahren im iranischen Rechtssystem. Allerdings sei sein Umfang unklar. Nach Auffassung der Judikative dürften Äußerungen im Parlament nicht gegen nationale Interessen und gegen die nationale Sicherheit verstoßen. Die Folgen seien immer wieder Verfolgungsmaßnahmen gegen gewählte Abgeordnete. Seine persönliche Meinung, die sich auch mit der Auffassung der großen Mehrheit des Parlamentes decke, sei, dass Abgeordnete in Ausübung ihrer Aufgaben absolute Immunität genießen müssten.

Zur Lage von religiösen Minderheiten im Iran:
Die iranische Verfassung garantiere vier Religionen, den Islam, Christentum, Judentum und Zoroastrier-Bewegung. Abgeordnete müssten einer der vier Religionen angehören. Selbstverständlich könnten auch Angehörige anderer Religionen im Lande leben. Die Staatsreligion „Islam„ entspreche dem Glaubensempfinden der Mehrheit der Bevölkerung, letztlich sei damit das Demokratieprinzip verwirklicht.
Jede der vier anerkannten Religionen müsse mit mindestens einem Abgeordneten im Parlament vertreten sein, dies sei durch eine Minderheiten-Schutzklausel in der Verfassung garantiert.
Das Problem der Baha'i sei nicht eines der Politik der Regierung sondern der Gesellschaft. Da diese gegenüber der Religionsausübung der Baha'i’s feindlich reagiere, wage es die Regierung nicht, tatsächliche Verbesserungen hinsichtlich der Situation der Baha'i bekannt zu geben. Sonst gäbe es Probleme mit der Bevölkerung.

Zur Entwicklung des Menschenrechtsprozesses im Iran und zum Verhältnis zu den USA:
Die Durchsetzung der Demokratie und der Menschenrechte brauche Zeit, die Anerkennung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten seien Voraussetzung für Toleranz der Gesellschaft. Aus seiner Sicht verlaufe die Entwicklung des Prozesses der Durchsetzung der Menschenrechte im Iran positiv, dies gelte insbesondere seit der Aufnahme des EU-Menschenrechtsdialogs. Er verweise darauf, dass alle Menschenrechtsberichterstatter zum Besuch in den Iran eingeladen worden seien. Der Berichterstatter der UN-Arbeitsgruppe „Willkürliche Verhaftungen„, Joinet, habe von seinen Gespräche im Iran einen sehr positiven Eindruck mitgenommen. Er gehe davon aus, dass auch die anderen Menschenrechtsberichterstatter in Kürze in den Iran kämen.
Der Iran wende sich zurecht gegen „selektive Kritik„, die aus unehrlichen politischen Motiven die Realitäten im Iran verzerrte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Iran stärker in der Kritik stehe als viele andere Länder. Z. B. sei der Irak bis zum Kriegsausbruch 1991 nie verurteilt worden.
Bei einem Mittagessen in der deutschen Botschaft mit dem römisch-katholischen Erzbischof von Teheran, Ignatio Bedini, und dem anglikanischen Bischof von Isfahan, Iray Mottahedeh, wurde die Situation religiöser Minderheiten im Iran thematisiert. Die Vertreter der Kirchen kritisierten die Behandlung nichtmuslimischer Gruppierungen durch den iranischen Staat und die zahlreichen Schikanen der Verwaltung. Die Ausübung der Freiheit beschränke sich im wesentlichen auf die bloße Religionsausübung. Besonders schwierig sei die Lage der Baha'i und jener protestantischen Gruppierungen, die aus der Missionierung unter Muslimen hervorgegangen seien.



Gespräch mit Mohammad Javad Larijani, stellvertretender Justizchef

Zur Rolle des Wächterrates:
Der 12-köpfige Wächterrat, der aus sechs direkt vom Revolutionsführer ernannten Geistlichen und sechs vom Parlament gewählten Mitgliedern zusammengesetzt ist, hat die Aufgabe, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Verfassung, insbesondere den islamischen Prinzipien zu überprüfen. Dem Wächterrat komme also die Funktion einer authentischen Interpretation der islamischen Prinzipien zu. Die Kontrollfunktion des Wächterrates beschränke sich auf eine Überprüfung der rechtlichen Grenzen des Gesetzes und bedeute keine inhaltliche Einmischung. Die vom Parlament verabschiedeten Gesetze würden zu etwa 90 v. H. durch den Wächterrat akzeptiert. Bei fehlender Übereinstimmung müsse das Parlament erneut entscheiden. Bei fehlender Einigung zwischen Parlament und Wächterrat entscheide der unter Leitung des früheren Präsidenten Rafsanjani stehende Schlichtungsrat. Dieser fungiere auch als Beratungsorgan für Revolutionsführer Khamenei.

Zur Steinigung:
Das schiitische Recht sehe die Möglichkeit vor, unter Berufung auf das Interesse der Gemeinschaft von den strikten Vorgaben der Sharia abzuweichen. Da die Steinigung aufgrund ihrer grausamen Begleitumstände eine gewisse Sympathie in der Bevölkerung für den/die Verurteilte(n) hervorrufe, sei sie keine empfehlenswerte Form der Bestrafung und könne durch alternative Strafen ersetzt werden.
Vgl. hierzu unten Seite 26, Gespräch mit Groß-Ayatollah Makarem Shirazi und dessen Fatwa (Anlage 3) sowie der Vermerk des Auswärtigen Amtes in Anlage 4.
Larijani weist in diesem Zusammenhang auf den grundlegenden Auslegungsspielraum bei dem, was der Prophet „gemeint„ hat, hin. Die heute im Iran gewährten Freiheiten seien „die größte Errungenschaft der Religion„.

Zu den Reformen der letzten Zeit:
Die Staatsanwaltschaften, die vorher abgeschafft worden waren, seien wieder ins Leben gerufen worden. Sie arbeiteten jetzt schon in Teheran und würden bis zum Jahr 2004 im ganzen Lande eingeführt.
Im Strafvollzug habe es zahlreiche Erleichterungen gegeben, die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung, insbesondere bei Wirtschaftsstraftaten, sei möglich und im Bereich der Jugendkriminalität seien Jugendgerichte eingerichtet worden, die spezielle Jugendstrafen verhängen könnten.

Zum Ehe- und Familienrecht:
Das geltende Recht sehe eine Vielfalt unterschiedlicher Ausgestaltungen der Ehe aufgrund besonderer Klauseln (Ehevertrag) vor. Z. B. könne ausbedungen werden, dass dem Ehepartner eine zweite Heirat verboten sei oder der Ehevertrag nur befristet gelte.



Gespräch mit Mohammad Hassan Ziaiefar, Generalsekretär der iranischen Menschenrechtskommission
Die islamische Menschenrechtskommission ist halbstaatlicher Natur. Sie setzt sich zusammen aus 23 Mitgliedern, darunter zwei Vertretern des Präsidenten, vier Abgeordneten, dem Chef der Judikative oder seinem Vertreter und 16 unabhängigen Juristen und NGO-Vertretern.
Finanziert werde die Kommission vorwiegend durch Spenden und durch Zuwendungen des Präsidenten. Hieraus rührten große finanzielle Probleme, dennoch wolle die Kommission nicht ihre Unabhängigkeit verlieren.
Die Kommission sei gegründet worden aufgrund einer UNO-Resolution aus dem Jahre 1993, die sich für die Einsetzung derartiger Menschenrechtskommissionen ausgesprochen hatte.

Zur Entwicklung des Menschenrechtsprozesses im Iran:
Die Entwicklung der Menschenrechte im Iran habe sich nach der Revolution nur zögerlich entwickelt. Der Irakkrieg habe alle Kräfte gebunden, auch seien die Ziele und Ideale der Revolution oft von den Herrschenden verraten worden. Mit Präsident Khatami sei ein neuer Aufbruch möglich gewesen. Jetzt werde im Iran ein ernsthafter Diskurs über das Verständnis von Religion - als ein offener und humaner oder als ein geschlossener und eher traditionellen Grundsätzen verhafteter Prozess - möglich. Auch über die Frage, wie das Land regiert werden solle, bestehen große Meinungsverschiedenheiten. Hier gebe es starke Brüche zwischen der Jugend (70 % der Bevölkerung ist jünger als 30 Jahre) und der älteren Generation. Kontrovers sei auch der Dialog über die Rolle des Staates in seinen Beziehungen zur Wirtschaft „Einmischung oder möglichst raushalten?„. Alle diese Diskurse seien jedoch notwendig für den angestrebten Prozess einer wirklichen Demokratisierung des Landes.

Zur Pressefreiheit:Kontrovers sei die Debatte über den Umfang der Pressefreiheit; die Geistlichkeit stehe der Pressefreiheit größtenteils feindlich gegenüber. Hiervon zeugten auch die jüngsten Gerichtsurteile der Judikative gegen Journalisten, bei denen hohe Haftstrafen verhängt worden seien. Er persönlich sei empört über diese Urteile und „schäme sich für sein Land vor der Weltöffentlichkeit„.

