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ISSN 1610-0611
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IMK Wocheninformationsdienst • 176-177


Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden
IMK Wocheninformationsdienst
Datum: 01. Januar - 19. Januar 2003 Nummer: 176-177

Verfahren gegen Anwälte
Das Kassationsgericht wies den Freispruch von 23 Anwälten der Anwaltskammer Diyarbakir zurück. Sie hatten sich zwischen Juni und September 1999 geweigert, Dienste durchzuführen, die von der Strafprozessordnung gefordert werden. Am 14. Dezember 2000 waren sie von der Anklage der Dienstpflichtverletzung (Artikel 230 TPC) frei-gesprochen worden. (Quelle: Özgür Gündem, 24.12.02)

Anklage gegen Schriftsteller
Der Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichtes Istanbul hat den Schriftsteller Gülcicek Günel Tekin wegen seines Buches „Unsere Sprache ist unsere Identität„ angeklagt. Am 23. Dezember sagte Tekin am Staatssicherheitsgericht Izmir in dieser Sache aus. (Quelle: Özgür Gündem, 24.12.02)

Folter in Istanbul
Am 24.12. hielten Burak Baskaya, Behlül Ocak, Özlem Oral und Serkan Yilmaz in der Zweigstelle Istanbul des IHD eine Pressekonferenz ab. Sie sagten, dass sie am 19.12., dem Jahrestag der Ge-fängnisoperationen, während einer Pressekonferenz in der Istiklal Chaussee festgenommen worden seien. Sie erklärten, dass sie in dem Polizeifahrzeug, im Polizeipräsidium von Istanbul und im Ge-richtsgebäude gefoltert worden seien. Burak Bas-kaya ergänzte, dass die Festgenommenen medizinische Atteste erhalten hätten. (Quelle: Evrensel, 25.12.02)

Herausgeber verurteilt
Am 24. Dezember verurteilte das Staatssicherheits-gericht Istanbul Abdullah Keskin, den Besitzer des Verlagshauses „Avesta“ und Songül Keskin wegen der Bücher „Kurdischer Aufstand“ and „Geschichte von Kurdistan“. Der Anwalt der Verteidigung, Ha-sip Kaplan, wies auf die Tatsache hin, dass die Bü-cher zu einer Zeit geschrieben worden waren, als das Anti-Terror-Gesetz, das den Straftatbestand der „separatistischen Propaganda„ eingeführt hat, noch nicht existierte. Das Gericht verfügte gegen Abdullah Keskin eine Geldbuße von TL 3.9 Billion und sprach Songül Keskin frei. Quelle: Ö. Gündem, 25.12.02)

Verfahren gegen Journalisten und Politiker
Am 24. Dezember sprach das Staatssicherheitsgericht Diyarbakir Bayram Bozyel, stellvertretender Vorsitzender der Partei für Rechte und Freiheiten (HAK-PAR) in der Provinz Diyarbakir, das Vorstandmitglied Mehmet Eren, der auch Vertreter des Journals „Dema Nu“ in Diyarbakir ist, und die HAK-PAR-Mitglieder M. Selim Akgök und Mahkum Yigitel von der Anklage der Unterstützung der Sozialistischen Partei von Kurdistan (PSK) frei. Gleichzeitig erhob das Gericht Anklage gegen Mehmet Eren wegen des Besitzes von Journalen wie „Deng“, „Roja Teze“, „Dema Nu“ und eines von Kemal Burkay geschriebenen Buches. Die HAK-PAR-Mitglieder waren am 12. Juni 2002 in Diyarbakir festgenommen und vier Tage lang unter Folter verhört worden. Alle, außer Mehmet Eren, waren am 17. Juni freigelassen worden. Mehmet Eren wurde nach Intervention seiner Anwälte am 24. Juni freigelassen. Die anderen Angeklagten und er waren nach Artikel 7/2 des Anti-Terror-Gesetzes No. 3713 wegen Unterstützung einer (nicht gewalttätigen) terroristischen Organisation angeklagt. (Quelle: BIA vom 25.12.02)

Angriff auf Journalisten
Am 21. Dezember wurde Mansur Obut, der Be-sitzer der Zeitung „GAP“ in Batman, an seinem Arbeitsplatz angegriffen. Zwei Männer schlugen ihn mit Eisenstangen und er musste ins Krankenhaus gebracht werden. Obut denkt, dass der Angriff im Zusammenhang stehen könnte mit einem Heizkraftwerk steht. Am 11. Dezember war auf den Chefredakteur der Zeitung „Batman Ekspres“ ein ähnlicher Angriff verübt worden.(Quelle: BIA, 25.12.02)