Zu den Arbeitsbedingungen und Initiativen der Menschenrechtskommission:
Man baue ein Netzwerk mit Tausenden von Mitarbeitern auf, mit dem die Menschenrechte in allen Landesteilen gestärkt werden sollen und die in die Gründung von Filialen einmünden solle. Dabei bediene man sich insbesondere der Hilfe reformorientierter Zeitungen. Weiter liefen Bemühungen auch auf internationaler Ebene, Netzwerke zu errichten.
Heftig kritisiert Ziaiefar den laufenden Prozess gegen eine größere Gruppe national-religiöse Aktivisten. Dieser Prozess gegen größtenteils alte und kranke Menschen laufe nunmehr seit zwei Jahren. Zu den Verurteilungen sei es trotz gegenteiliger Appelle von Parlament und Staatspräsident gekommen. Nunmehr hoffe man, dass in einem neu aufgerollten Berufungsverfahren die verhängten Urteile revidiert würden. In diesem Zusammenhang äußert Ziaiefar, dass „eine kleine Minderheit innerhalb der Machtträger dem Land national und international größten Schaden zufügte„.
Die deutsche Delegationsleiterin unterstreicht, dass die „Nagelprobe„ für den Erfolg des Menschenrechtsprozesses im Iran sei, dass sich Erklärungen und Absichten auch in der Wirklichkeit bewähren.
Ziaiefar, der auf die Frage, ob er selbst schon einmal bedroht worden sei, keine Antwort geben möchte, der jedoch seit sieben Jahren nicht mehr den Iran verlassen hat, hofft, dass sich die iranische Justiz allmählich der Gerechtigkeit annähern werde und bittet um Hilfe bei der Vermittlung von Kontakten zu Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft. Die Erfahrungen deutscher NGOs seien für seine Organisation äußerst wichtig.



2. Tag, Montag, 12. Mai 2003
Gespräch mit Herrn Sadati, stellvertretender Leiter der iranischen Gefängnisorganisation, und Besuch eines Jugendgefängnisses
Die Gefängnisorganisation übt landesweit die Aufsicht über die Haftanstalten aus. Ihr Leiter wird von der Judikative benannt und ist zugleich Mitglied des Obersten Gerichtshofs.
Die Rehabilitation sei der vorrangige Zweck der Strafe, Gefängnis sei nur die allerletzte Möglichkeit bei Straftätern. Es gebe drei Typen von Gefängnissen, offene, geschossene und halboffene. Hafturlaub werde verhältnismäßig großzügig gewährt. Besuche seien möglich, dies gelte auch für Ehepartnerbesuche für 24 Stunden. Der Zugang zu Zeitungen und zum Fernsehen sei erlaubt.
Im Strafvollzug gebe es zahlreiche Erleichterungen für Jugendliche und neuerdings auch eigene Haftanstalten. Prozesse gegen Kinder und Jugendliche würden vor besonderen Jugendgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagten und für die ein Fotografier- und Presseverbot während der Verhandlung gelte. Der Besuch einer Delegation der UNO-Menschenrechtskommission in dem - anschließend zu besichtigenden anderen Jugendgefängnis habe den hohen Menschenrechtsstandard im Vergleich zu ausländischen Institutionen deutlich gemacht.
Strafmündig seien männliche Täter mit 15 Jahren, Mädchen bereits ab 9 Jahren. Im Jugendgefängnis hier säßen im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen auch jüngere Kinder, z. B. 12 jährige Jungen. Die einsitzenden Mädchen seien regelmäßig nicht jünger als 13. Die beschriebene unterschiedliche Strafmündigkeit bedeute nach geltenden Recht, dass männliche Jugendliche zwischen 15 und 18, weibliche Kinder und Jugendliche bereits ab 9 wie Erwachsene behandelt würden. Hier sei jedoch eine Novellierung des Gesetzes in Arbeit, das sich an den Vorschriften der Kinderrechtskonvention orientiere.

Einzelheiten zum Strafvollzug bei Kindern und Jugendlichen:
Ziel des Vollzugs sei es, die Betroffenen wieder in die Gemeinschaft zu integrieren. Das Betreuungspersonal sei oft Ersatz für Vater und Mutter. Man habe „200 Söhne„ hier. Bei der Einlieferung finde ein psychologisches Eingangsgespräch statt, um die Bedingungen für den Vollzug, insbesondere die Ausbildung sachgerecht planen zu können. Nach der Entlassung würden die Jugendlichen weiter beobachtet. Sozialarbeiter hielten den Kontakt mit den Entlassenen; als Treffpunkt mit der Möglichkeit dort auch zu wohnen sei eine Einrichtung „Mein Haus„ geschaffen worden.
Die Rückfallquote sei mit 5 v. H. gering. Dies liege insbesondere auch an den Bemühungen, mit verschiedenen Organisationen Kontakte zu halten, um eine berufliche Eingliederung der Entlassenen zu ermöglichen.

Details zum Erwachsenenstrafrecht und -vollzug:
Eine Statistik über die Anzahl von Straftätern, die wegen „politischer Delikte„ einsäßen gebe es nicht. Dies liege daran, dass es im Strafgesetzbuch keine Definition von politischen Delikten, sondern allenfalls Einzelstraftatbestände, wie z. B. „Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes„, gebe.
Todesurteile würden äußerst selten, in der Regel nur für Drogendelikte, vollstreckt. Er könne sich aus eigenem Erleben an kein Todesurteil während seiner 12-jährigen Dienstzeit erinnern.

Bei der abschließenden Besichtigung eines modellhaften Jugendgefängnisses wurden den Delegationsmitgliedern vorbildliche Ausbildungseinrichtungen - z. B. Werkstätten für Schreinerei, Töpferei, Handarbeiten u. ä. - demonstriert. Der Strafvollzug bemühe sich hier, während der üblicherweise nur kurzen Verweildauer der Insassen eine Starthilfe für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das berufliche Leben zu bieten.

Besichtigung des Evin-Gefängnisses
Die Delegation hatte ausdrücklich ein Zusammentreffen mit den Gefangenen Zarafshan, Eshkevari und Gandji gewünscht. Dieses war nach Auskunft der Gefängnisleitung jedoch nicht möglich, da für derartige Besuche eine vorherige richterliche Anordnung erforderlich sei. Bei Besuchsanträgen gebe es hier einen Vorlauf von ca. zwei bis drei Wochen. Angesichts der „kurzfristigen Programmplanung„ habe man die Anordnung des Richters nicht rechtzeitig einholen können. Von Seiten der Gefängnisleitung wurde allerdings darauf hingewiesen, dass jüngst der UNO-Berichterstatter Joinet die Gefangenen gesehen habe.
Die Delegation hat ihr Unverständnis und ihre Kritik hinsichtlich der fehlenden Besuchsmöglichkeit zum Ausdruck gebracht.
Anmerkung:
Rechtsanwalt Nasser Zarafshan war im Juli 2003 wegen „Verbreitung vertraulicher Informationen„ zu fünf Jahren Gefängnis und 50 Peitschenhieben verurteilt worden. Seine Berufung war zurückgewiesen worden. Zarafshan hatte als Rechtsbeistand von zwei Familien, deren Angehörige ermordet worden waren, die Verwicklung von Angehörigen des Informationsministeriums in den „Serienmorden„ von 1998 an politisch engagierten Bürgern nachgewiesen und öffentlich den Vorwurf erhoben, dass in den Prozessen gegen 18 Beamte das wahre Ausmaß der Beteiligung des Informationsministeriums vertuscht worden sei.
Eshkevari war im August 2000 festgenommen worden, weil er sich bei der Durchsetzung von Menschenrechtsgrundsätzen für liberale Interpretationen des Islam eingesetzt hatte. Er war in einem Geheimprozess durch ein Sondergericht der Geistlichkeit wegen des Verbrechens der Apostasie zum Tode verurteilt worden.
Akbar Gandji, ein prominenter Journalist, war im Zusammenhang mit der Beteiligung an der internationalen Konferenz über die Zukunft des Iran in Berlin im April 2000wegen eines angeblichen Versuchs, das „System der Islamischen Republik zu stürzen„ zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Allerdings fand die Delegation - eher zufällig - die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem inhaftierten Reform-Journalisten Ahmad Zeidabadi, der wegen „Propaganda gegen die Islamische Republik„ zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Zeidabadi kritisierte gegenüber der Delegation den nur eingeschränkten Zugang zu reformorientierten Medieninformationen sowie die restriktiven Besuchsmöglichkeiten seiner Familie. Gandji, der nach Aussage von Zeidabadi dagegen ungehinderten Zugang zu Presseinformationen besitze, war kurz vor Eintreffen der Delegation für einen Besuchstermin mit seiner Familie aus seiner Zelle geführt worden.

Informationen zum Strafvollzug im Evin-Gefängnis:
Jugendliche zwischen 18 und 23 hätten im Evin-Gefängnis - sowie in anderen Gefängnissen in Teheran - besondere Abteilungen. Auch Drogentäter säßen in besonderen Abteilungen ein. Arbeitstherapie und Erwerb einer beruflichen Qualifikation ständen im Vordergrund des Vollzugs. Für Analphabeten gebe es eine obligatorische Lese- und Schreibausbildung. Nach ihrer Entlassung würden die Betreffenden weitgehend bei der Suche nach Arbeit und Wohnung unterstützt. Eine Starthilfe von 15 Mio. Real würde gewährt. Die Religionsausübung für alle anerkannten Religionen werde gewährleistet. Die Gefangenen könnten sich an kulturellen Veranstaltungen, z. B. an Theater- und Musikgruppen, beteiligen.
Das Betreuungspersonal habe zahlreiche Möglichkeiten zur Fortbildung. Im Gefängnis arbeiteten Sozialarbeiter und Psychologen. Insgesamt führte dies dazu, dass die Rückfallquote fortlaufend abnehme.
Auf Fragen der Delegation: Eine Sonderabteilung im Evin-Gefängnis außerhalb der Zuständigkeit der Evin-Verwaltung existiere nicht. Hinrichtungen seien seit acht Jahren nicht mehr im Evin-Gefängnis vollzogen worden. Körperstrafen, insbesondere Steinigungen würden im Evin-Gefängnis nicht vollstreckt, dies gelte auch für Auspeitschen.

Zur Statistik:
Insgesamt säßen 140 - 150.000 Gefangene in iranischen Gefängnissen ein. Davon seien 96 v. H. Männer und 3 - 4 v. H. Frauen. 68 v. H. von ihnen seien verurteilt, 31 v. H. befinden sich in Untersuchungshaft. Die Verurteilten sein zu 45 v. H. wegen Drogendelikten, zu 10 v. H. wegen Diebstahl und Raub und der Rest wegen anderer Straftaten verurteilt worden.
Die Delegation hatte Gelegenheit zur Besichtigung einiger Zellenbereiche (Schlaf- und Wohnsäle). Die Unterbringung bis zu 20 Personen je Saal, wirkte - insbesondere wegen der reichlich ausgelegten Teppiche und der Möglichkeit zu ungehinderten Kontakt über die Flure von Zellenbereich zu Zellenbereich -nicht unfreundlich. In allen Zellenbereichen standen Fernseher mit der Möglichkeit, alle Programme zu empfangen. Gegenüber der Delegation beklagten die Gefangenen allerdings, dass zuwenig Arbeitsmöglichkeiten bestehen und dass die Informationsmöglichkeiten - z. B. der Empfang reformerischer Presseerzeugnisse - behindert würden.



Besuch der heiligen Stadt Qom
Die nach Mashhad zweitheiligste Stadt Irans liegt rund 150 km südlich von Teheran. Die Stadt wuchs in den letzten Jahrzehnten stark an und zählt heute über 1 Mio. Einwohner. Wegen ihrer bedeutenden schiitischen Heiligtümer ist die Stadt der wichtigste Pilgerort Irans nach Mashhad. Außerdem befindet sich hier die zentrale Ausbildungsstätte fü die schiitische Geistlichkeit, an der auch Imam Khomeini studierte und lehrte.

Gespräch mit Ayatollah Malaka, Leiter der theologischen Hochschule Faiziyeh
Ayatollah Malaka gab einleitend eine kurze Zusammenfassung der Geschichte der Hochschule, die, eingebettet in den Komplex zahlreicher Heiligtümer, Moscheen und Medressen Anfang des 20. Jahrhunderts als ein Zusammenschluss mehrerer theologischer Hochschulen gegründet worden ist. Hier werden die schiitischen Geistlichen des gesamten Irans ausgebildet. Von hier rief am 4. Juni 1963 Imam Khomeyni in seiner berühmten Rede zum Sturz des Schah auf.
Heute werden hier ca. 12.000 Studenten aus der ganzen Welt ausgebildet.
Die Delegation hatte Gelegenheit, einzelne Teile der Bibliothek und Arbeitsräume der Hochschule zu besichtigen.
In dem kurzen sich anschließenden Gespräch vertrat Ayatollah Malaka die Auffassung, dass der Islam „die beste Form der Verwirklichung der Menschenrechte und die beste Art der Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau„ sei. Dem, so der Ayatollah, werde die Delegation sicherlich zustimmen, wenn sie sich näher mit dem Islam befasse. Auf die Frage aus der Delegation, ob die Allgemeine Menschenrechtserklärung der UN mit dem Islam vereinbar sei, verwies der Ayatollah - ausweichend - auf die bestehenden Auslegungs-unstimmigkeiten hinsichtlich des Korans.
Auf eine weitere Frage, ob man sich an der Hochschule auch mit der praktischen Umsetzung der Menschenrechte im Iran befasse, blieb der Ayatollah eine Antwort schuldig.



Gespräch mit Groß-Ayatollah Makarem Shirazi
Der Groß-Ayatollah wird als eine der großen Autoritäten des schiitischen Islams eingeschätzt.

Zur Vereinbarkeit des Islams mit der allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen:
Der Koran und die Allgemeine Menschenrechtserklärung sei seit vielen Jahren Gegenstand des wissenschaftlichen Vergleichs. Er persönlich betrachte die Thesen der Menschenrechtsdeklaration mit großem Misstrauen und sehe sich durch die Ereignisse der letzten Jahre, insbesondere die Instrumentalisierung der Menschenrechte als Unterdrückungsmechanismus bestätigt. Hierdurch sei nicht nur bei ihm das Vertrauen in die beschworenen Grundsätze der Menschenrechte beschädigt worden.Auf den Einwand, dass auch in Deutschland die Sorge groß sei, dass die Menschenrechte instrumentalisiert würden und einer der Gründe für die Delegationsreise der Wunsch nach Abbau von Misstrauen sei, stellt der Groß-Ayatollah klar, dass man mit Deutschland „keine Probleme habe„, da Deutschland eben nicht die Menschenrechte instrumentalisiere.

Zu einem möglichen Beitrag von Islam und Christentum zu einem größeren Verständnis der Völker und zum Frieden:
Der Iran sei grundsätzlich gegenüber dem Christentum tolerant eingestellt. Hierfür sei u. a. Beleg dafür, dass die Christen eigene religiöse Zeitschriften herausgeben könnten. Die Erfahrungen mit früheren Kolonisierungen und Zwangsmissionierungen - dies geschehe gerade jetzt wieder in Afghanistan und Irak, wo handfeste machtpolitische Ziele verfolgt würden - erfüllten ihn jedoch mit Misstrauen.
Auf Nachfrage, ob im Iran ein wirklicher Dialog zwischen Islam und Christentum möglich sei, spricht sich der Groß-Ayatollah mit Nachdruck für einen solchen interreligiösen Dialog, sowohl auf inneriranischer als auch auf internationaler Ebene aus.

Zur Steinigungsproblematik:
Hier habe er sich erst kürzlich in einer Fatwah dahingehend geäußert, dass die Steinigung durch alternative Strafformen ersetzt werden könne. Die Fatwah habe in den Medien und auch in der Regierung Diskussionen angefacht und sei letztlich auch der Grund für das von Justizchef Shahroudi angeordnete Moratorium bei der Steinigung.
Der Text der Fatwah ist in der deutschen Übersetzung in Anlage 3 enthalten.

Generell sei die Information des Auslandes über die Entwicklungen im Iran unvollständig, einseitig und werde oftmals von Interessenten, die an einem Konflikt zwischen den Religionen interessiert sind, geschürt. Er bittet die Delegation, sich dafür einzusetzen, dass auch mächtige Länder wie die USA mit gleichem Maß und gleichen Standards gemessen werden. Eine doppelzüngige Menschenrechtspolitik zerstöre das Vertrauen, das eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Völkern und Religionen erst möglich mache.
Makarem Shirazi regt im Übrigen an, dass man gerne Informationen „aus erster Hand„ bei ihm erbitten könne.

Die deutsche Delegationsleiterin unterstreicht zu den letzten Bemerkungen des Groß-Ayatollah, dass weder der Menschenrechtsausschuss noch die Bundes-regierung „einäugig„ in ihrer Menschenrechtspolitik seien. In der Arbeit des Menschenrechtsausschusses hätten z. B. Fragen der Praxis der Todesstrafe in den USA sowie die Untersuchung der Massaker in Afghanistan eine große Rolle gespielt. Diese Position habe man auch bei der Menschenrechtskommission in Genf vertreten.



Reiseverlauf Türkei

13. Mai - 16. Mai 2003 - Ankara, Diyarbakir und Istanbul

1. Tag, Dienstag, 13. Mai 2003

Gespräch mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments, Herrn Mehmet Elkatmiş, im Parlament.

Zur Struktur und zur Zusammensetzung des Ausschusses:
Der Menschenrechtsausschuss (MR-Ausschuss) ist einer von 16 ständigen Ausschüssen des türkischen Parlaments. Er wurde 1998 durch Gesetz eingerichtet, was nach Auffassung von Elkatmiş (E.) seine Bedeutung unterstreicht. Seine 25 Mitglieder verteilen sich entsprechend dem Stimmengewicht der im Parlament vertretenen Parteien auf 16 Mitglieder von der AKP, 8 Mitglieder von der CHP sowie ein unabhängiges Mitglied - das noch zu bestimmen ist. Alle Ausschussmitglieder wurden erst in der vergangenen Parlamentswahl vom 3. November 2002 ins Parlament gewählt. Der MR-Ausschuss besitzt 5 Unterausschüsse: Flüchtlingsfragen und Menschenhandel, Meinungsfreiheit, Bildung, Kinderarbeit und Seniorenfragen, Gesundheit.

Aufgaben und Arbeitsweise des MR-Ausschusses:
Seine Zuständigkeit entspricht weitgehend der des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, d. h. jeder Bürger kann sein Anliegen - behauptete Menschenrechtsverletzungen - an den Ausschuss senden, der die Petition prüft und das Ergebnis seiner Untersuchungen dem Betroffenen mitteilt. Darüber hinaus wird ein Bericht auf der Web-Site des Ausschusses veröffentlicht. Der Ausschuss wird auch tätig im Wege der „Selbstbefassung„, insbesondere wenn er durch Informationen Dritter, durch Nachrichten oder aus Zeitungen von Menschenrechtsverletzungen erfahren hat.

Von der Anzahl der Eingaben besonders bedeutsam seien Beschwerden von Häftlingen über ihre Haftbedingungen sowie über die Verlagerungen in andere Gefängnisse (allerdings hätten die Untersuchungen des MR-Ausschusses ergeben, dass der größte Teil der Klagen unbegründet sei), sowie Beschwerden, die die Freiheit der Bildung beträfen (Kopftuchfrage).
Der Ausschuss unterhält nach Darstellung von E. seit seiner Einsetzung einen regen Dialog mit den türkischen NGOs und bemüht sich um Kontakt und Kooperation insbesondere auch mit ausländischen NGOs.
Der MR-Ausschuss hat keine Befugnis zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, er wird insoweit insbesondere auch nicht mitberatend tätig. Seine Mitglieder können jedoch an den Arbeiten anderer Ausschüsse als Gäste teilnehmen und dort ihre eigenen Vorstellungen einbringen. Allerdings gibt es z.Z. Bestrebungen, die Geschäftsordnung zu ändern, um dem MR-Ausschuss die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative im Menschenrechtsbereich einzuräumen.