Verfahren wegen Kurdisch-Unterricht
Am 25. Dezember erließ das Staatssicherheits-gericht in Istanbul sein Urteil gegen 11 Eltern, die dem Verwaltungsleiter des Distrikts Güngören (Istanbul) Petitionen für Kurdisch-Unterricht übergeben hatten. Das Gericht sprach Yildiz Sevimtekin, Menice Günes, Melike Demir, Sahibe Sümer, Aysel Baydos, Aysel Kazanci und Fadime Tas frei, aber verurteilte Makbule Kocaman, Fatma Duman und die HADEP - Funktionäre Süleyman Bakis und Naif Çiçek zu 45 Monaten Haft wegen Unterstützung einer illegalen Organisation. (Quelle: Ö. Gündem, 26.12.02)

Fall von extralegaler Hinrichtung
Am 25. Dezember begann am Strafgericht Nr. 1 in Sivas ein Verfahren gegen 6 Gendarmen wegen der Tötung der 15-jährigen Nerman Karabulut am 29. Juli 1998 in dem Dorf Göydün im Hafik-Distrikt (Sivas). Unteroffizier Mehmet Elagöz sagte: „Wir dachten, dass der Stock in ihrer Hand eine Waffe sei.“ Sie hatte nicht auf die Stop-Warnungen gehört und war verwundet worden. Sie starb, bevor sie in das Krankenhaus eingeliefert wurde. Das Verfahren wurde vertagt, um die Aussagen der anderen An-geklagten zu hören. Zur Zeit des Vorfalls hatte Rechtsanwalt Ismail Hakki Konar erklärt, dass Ner-min Karabulut und ihre Schwester Serap Karabulut (16), die an einer neurotischen Erkrankung litt, dabei waren, wegen einer Spritze 11 km nach Sivas gehen wollten, weil sie keine andere Transportmöglichkeit gefunden hatten. Nahe der Straße zwischen Erzurum und Sivas waren sie von einem Militärfahrzeug aus angeschossen worden. (Quelle: Evrensel / TIHV, 26.12.02)

Verfahren zur Schließung der Zweigstelle des IHD in Ankara
Am 26. Dezember setzte das Staatssicherheitsgericht in Ankara das Verfahren gegen die Zweigstelle des IHD in Ankara mit dem Ziel der Schließung und Anklagen wegen „Unterstützung illegaler Organisationen„ fort. Das Verfahren wurde vertagt, da ein medizinisches Attest für den Angeklagten Ali Reza Bektas über die Verantwortlichkeit für Straftaten noch nicht eingetroffen war. Wegen Proteste gegen die F-Typ-Gefängnisse sind der ehemalige Vorsitzende Lütfi Demirkapi, Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Gefängniskommission nach Artikel 169 TStG angeklagt. Der Staatsanwalt fordert auch die Schließung der Zweigstelle nach Artikel 7/4 des Anti-Terrorgesetzes. (Quelle: TIHV, 26.12.02)

Verurteilung wegen Folter
Am 26.Dezember verurteilte das Strafgericht Nr. 1 von Kartal den Feldwebel Kamil Kitay, Komman-deur der Pendik Central Gendarmerie Station, wegen der Folterung von Mustafa Nayhu, Nihat Aykin, Kemal Karateke und Ramazan Demir, die am 29. Oktober 2001 wegen der Beschuldigung des Diebstahls in Pendik festgenommen worden waren. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt und für ein weiteres Jahr vom Dienst suspendiert. (Quelle: TIHV, 26.12.02)

Verfahren gegen Folterer
Am 25. Dezember setzte das Strafgericht Nr. 6 in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Musta-fa Sara, Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup, M. Atilla Çavdar und Yakup Dogan fort, die angeklagt sind, im März 1996 im Polizeipräsidium von Istanbul 23 Jugendliche, unter ihnen Bülent Gedik, Zülcihan Sahin, Ali Kiliç, Sinan Kaya, Sevgi Kaya, Arzu Kemanoglu, Levent Badadi, Okan Kaplan, Izzet Tokur und Ulas Bati gefoltert zu haben. Die Jugendlichen wurden länger als 15 Tage verhört unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der Türkischen Kommunistischen Arbeits-partei/Leninist (TKIP/L). Der Staatsanwalt erklärte in seiner Zusammenfassung, dass im Fall der Angeklagten Mustafa Taner Paylasan, Ahmet Bereket, Fatih Berkup, Atilla Çavdar und Yakup Dogan die Taten verjährt seien und ihre Verfahren eingestellt werden sollten. Er forderte eine Verurteilung von Mustafa Sara nach Artikel 243, weil es sicher sei, dass er „nur„ Bülent Gedik gefoltert habe. Das Ver-fahren wurde auf den 5. Februar vertagt. Rechtsanwältin Gülizar Tuncer sagte, daß die Verjährungsfrist für Mustafa Sara, der erst später in dieses Verfahren aufgenommen worden war, am 14. April abläuft. Sie erinnerte auch an die Tatsache, dass der Staatsanwalt in einem früheren Resümee Mustafa Taner Paylasan der Folterung in 12 Fällen für verantwortlich gehalten hatte. Für die Angeklagten Ahmet Bereket, Fatih Berkup und Atilla Çavdar hatte er die Anwendung des Artikels 243 TStG in vier Fällen gefordert und für Yakup Dogan zweimal, dabei hatte er sich auf Gutachten der Gerichtsmedizin bezogen. Die Anklagen hatten die Folterung von Devrim Ökten eingeschlossen, die zur Zeit ihrer Festnahme schwanger gewesen war und eine Fehlgeburt erlitt. (Quelle: Evrensel/HRFT, 26.12.02)