Zu den Handlungsmöglichkeiten des MR-Ausschusses, wenn Missstände festgestellt werden:
Der Ausschuss hat die Möglichkeit einer Klage bei der Staatsanwaltschaft, er kann auch beim zuständigen Ministerium auf Beseitigung der Missstände hinwirken. Er veröffentlicht seine Berichte zu Menschenrechtsvorfällen, die insbesondere eine präventive Wirkung entfalten.

Beziehungen zu Deutschland:
E. unterstützt - entsprechend der Bedeutung Deutschlands in wirtschaftlicher und allgemeinpolitischer Hinsicht - einen weiteren Ausbau der schon bestehenden engen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene. Er wünscht insbesondere die Unterstützung Deutschlands bei der Heranführung der Türkei an die EU. E. ist zuversichtlich, dass die Unterstützung Deutschlands auch zu einem Abbau anerkannter Mängel im Menschenrechtsbereicht instrumentalisiert werden könne. Er verweist insbesondere auf die in vielen Punkten gleichen Positionen beider Länder. Diese seien zuletzt deutlich geworden in dem Bestreben sowohl Deutschlands als auch der Türkei, zu einer friedlichen Lösung des Irakkonflikts zu gelangen.

Allgemeine Aussagen zur Menschenrechtspolitik und zum Stand der Menschenrechte in der Türkei:
E. unterstreicht, dass der Islam in keinem Fall Menschenrechtsverletzungen toleriere, die Würde des Menschen sei oberstes Prinzip des Islams. Kritik am Islam unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten beruhe meistens auf mangelnder Kenntnis des Islams. Er begrüßt, dass die Arbeit des deutschen Menschenrechtsausschusses dazu beitrage, diese Kenntnisse zu vertiefen und zu einem Abbau von Vorurteilen beizutragen. Der Beitritt der Türkei zur EU sei in dieser Hinsicht besonders wichtig, weil hierdurch der Charakter der Türkei eines laizistischen Landes und seine Vorbildfunktion im islamischen Raum besonders deutlich gemacht werden können.
Auf dem Gebiet der Religion und der Meinungsfreiheit habe die Türkei schon große Reformvorhaben durchgeführt, die Reform gehe unvermindert weiter. Aufgabe des türkischen MR-Ausschusses sei es, einen Beitrag zur Behebung noch vorhandener MR-Defizite zu leisten. Heute werde im Parlament ein Änderungsgesetz zum türkischen Strafgesetzbuch verhandelt und das sechste Reformpaket werde in Kürze abgeschlossen sein. Als Grund für die eingestandene Nichtumsetzung beschlossener Gesetzesmaßnahmen nennt er die oft noch bestehende mangelnde Ausbildung der Beamten und Richter. Den politischen Willen der Regierung, hier grundlegende Änderungen zu schaffen, habe der Ministerpräsident deutlich gemacht als er die Anklagen gegenüber Schriftstellern öffentlich verurteilte. Der Wille zu Reformen werde auch belegt durch die allgemeine an alle Gouverneure gerichtete Erklärung des Ministerpräsidenten, dass bei Menschenrechtsverletzung „Null-Toleranz„ zu gelten habe.
Dem Ziel, die Durchsetzung der Menschenrechte in der türkischen Gesellschaft zu verbessern, diene auch die Einrichtung eines „Hohen Rates für Menschenrechte„ dem unter Vorsitz des Staatsministers mehrere für Menschenrecht zuständige NGOs sowie Universitätsprofessoren angehörten. Aufgabe des Rates sei die Beratung und Sensibilisierung der türkischen Regierung in Fragen der Menschenrechte. Zwischen dem Rat und dem MR-Ausschuss bestehe eine enge Kooperation.

Zur Bekämpfung von Folter und unmenschlicher Behandlung:
Hier habe man große Fortschritte erreicht. Inzwischen sei aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Verfahrenseröffnung durch den Staatsanwalt auch ohne Genehmigung des Vorgesetzten des beschuldigten Beamten möglich. Zugleich sei der Strafrahmen für Folter und unmenschliche Behandlung deutlich erhöht worden.
Der MR-Ausschuss werde bei der Bekämpfung von Folter und der Überwachung des Folterverbotes besonders engagiert tätig. Er beobachte Prozesse und stehe insoweit mit NGOs in enger Verbindung. Die Folterzahlen hätten deutlich abgenommen. Auch wenn einzuräumen sei, dass Folter noch existierte, so hätten doch die Untersuchungen und Kontrollen in Haftanstalten und Polizeidienststellen durch Mitglieder des Ausschusses deutlich präventive Wirkung.

Zu den Anklagen gegen den Schriftsteller Baskaya und gegen deutsche Stiftungen - was kann der MR-Ausschuss tun, damit es in solchen Fällen nicht wieder zu Anklagen kommt?
E. unterstreicht, dass die Regierung die Anklagen verurteilt habe. Sie könne jedoch auf die unabhängigen Gerichte keinen Einfluss nehmen. Mit den noch ausstehenden Änderungen des StGB hoffe man, die letzten Mängel beseitigen zu können.

Zum Verfahrensstand gegen Dr. Alp Ayan (Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg):
Vergleiche den Vermerk der türkischen Regierung vom Mai 2003 (Übersetzung in der Anlage 5).

Zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien:
In einer Diskussion unter anwesenden Mitgliedern des türkischen MR-Ausschusses werden die Defizite bei Erfüllung der Kopenhagener Kriterien anerkannt. So sei insbesondere Art. 8 des Anti-Terrorgesetzes noch nicht aufgehoben, dies nicht zuletzt wegen der bestehenden Spannungen zwischen Regierung und Militär. Hier wird die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Defizite möglicherweise einen Beitritt verhindern könnten. Für diesen Fall sei ein Abdriften in die Isolation zu befürchten. Dabei wird unterstrichen, dass es hilfreicher sei, die bestehenden Defizite klar zu benennen und nicht, um die Probleme „herumzueiern„ (Im Oostlanderbericht des EP waren ursprünglich kritische Aussagen zur Dominanz der Militärs bei politischen Entscheidungen auf Betreiben der Türkei herausgenommen worden). Es wäre besser gewesen, so diese Meinung, die Aussagen im Bericht zu belassen.
Dieser Auffassung widerspricht die anwesende Vertreterin der Opposition Cercioglu (CHP-Republikanische Volkspartei). Ein Nichtbeitritt der Türkei würde das Land keineswegs in die Isolation treiben. Ein Schaden für den Demokratisierungsprozess sei nicht zu befürchten, weil die Türkei ein hohes Maß an Stabilität bereits erreicht habe. Dem Vorwurf aus der Regierungspartei, die Meinungsfreiheit sei in der Türkei noch nicht vollständig hergestellt, hält die Opposition entgegen, dass die Meinungsfreiheit einschränkt werden müsse, wenn eine Gefahr für die Stabilität zu befürchten sei.
Zur Frage der Religionsfreiheit wird einerseits von den türkischen Abgeordneten auf die Garantien des Lausanner Vertrages für religiöse Minderheiten sowie die Garantie der Religionsfreiheit der türkischen Verfassung verwiesen, andererseits eine Diskriminierung der Muslime im griechischen Thrazien kritisiert.

Erwartungen an Deutschland:
Die Haltung Deutschlands zum Irakkonflikt wird begrüßt. Zugleich wird - insbesondere unter Hinweis auf die mangels Beweise unberechtigten US-Angriffe auf den Irak - die Erwartung an die deutschen Partner ausgedrückt, deutlicher als bisher geschehen gegen die US-Politik Stellung zu nehmen.

Weiterführung der Gespräche:
E. wird am 23. Mai an einem Symposion der Körber-Stiftung auf dem Petersberg bei Bonn teilnehmen. Er wird voraussichtlich anschließend nach Berlin zu Gesprächen mit deutschen NGOs kommen. Die Delegationsleiterin spricht den Wunsch nach einem Wiedersehen zu diesem Anlass aus und lädt zugleich den türkischen Menschenrechtsausschuss zu einem Gegenbesuch nach Berlin ein.



Gespräch mit dem Justizminister Cemil Çicek im Justizministerium

Türkisches Recht und Islam:
Das türkische Recht habe seine Quellen im wesentlichen in mitteleuropäischen Rechtsordnungen. Z. B. habe für das türkische Zivilgesetzbuch das Schweitzer Zivilgesetzbuch als Vorbild gedient. Auch an die deutschen Emigranten während des zweiten Weltkriegs, z. B. Ernst Täsch, sei Dank auszusprechen. Diese hätten maßgeblich zur Entwicklung des türkischen Rechtssystems beigetragen. Die Koranauslegung in der Türkei unterscheide sich wesentlich von den anderen muslimischer Länder. Für die Türkei besitze der Islam keinen staatlichen Ordnungscharakter sondern lediglich einen persönlichen „mystischen„ Charakter. Die Religion sei nicht staatlich, sonder persönlich, individuell verankert. Der politische Einfluss von Geistlichen wie im Iran werde in der Türkei abgelehnt. Daher sei es für die Türkei einfach, sich der Rechtsordnung der EU anzupassen.

Maßnahmen zur Erfüllung der EU-Kriterien:
Die Türkei habe bereits eine Reihe umfangreicher Gesetzesprogramme verabschiedet. Jetzt ginge es darum, ihre Anwendung durchzusetzen. Dazu müssten u. a. die Richter und Verwaltungsbeamten in flächendeckenden, jedoch regional organisierten Ausbildungsprogrammen und Seminarreihen fortgebildet werden. Alle diese Personengruppen sollten in den nächsten Monaten auch in Fragen der Menschenrechte geschult werden. Er selbst habe an einem solchen Fortbildungsseminar teilgenommen. Angesichts der Größe der zu bewältigenden Probleme bitte er um Geduld, nicht alle Probleme könnten sofort gelöst werden. Entscheidend sei jedoch die politische Entschlossenheit. Hieran gebe es keinen Zweifel.

Zu den christlichen Minderheiten in der Türkei:
Das Stiftungsgesetz von 1935, nach dem nichtmuslimische Glaubensgemeinschaften ihr Vermögen nur in Form privatrechtlicher Stiftungen verwalten können und nach dem - in der Auslegung eines Kassationsgerichtsurteils aus dem Jahr 1974 - jedweder Besitzerwerb über die in der 1936 listenmäßig erfassten Vermögenswerte hinaus nicht zulässig ist, sei im Rahmen der Reformgesetze vom 3. August 2002 zur Umsetzung der EU-Beitrittspartnerschaft dahingehend geändert worden, dass Religionsgemeinschaften auch Immobilien erwerben können. Da sich herausgestellt habe, dass die in diesem Gesetz vorgesehene sechsmonatige Registrierungsfrist für die betroffenen Gemeinschaften regelmäßig zu kurz war, soll durch eine weitere Gesetzesnovelle eine erneute Frist eingeräumt werden. In einer Neufassung des Baugesetzbuchs werde festgelegt, dass auch nichtmuslimischen Glaubensgemeinschaften der Bau von Kirchen ermöglicht werden solle. Dies sei auf der Grundlage des Lausanner Vertrages von 1923 und seiner Auslegung in der Türkei bisher nicht möglich.
Die Neufassung des Baugesetzbuches ermögliche auch den Bau von Schulen für nichtmuslimische religiöse Minderheiten. Seit 1971 hatte ein allgemeines Verbot des Errichten und Betreibens christlicher Privatschulen und Ausbildungsstätten gegolten.

Zur Lage rückkehrwilliger Syriani, Kurden und Jessiden in die Südost-Türkei:
Die Rückkehr von Binnenflüchtlingen werde von der türkischen Regierung gefördert. Angesichts des jahrzehntelangen Terrors, der auch heute noch nicht vollständig gebannt sei, dauere es bis zur Normalität jedoch noch lange. Zur Zeit würden 8.000 Häftlinge wegen Terrorvergehen einsitzen. Jedoch seien noch große Teile der führenden Köpfe der Organisation frei. Anträge auf Auslieferung würden teilweise abgelehnt. Er bitte die europäischen Länder um Geduld und um materielle Hilfe.

Zur Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Terrorbekämpfung:
Diese sei erfolgreich. Z. B. stehe jetzt die Auslieferung von Metin Kaplan - nach Verbüßung der Strafe in Deutschland - an. Da das bisherige Auslieferungshindernis Todesstrafe jetzt entfallen sei, müssten Auslieferungsanträge an mehrere europäische Länder jetzt zügig positiv beschieden werden.



Gespräch mit Botschafter Ahmet Acet, stellv. Leiter des EU-Gene-ralsekretariats
Das EU-Generalsekretariat unterstehe dem Ministerpräsidenten unmittelbar und sei für die Koordinierung innerhalb der Regierung bei der Anpassung des türkischen Rechts an das EU-Recht und die Vorgaben der Beitrittspartnerschaft zuständig. Es gelte - hier kommt der Hinweis auf das maßgebliche Datum Dezember 2004 im Europäischen Rat - alle Hindernisse wegzuräumen, die dem Beginn der Verhandlungen mit der EU entgegenstehen könnten.
In den vergangenen drei Jahren seien in massiver Art Verbesserungen zu verzeichnen gewesen. Er sei stolz darauf, dass man deutlich „aufgeholt„ habe, auch wenn der Weg noch weit sei. Die Verbesserungen beträfen insbesondere die Situation des „Mannes auf der Straße„. Die Reaktion der europäischen Partner sei für die Türkei eine große Ermutigung, zugleich auch eine Inspiration und ein Zeichen dafür, dass sich das Land auf einem guten Weg befinde. Sowohl im Parlament als auch in der Regierung gebe es einen starken politischen Willen, den EU-Beitritt planmäßig zu erreichen. Bis Juli 2003 komme es noch zur Verabschiedung eines großen Gesetzgebungsreformpakets.
Zur Beseitigung der letzten Defizite, insbesondere zur Umsetzung der bereits eingeleiteten gesetzgeberischen Reformen, sei es wichtig, die Mentalität der Rechtsanwender zu ändern. Dies gelte insbesondere für den Öffentlichen Dienst. Daher seien großzügige Fortbildungsprogramme für Beamte und Richter eingeleitet worden. Bereits jetzt seien die Staatsanwälte mit Erfolg fortgebildet worden. Dies gelte auch insbesondere für das Personal der „Pre-trial Stage„, also für die Phase der Festnahme und Verhöre. Hier würden besondere Fortbildungsveranstaltungen über die menschenrechtlichen Verpflichtungen, justizielle Grundrechte, Verfahrensvorschriften, wie z. B. Anwaltsbeiziehung u. ä. veranstaltet werden.
Bei der Durchsetzung der Anpassung an die EU-Kriterien habe es die jetzige Regierung leichter als die vorangegangene. Diese hätte größte Schwierigkeiten gehabt, für die von ihr eingebrachte Gesetzgebung die erforderlichen Mehrheiten zu bekommen. Die neue Regierung könne sich auf eine überwältigende Mehrheit im Parlament stützen, auch die Opposition ziehe mit der Regierung. Seiner Schätzung nach seien 90 v. H. der Abgeordneten eindeutig für Reformen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie. Ein „Lackmustest„ sei die Verabschiedung des sechsten Reformpakets noch in diesem Monat. In diesem Reformpaket sei die Aufhebung des Art. 8 des Terrorgesetzes enthalten, die Presse- und Meinungsfreiheit im Bereich des Fernsehens und Rundfunks werde erweitert, in dem etwa das Vorstandsmitglied aus dem Nationalen Sicherheitsrat aus den entsprechenden TV-Institutionen herausgenommen werde. Außerdem werde für sogenannte Ehrenmorde die Strafmilderung aufgehoben.
Vgl. die Übersicht über die Maßnahmen der türkischen Regierung seit 2001 zur Umsetzung der EU-Beitrittspartnerschaft und zur Verbesserung der Menschenrechtslage sowie über das geplante 6. Reformpaket in dem Vermerk des Auswärtigen Amtes in Anlage 6.
Als offener Punkt im Anpassungsprozess wird das Zypernproblem bezeichnet. Hier müssten die Grenzfragen noch gelöst werden. Er sei weiterhin optimistisch, dass auf der Grundlage der Kofi Annan-Vorschläge eine Lösung des Zypernproblems gefunden werden könne.
Von überragender Bedeutung sei es, eine Balance zwischen der militärischen und politischen Struktur des Landes herzustellen. Die Rolle des Militärs in Zivilangelegenheiten müsse geklärt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung sich mit großer Mehrheit für einen geringeren Einfluss des Militärs ausspreche.

Zum Fall Leyla Zana:
Er wisse, dass die Nichtbeachtung von EMRK-Urteilen durch die Türkei ein ernstzunehmendes Problem für die Türkei zum Weg zum Beitritt sein kann. Er sei aber zuversichtlich, dass die durch Gesetz eingeführte Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach EMRK-Urteilen den Fall Leyla Zana und drei weitere Verfahren gegen türkische Parlamentsabgeordnete zu einem guten Ende führen könne.
Die kurdische Menschenrechtlerin, Sacharow-Preisträgerin des EP für die Freiheit des Geistes und Trägerin des Aachener Friedenspreises, Leyla Zana, war zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Separatismus verurteilt worden. Der Prozess vor einem sogenannten Sicherheitsgerichtshof war im Juli 2001 von den Straßburger Richtern als unfair gerügt worden.
Ähnliches gelte auch für die Rechtssache Loizidou im türkischbesetzten Teil Zyperns.
In diesem Fall hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 1996 einer durch die türkische Besetzung Nordzyperns enteigneten Frau einen Schadensersatz von 640.000 US-Dollar zuerkannt, deren Zahlung jedoch von der türkischen Regierung trotz mehrfacher Aufforderung weiter mit dem Argument verweigert wird, es handele sich nicht um ein Menschenrechtsproblem, sondern um ein politisches.
Der Beitritt der Türkei zur EU sei für ihn ein irreversibeler Prozess, „slow but consistent„. Die türkische Bevölkerung sei ganz überwiegend (mit 70 v. H.) für den Beitritt und wisse, dass dieser in ihrem Interesse sei.

Abendessen auf Einladung des Botschafters, Dr. Rudolf Schmidt, in der ResidenzAn dem Gespräch nahmen im wesentlichen Mitglieder von in der Menschenrechtsarbeit tätigen NGOs und Mitglieder der Bildungsgewerkschaft Egitim Sen teil. Gegenstand der Gespräche waren schwerpunktmäßig die Bedingungen, unter denen sich die Menschenrechtsarbeit der in der Türkei tätigen Organisationen - Menschenrechtsverein, Menschenrechtsstiftung, Anwaltsverein, Verein für Folteropfer u. ä. - vollzieht. In den Gesprächen wurden Fortschritte festgestellt, jedoch auch darauf hingewiesen, dass viele der eingeleiteten gesetzlichen Reformen noch nicht entsprechend durchgeführt werden, nicht zuletzt aufgrund von fehlenden oder dem Gesetz widersprechenden Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften. Die Regierung könne sich auch nicht immer gegenüber den Sicherheitsbehörden durchsetzen, wie die Durchsuchung der Büros des türkischen Menschenrechtsvereins und die Beschlagnahmen von Unterlagen erneut gezeigt habe.



2. Tag, Mittwoch, 14. Mai 2003 (Programmteil Diyarbakir)
Vorbemerkung:

Die Delegation wurde während der Gespräche in Diyarbakir durchgehend von dem Vorsitzenden der Menschenrechtskommission des türkischen Parlaments, Elkatmiş, begleitet.

Arbeitsessen und nachfolgendes Gespräch mit dem amtierenden Gouverneur von Diyarbakir

Zur Verwendung des Kurdischen im Schulunterricht und in Kindergärten:
Die gesetzliche Grundlage für den Gebrauch des Kurdischen in der Schule, bei Behörden und für Sprachkurse seien zwar geschaffen worden. Dennoch werde in Diyarbakir, einer Stadt, die mit dem Umland eine Bevölkerung von ca. 1,5 Mio. Einwohner aufzuweisen hat, von denen ca. 90 % Kurden sind, das Kurdische nicht als Unterrichtssprache angeboten. Dies wird von dem amtierenden Gouverneur damit begründet, dass die Bevölkerung kurdischen Unterricht weder wünsche noch hierfür ein Bedarf bestehe. Außerdem sei das Kurdische keine einheitliche Sprache. Auch ein Bedarf an kurdischsprachigen Kindergärten bestehe nicht, da in Diyarbakir und Umgebung Frauenarbeit wegen der hohen Arbeitslosigkeit, so gut wie keine Rolle spiele. Es wird nachdrücklich die Ansicht vertreten, dass es wichtig sei, im Interesse der Chancengleichheit und des erleichterten Verkehrs mit den Behörden Türkisch in der Schule zu lernen. Dies sei auch Auffassung der Eltern.
Die Vorsitzende weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Frage hin. Die Kopenhagener Kriterien forderten ein grundsätzliches Umdenken in dieser Frage, um den Beitritt nicht zu gefährden. Die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien werde vorrangig auch am Grade der kulturellen Freiheit der kurdischen Bevölkerungsgruppe und den Möglichkeiten zum Gebrauch des Kurdischen im privaten und öffentlichen Leben gemessen. Sie regt an, über eine Umsetzungshilfe durch die EU nachzudenken. Dies müsse aber von der türkischen Seite gewollt sein.
Auf Nachfrage der Delegation wird eingeräumt, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes über Kurdischunterricht erst noch geschaffen werden müssten.
In dem nach dem Mittagessen fortgeführten Gespräch im Gouverneursamt werden vor allen Dingen die menschenrechtliche und humanitäre Lage der Kurden nach Beendigung des Ausnahmezustandes diskutiert. Der Ausnahmezustand sei, so der amtierende Gouverneur, schon vorher gelockert gewesen, so dass die endgültige Aufhebung kein großer Einschnitt gewesen sei. Mit Rückkehrförderungsprojekten, insbesondere finanziellen Zuschüssen, steuerlichen Begünstigungen und Übernahme von Versicherungsbeiträgen durch den Staat, versuche man die Rückkehrer wirtschaftlich wieder einzugliedern. Die Rückkehr in die vorher geräumten Dörfer werde u. a. dadurch gefördert, dass Starthilfen (u. a. Vieh) an die Rückkehrer gegeben würden. Allerdings bestehe das Problem, dass viele Kurden im Winter lieber in der Stadt lebten als im Dorf. Für Frauen würden z. B. auch Teppichweberkurse gegeben und Techniken für Imkerei vermittelt.
Ein wichtiges Problem sei die Rückübereignung und Übertragung von verlassenen Grundstücken. (Während der Phase des Terrors in den 90er Jahren waren über 60 Dörfer von den Sicherheitskräften vollständig geräumt worden. Von diesen sind ca. 50 wieder besiedelt worden.) Im Regelfall seien die verlassenen Häuser zwar nicht von Fremden besetzt worden, sondern von Nachbarn und Bekannten aufgrund von Abreden der Fortziehenden betreut worden. In anderen Fällen erlaube das Gesetz 30.91 eine Klage auf Rückgabe im Zivilprozessverfahren. Ggf., wenn gewisse Fristen noch nicht abgelaufen seien, könnten Ansprüche über das Gouverneursamt angemeldet werden.
Die Sicherheitslage sei nunmehr „unbedenklich„. Tourismus sei daher möglich und auch willkommen und könnte eine bedeutsame Rolle für den Wirtschaftsaufschwung im Raum Diyarbakir leisten.
Er sei zuversichtlich, dass sich nach Beendigung des Ausnahmezustandes und der Beendigung der unmittelbaren Konfrontation die offenen Wunden bald schließen würden. Schließlich habe es keinen Konflikt zwischen Ethnien - „Türken„ auf der einen und kurdischer Bevölkerung auf der anderen Seite - gegeben, auch wenn die PKK dies oft versuche so darzustellen. Es habe sich vielmehr um einen Konflikt zwischen der PKK auf der einen und staatlichen Organen auf der anderen Seite gehandelt. Nicht die zurückkehrenden Kurden hätten besonderer Probleme, sondern eher die Kurden, die in den „Westen„ gezogen sind, dies wegen der bestehenden sozialen Unterschiede.
Mit dem Erlass des Reuegesetzes könnte der Prozess der gesellschaftlichen Heilung vollendet werden.



Gespräch in der Sicherheitsdirektion (Emniyet Müdürlügü) mit dem das Gefängnis von Diyarbakir beaufsichtigenden Oberstaatsanwalt Sait Gürlek - Besichtigung der Vernehmungsräume und der Arrestzellen
Im Gespräch werden vor allem die Haftbedingungen im Gefängnis Diyarbakir thematisiert. Nach Ausführungen des Staatsanwalts werden die Reformen aus den Sicherheitspaketen durchweg in der Verwaltungspraxis umgesetzt. Hierzu wurde bzw. wird noch das Personal - 5.000 Personen im Raum Diyarbakir - mit dem Schwerpunkt „Schutz der Menschenrechte„ geschult. Es gebe keine neuen Vorwürfe gegen missbräuchliches Verhalten der Justizbeamten; alte Vorwürfe würden vollständig gerichtlich verfolgt.
Eine Isolationshaft gebe es nicht, allerdings könnten Gefangene auf eigenen Wunsch in eine Einzelzelle verlegt werden. Zuletzt habe es vor drei bis fünf Jahren Hungerstreiks gegeben.
Die Anzahl der Straftaten im Raum Diyarbakir sei - sowohl vor als auch nach Verhängung des Ausnahmezustandes - geringer als anderswo.
Drogendelikte spielten weder unter dem Gesichtspunkt des Konsums noch des Handels eine irgendwie geartete Rolle. Diyarbakir sei auch kein Transit-Ort.
Die Delegation hatte die Gelegenheit, die Vernehmungsräume der Polizeidirektion und die Arrestzellen zu besichtigen. Alle Räume unterliegen einer ständigen Kameraüberwachung, um lückenlos eventuelle Foltervorwürfe überprüfen zu können. Die Aufnahmen würden bis Rechtskraft des Urteils aufbewahrt.

Besichtigung des neuen Gefängnisses:
Das Gefängnis ist seit fünf Monaten, nach einem Umbau unter Berücksichtigung der CPT-Normen des Europarates, in Betrieb und hat ein Aufnahmevermögen von 300 Personen.
Während der ausführlichen Besichtigung des Gefängnisses hatte die Delegation die ungehinderte Möglichkeit zu Gesprächen mit Gefangenen (z. B. mit Mitgliedern einer Musik- und Tanzgruppe sowie einer Theatergruppe). Die Delegation konnte sowohl die zu besichtigenden Zellen und Vernehmungsräume als auch die zu befragenden Häftlinge frei bestimmen. Aus den Gesprächen ergab sich, dass ein hoher Anteil der einsitzenden Häftlinge wegen der Zugehörigkeit zur Hisbollah zu teilweise sehr hohen Strafen (bis 30 Jahre) verurteilt worden ist - zum großen Teil waren die Strafen noch nicht rechtskräftig und die Gefangenen warteten zum Teil schon sehr lange auf das Anschlussverfahren. Die Behandlung durch das Aufsichtspersonal wurde allgemein als korrekt bezeichnet, die Unterbringung sei - nach Verkleinerung der Aufnahmekapazität des Gefängnisses vor sechs Monaten auf die Hälfte -zufriedenstellend. Dagegen wurden Verbesserungen bei der Verpflegung angemahnt.
Von den Gefangenen wurde glaubhaft versichert, dass sie selbst bei den polizeilichen Untersuchungen gefoltert bzw. einer menschenunwürdigen Behandlung unterzogen worden seien, dass dies aber - wie sie von Neuankömmlingen erfahren hätten - jetzt nicht mehr der Fall sei. Die Gefangenen äußerten vielfach auch den Wunsch nach einem erweiterten Programm an Aktivitäten, z. B. Fortbildungsmaßnahmen, wie Sprachkursen.
Den Gefangenen stehe ein umfangreiches Fortbildungs- und Aktivitäten-programm zur Auswahl (Alphabetisierungskurse, Theaterkurse, Folkloretänze sowie Englischkurse mit der Möglichkeit des Erwerbs eines Zertifikates). Weibliche Häftlinge könnten z. B. auch Handarbeiten lernen. Es bestehe die Möglichkeit, zweimal die Woche Sport mit anderen Häftlingen zu betreiben. Je Woche können zwei bis drei Bücher sowie Tageszeitungen durch Familienangehörige den Gefangenen zur Verfügung gestellt werden.
Es bestehe auch die Möglichkeit ggf. die Uni, mit der Möglichkeit der Ablegung des Examens dort, zu besuchen. Gegenwärtig seien acht Häftlinge an der Uni eingeschrieben.
Die Gefangenen könnten einmal in der Woche jeweils 10 Min. mit ihren Familien und jederzeit mit ihren Anwälten telefonieren. Es bestehe die Möglichkeit eines unbeobachteten Treffens mit Familienangehörigen.
Auf Ausstellungen könnten ggf. selbstgefertigte Produkte verkauft werden. Die Gefangenen könnten Lebensmittel in der Kantine kaufen und sich Tee in der Zelle zubereiten.
Alle Häftlinge bezeichneten sich als ausreichend vertreten. Es gäbe keine Einzelhaft.
Von den 458 Insassen des Gefängnisses seien 13 lebenslänglich verurteilt, zwei müssten Strafen von 25 und mehr Jahren verbüßen, sechs von 20 - 25 Jahren und sechs von 15 - 20 Jahren. 369 seien wegen Terrorismusstraftaten und 89 wegen „einfacher„ Straftaten verurteilt worden. Bei den wegen Terrorismus Verurteilten seien 38 Fälle rechtskräftig und die restlichen 331 nicht rechtskräftig. Bei den „einfachen„ Straftaten sei das Verhältnis rechtskräftig/nicht rechtskräftig 45 v. H zu 55 v. H.
Vor dem Umbau des Gefängnisses - damals seien noch viele Gemeinschaftszellen benutzt worden - sei das Fassungsvermögen des Gefängnisses 1.000 gewesen, während es heute mit 458 nur weniger als die Hälfte betrage. Die Anzahl des Aufsichtspersonals sei mit 345 in etwa gleichgeblieben.
Die jeweiligen Zellenbereiche für ca. 12 Gefangene sind wie folgt strukturiert: Erdgeschoss als Aufenthaltsraum, Obergeschoss als Schlafzimmer, dazu ein kleiner Hof. Außerdem stehen allen Gefangenen Freizeiträume und eine Sporthalle zur Verfügung.Von Seiten der einsitzenden Häftlinge wurde beklagt, dass ihre eigenen Stellungnahmen vor Gericht nicht ernstgenommen worden seien und sie aufgrund ganz dürftiger Beweise verurteilt worden sein. Weiter sei es ungerecht, dass sie, um in den Genuss einer vorzeitigen Strafentlassung zu kommen, dreiviertel der Strafe und nicht wie bei „normalen Kriminellen„ nur zwei Fünftel der Strafe verbüßen müssten.
(Eine Aufhebung dieser Ungleichbehandlung soll im neuen Maßnahmepaket enthalten sein.)
Lobend hervorgehoben werden die guten Kontakte zur Staatsanwaltschaft und zur Anstaltsleitung. Die Behandlung durch das Personal sei nach den Fortbildungsmaßnahmen besser geworden. Beklagt wurde, dass Angehörige kein zubereitetes Essen bringen dürften. Der Wunsch nach mehr Sportgeräten wurde vorgebracht. Es wird anerkannt, dass sich das Anstaltspersonal bemüht, dass aber zuwenig Mittel zur Verfügung stehen.
Zur Gefängnisreform und den Haftbedingung in der Türkei vgl. den Artikel von Gottfried Plagemann vom Orientinstitut Istanbul, in: Inamo 2002, Nr. 29, S. 5 - 8 (Anlage 7).

Zum Reuegesetz:
Seit Mitte der 90er Jahre wurden mehrere „Reuegesetze„ verabschiedet. Ursprüngliche Idee war, PKK-Angehörige - mit Ausnahme von ihren Führern noch Personen die Mord oder terroristische Straftaten begangen hatten - zum Verlassen ihrer Organisation und zur „Rückkehr in die Gesellschaft„ zu veranlassen. Alle Gesetzesfassungen erwiesen sich jedoch als ein Fehlschlag, weil Gesetzesintention - abweichend von der ursprünglichen - zur Erlangung der Straffreiheit die Weitergabe von Informationen über die PKK-Organisation, d. h. „Verrat„, verlangt wurde. Darüber hinaus verkehrten Durchführungsbestimmungen durch bürokratische Schikanen den Zweck des Gesetzes ins Gegenteil mit der Folge, dass die Anzahl der „repentants„ weniger als 1.000 statt der erhofften 5 - 6.000 betrug.
Gegenwärtig wird das Reuegesetz neu gefasst. Voraussetzung für die Gewährung von Straffreiheit - verbunden ggf. mit der Verschaffung einer neuen Identität oder einer beruflichen Existenz - soll lediglich das Aussteigen aus der PKK-Organisation sein. Ausgeschlossen sollen nach dem bekannt gewordenen Gesetzentwürfen lediglich die höchsten Führungsspitzen der PKK sowie wie bisher Personen, die Mord oder terroristische Gewalttaten begangen haben.
Offenbar besteht ein starker Druck von Seiten der USA auf die Türkei, dass „Repentance bill„ mit diesem Inhalt zu verabschieden. Von dem Gesetz erfasst würden ca. 3 - 4.000 Personen, die sich zum großen Teil im Nordirak aufhalten.
Der Menschenrechtsverein Istanbul hat öffentlich erklärt, dass die Reuegesetze keine Lösung der Probleme bringen würden. Um gesellschaftlichen Frieden herzustellen bedürfe es vielmehr einer Generalamnestie, die keinen Unterschied zwischen den Amnestierten mache.
(Grundlegend zu „Amnestie und Strafreformen in der Türkei„ der Aufsatz von Gottfried Plagemann, in: Inamo 2000, Nr. 21, S. 34 - 37 (Anlage 8).



Gespräch mit dem Bürgermeister von Diyarbakir, Herrn Cabbar Leygara (DEHAP)
Zur DEHAP vgl. den Vermerk der DEHAP-Vertretung in Deutschland - Anlage 9

Der Bürgermeister wurde 1999 direkt von der Bevölkerung für fünf Jahre in sein Amt gewählt.
Der Bürgermeister erläutert eingangs die laufenden baulichen Veränderungen in der Stadt, insbesondere die grundlegende Erneuerung des Abwässersystems und würdigt die deutsche Unterstützung für Diyarbakir.
Im Mittelpunkt seiner Sorgen stehe die hohe Arbeitslosigkeit aufgrund mangelnder Investitionstätigkeit. Dringlich sei die friedliche Lösung der Kurdenfrage, hier seien Fortschritte durch den Demokratisierungsprozess zu verzeichnen. In den ländlichen Gebieten bestehe noch eine gewisse Unsicherheit, insbesondere wegen bewaffneter Banden.
Im Mittelpunkt des Bemühens sollte die Neufassung eines Versöhnungsgesetzes sein, mit dem der entscheidende Beitrag für die Befriedung der Region geleistet werden könne. Wichtig sei, mit der Amnestie auch hochrangige PKK-Führer und aktive PKK-Kämpfer zu erfassen. Er werde in diesem Sinn mit Ministerpräsident Erdogan ein Gespräch führen.
Die Türkei sollte die Chance, die Kurdenfrage jetzt zu lösen, beherzt nutzen. Kadek wolle nicht den Staat bekämpfen, sondern die Auseinandersetzung auf politischer und demokratischer Ebene führen. Ein Versöhnungsgesetz würde diesen Prozess fördern.
Die Grundlinien des demnächst in den parlamentarischen Beratungsprozess einzuführenden Versöhnungsprozess seien noch nicht bekannt und auch noch nicht einsehbar. Zu gegebener Zeit könnten Vertreter des Menschenrechtsausschusses an den Beratungen des beratenden Parlamentsausschusses teilnehmen, jedoch ohne Mitberatungsfunktion.
Die Bevölkerung erhoffe sich von der Arbeit der Regierung demokratischen Fortschritt und eine grundlegende Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die im Raum Diyarbakir im Überfluss befindlichen historischen und kulturellen Reichtümer könnten über eine Belebung des Tourismus hierzu einen wichtigen Beitrag liefern.



3. Tag, Donnerstag, 15. Mai 2003 (Programmteil Istanbul)
Mittagessen mit Vertretern der deutschen Politischen Stiftungen, des Orient-Institut der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft u. a. auf Einladung des deutschen Generalkonsulats Istanbul
Bei diesem Gespräch wurden u. a. die Arbeitsbedingungen und Aktivitäten der Deutschen Politischen Stiftungen in der Türkei erörtert. Gegenstand des Gesprächs waren die Bedingungen, das neue türkische Stiftungsgesetz sowie allgemeine Probleme des türkischen Rechts.

Gespräch mit dem Metropoliten Meliton zur Lage der christlichen Minderheiten sowie zum Status des griechisch-orthodoxen Patriarchats sowie Fragen des Eigentums
Zur Zeit leben in der Türkei noch ca. 100.000 Christen, davon 50 - 60.000 armenisch-orthodoxe, 2 - 3.000 griechisch-orthodoxe, ca. 15.000 römisch-katholische, ca. 10.000 arabisch-orthodoxe sowie ca. 12.000 syrisch-orthodoxe. Die Mehrheit der Christen wie auch der Juden lebt in Istanbul. Der Lausanner Vertrag von 1923 stellt nicht-muslimische Minderheiten unter einen besonderen Schutz, ohne hierbei explizit religiöse Glaubensgemeinschaften aufzuführen. In der Praxis - der osmanischen Tradition folgend - erstreckt sich dieser besondere Schutz nur auf griechisch-orthodoxe, armenische und jüdische Glaubensgemeinschaften. Der Schutz gilt dagegen nicht für die Glaubensgemeinschaften der Katholiken, Protestanten und Jessiden. Nach 1923 wurde der den Lausanner Minderheiten gewährte Rechtsstatus de facto durch Gesetze und Gerichtsurteile schrittweise ausgehöhlt, so dass sich ihr Status in der Praxis demjenigen der anderen nicht-muslimischen religiösen Minderheiten annähert. Hauptprobleme der christlichen Gemeinschaften betreffen die praktisch unmögliche Ausbildung von Geistlichen sowie das stark eingeschränkte Recht auf Eigentum.
Metropolit Meliton erläuterte im Gespräch mit der Delegation die schwierigen Bedingungen der griechisch-orthodoxen Kirche in der Türkei. Die griechisch-orthodoxe Gemeinde sei nach 1923 von damals etwa 300.000 Gläubigen auf heute 2.000 zurückgegangen. Es sei abzusehen, wann eine griechisch-orthodoxe Kirche in der Türkei nicht mehr länger existierte. Der Metropolit lässt es offen, ob diese Entwicklung von der türkischen Politik gefördert werde. Nach türkischem Recht stelle das ökumenische Patriarchat keine türkische Institution und auch keine religiöse Vereinigung dar. Aus der Nichtanerkennung des legalen Status des ökumenischen Patriarchats durch die türkischen Behörden ergeben sich vielfältige Probleme. Der Lausanner Vertrag verpflichte allerdings die Türkei, dass das ökumenische Patriarchat an seinem historischen Platz in der Istanbuler Innenstadt erhalten bleibe. Dennoch habe es 40 Jahre gedauert, bis das Gebäude des Patriarchats renoviert werden konnte.
Zur Frage der Priesterausbildungsstätte des armenischen Patriarchats und der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Insel Chalki versuche man seit 1932 vergeblich, einen Dialog mit der türkischen Regierung, mit der Zielsetzung diese Schule wieder zu öffnen, zu führen.
Der Metropolit beklagt auch die erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei der Registrierung von Grundbesitz und dem Erwerb von Grundeigentum. Die entsprechenden Fristen seien schon abgelaufen. Eine Verlängerung der Anmeldungsfristen wegen einer Gesetzesänderung sei dringend erforderlich.

Gespräch mit dem evangelischen Pfarrer Holger Neumann
Dieser schildert die juristischen und tatsächlichen Bedingungen einer evangelischen Kirchengemeinde in Istanbul. De jure gebe es keine evangelische Gemeinde, auch sei er vor dem türkischen Recht de jure kein Pfarrer. Man könne damit leben, letztlich sei man jedoch abhängig vom Stand der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei. Er hoffe, dass sich an dem unsicherem Rechtszustand seiner Gemeinde im Rahmen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei bzw. im Rahmen des EU-Beitritts der Türkei Entscheidendes ändere. Im Iran sei z. B. die Stellung des evangelischen Pfarrers - Tätigkeit für jeweils ein Jahr - eindeutig.
Er betreue 180 Mitglieder in den Pfarreien Istanbul, Ankara und Izmir. Im Raum Antalya/Alanya gebe es darüber hinaus etwa 10.000 evangelische Christen.
Er sei von seiner Landeskirche im Wege eines Kooperationsvertrages mit der EKD für sechs Jahre - mit der Möglichkeit einer eventuellen Verlängerung um drei Jahre - freigestellt worden.
Die Forderung nach Verbesserung des Rechtsstatus sollte seiner Auffassung nach von Deutschen aktiv vertreten werden. Dabei solle keine „Einbahnstraße„ gelten, doch sollte man auch nicht in eine „negative Reziprozität„ verfallen.
Die Arbeitsbedingungen für ihn seien gut. Kein Mitglied der evangelischen Gemeinde habe im Zusammenleben mit den Nachbarn Nachteile, wenn seine Religionszugehörigkeit bekannt würde. Dennoch bliebe das Grundproblem, dass die alten Kirchen ausbluteten, was nicht zuletzt mit den fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten des Klerus zusammenhinge. Zum Teil müssten sich die „alten„ christlichen Kirchen jedoch der Herausforderung durch junge christliche Gemeinden - Prediger, fundamentalistische Missionare nach US- Beispiel, Sekten - erwehren.
Die Situation der katholischen Kirche in der Türkei sei im Prinzip ähnlich wie die der evangelischen Kirche. Sein katholischer Kollege sei von der Deutschen Bischofskonferenz entsandt. Auch er sei ebenso wie der Pfarrer der österreichischen katholischen Gemeinde in der Türkei de jure kein Geistlicher.

Die Delegationsreise endete mit einem Abendessen im Deutschen Generalkonsulat, zu dem Generalkonsul Dr. Hoffmann-Loss deutsche und türkische Journalisten sowie Vertreter von Kirchen und NGO’s geladen hatte.


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I.
II. Programm der Delegationsreise des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Sonntag, 11. Mai 2003 1.25 Uhr Ankunft mit LH 600 am Flughafen Teheran Mehrabad, anschließend
Transfer zum Hotel Esteghlal
8.15 Uhr Fahrt zum Parlament 9.00 Uhr Gespräch mit Herrn Mohsen Mirdamadi, Vorsitzender des Ausschusses
für Außen- und Sicherheitspolitik im iranischen Parlament10.00 Uhr Gespräch mit Frau Jamileh Kadivar, Vorsitzende des Komitees für
Menschenrechtsfragen im iranischen Parlament
11.00 Uhr Fahrt zum Außenministerium
11.30 Uhr Gespräch zum Menschenrechtsdialog mit Herrn Danesh Yazdi, Gene-
raldirektor für internationale rechtliche Angelegenheiten im iranischen
Außenministerium
12.30 Uhr Fahrt zur Residenz
13.30 Uhr Treffen mit Kirchenvertretern in der Residenz und Briefing durch
Botschafter, Imbiss
16.30 Uhr Fahrt zum Sitz der iranischen Judikative
17.00 Uhr Gespräch mit Herrn Mohammad Javad Larijani, stellv. Justizchef
18.00 Uhr Fahrt zur iranischen Menschenrechtskommission
18.30 Uhr Gespräch mit Herrn Mohammad Hassan Ziaiefar, Generalsekretär
der iranischen Menschenrechtskommission
19.30 Uhr Fahrt zur Residenz
20.00 Uhr Hintergrundgespräche mit Vertretern iranischer NGOs

Montag, 12. Mai 2003
8.30 Uhr Fahrt ins Rehabilitationszentrum für jugendliche Straftäter
9.00 Uhr Gespräch mit Herrn Sadati, stellv. Leiter der iranischen Gefängnis-
organisation
10.00 Uhr Fahrt ins Evin-Gefängnis
10.30 Uhr Besichtigung des Evin-Gefängnisses
13.30 Uhr Fahrt nach Qom
15.00 Uhr Gespräch mit Ayatollah Malaka und Besuch der Theologischen
Hochschule Faiziyeh
16.00 Uhr Gespräch mit Groß-Ayatollah Makarem Shirazi
17.30 Uhr Besichtigung des Schreins der Masoumeh
19.00 Uhr Rückreise nach Teheran

Dienstag, 13. Mai 2003
9.00 Uhr Fahrt von der Botschaft zum Flughafen
9.50 Uhr Ankunft aus Teheran mit TK 116
Abholung und Briefing durch Botschafter Dr. Rudolf Schmidt 11.30 Uhr Gespräch mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des
türkischen Parlaments, Herrn Mehmet Elkatmiş, im Parlament
12.30 Uhr Mittagessen auf Einladung von Herrn Elkatmiş
15.00 Uhr Gespräch mit Justizminister Cemil Çicek im Justizministerium
17.30 Uhr Gespräch mit Botschafter Ahmet Acet, stellv. Leiter des
EU-Generalsekretariats, und Eskisehir Yolu in Ankara20.00 Uhr Abendessen auf Einladung des Botschafters Dr. Rudolf Schmidt in der
Residenz

Mittwoch, 14. Mai 2003
8.00 Uhr Abfahrt zum Flughafen
10.00 Uhr Flug nach Diyarbakir mit TK 642
11.20 Uhr Ankunft in Diyarbakir,, Abholung durch Bus
13.00 Uhr Mittagessen und Gespräch mit dem amt. Gouverneur von Diyarbakir im
Gouverneur-Amt
Besuch/Gespräch mit dem Leiter der Sicherheitsdirektion in Diyarbakir
Besuch des Gefängnisses und Gespräche mit dem Oberstaatsanwalt in Diyarbakir
Gespräch mit dem Bürgermeister von Diyarbakir, Herrn Feridun Celik, in der Stadtverwaltung
Abendessen auf Einladung des amt. Gouverneurs

Donnerstag, 15. Mai 2003
8.15 Uhr Abfahrt mit dem Bus zum Flughafen
9.40 Uhr Flug nach Istanbul mit TK 631
11.35 Uhr Ankunft auf dem Atatürk Flughafen in Istanbul
13.00 Uhr Mittagessen mit Vertretern der deutschen politischen Stiftung auf Einla
dung des Leiters der Rechts- und Konsularabteilung des Generalkonsu
lats, Herrn Otto Graf
14.45 Uhr Fahrt zum Ökumenischen Patriarchat
15.00 Uhr Gespräch mit dem Metropoliten Meliton
16.30 Uhr Gelegenheit zur Stadtbesichtigung
17.30 Uhr Fahrt zur deutschen evangelischen Gemeinde - Tarlabaşi, Istanbul
18.00 Uhr Gespräch mit dem evangelischen Pfarrer Holger Neumann
19.30 Uhr Buffet-Abendessen gegeben von Generalkonsul Dr. Herbert
Hoffmann-Loss

Freitag, 16. Mai 2003
6.30 Uhr Fahrt zum Atatürk Flughafen in Istanbul
8.05 Uhr Abflug MdB Nickels, MdB Prof. Dr. Jüttner, MdB Graf und MdB Haibach
mit LH 3413 nach München
8.30 Uhr Abflug MdB Bindig mit TK 1587 nach Frankfurt
8.35 Uhr Abflug Herr Groos mit TK 1723 nach Berlin/Tegel


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IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden

Postfach 200738, 53 137 Bonn
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WEB: www.kurden.de

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Kto-Nr.: 201 246 90 23


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