Ärzte wegen Dokumentation von Folter angeklagt
Am 25. Dezember sprach das Strafgericht Nr. 1 von Istanbul die Ärzte Dr. Ayhan Sandal und Dr. Orhan Fevzi Gümrükçüoglu frei von der Anklage, einen Betrug begangen zu haben, indem sie Folterspuren bei Mustafa Albayrak und Tufan Mengi bescheinigten, die im Zusammenhang mit einer Untersuchung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul festgenommen worden waren. (Quelle: Yeni Safak, 26.12.02)

Angriff von Dorfschützern
Am 26. Dezember begann am Strafgericht Nr. 3 in Diyarbakir das Verfahren gegen 10 Dorfschützer wegen eines Überfalls am 26. September in dem Dorf Ugrak im Distrikt Bismil (Diyarbakir), bei dem Agit Tekin, Nezir Tekin und Ikram Tekin getötet wurden und sechs Dorfbewohner verletzt wurden. Die Angeklagten Abdülvahap Güçlü und Ibrahim Güçlü gestanden, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein, während die anderen Angeklagten sich als unschuldig erklärten. Veysi Tekin, Erhan Tekin, Mazlum Tekin und Güzel Tekin, die bei dem Überfall verletzt worden waren, identifizierten die Angeklagten. Das Gericht verfügte die Freilassung von Hanifi Güçlü, Süleymen Güçlü, Ibrahim Güçlü, Ahmet Emin Güçlü und Mehmet Gök. Die Anklage fordert eine Bestrafung der Angeklagten Zeydin Güçlü (16), Abdülvahap Güçlü, Hasan Güçlü, Mehmet Hanifi Güçlü, Süleyman Güçlü Ibrahim Güçlü, Ahmet Güçlü, Emin Güçlü, Zeki Güçlü und Mehmet Gök nach Artikel 448 (Mord) und Artikel 463 (Erhöhung des Strafmaßes, wenn mehr als eine Person an der Tat beteiligt ist). (Quelle: TIHV, 27.12.02)

Verfahren gegen deutsche Stiftungen
Am 26. Dezember begann das Verfahren am Staats-sicherheitsgericht Ankara gegen deutsche NGOs wegen finanzieller Unterstützung von Protestaktionen gegen die Firma Normandy, die eine Goldmine im Distrikt Bergama (Izmir) betreibt und dabei Zy-anid anwendet. Wulf Schönbohm, der Leiter der Konrad Adenauer Stiftung/Türkei, sein Assistent Dirk Tröndle, Fügen Fatma Ugur, Leiterin der Heinrich Böll Stiftung/Türkei, Hans Schumacher, Leiter der Friedrich Ebert Stiftung/Türkei, Wolfgang Sachsenröder, Leiter der Friedrich Naumann Stiftung/Türkei, Claus Schönig, Leiter des Orient Instituts, seine Assistenten Astrid Menz, Börte Sa-gaster, der ehemalige Vorsitzende der Anwaltskam-mer Istanbul Yücel Sayman, die Vorsitzende von FIAN (Food First Information and Action Network) Petra Sauerland, und die FIAN Vertreterin Birsel Lemke, der Vorsitzende der Umweltbewegung in Bergama Oktay Konyar, der ehemalige Bürgermeister von Bergama Sefa Taskin, die bei der Anwaltskammer Izmir registrierten Anwälte Semih Özay and Özcan Durmaz sind nach Artikel 171 des TStG angeklagt, der Straftaten betrifft, die eine Verschwörung gegen die Sicherheit des türkischen Staates beinhalten. Als Hauptbeweismittel wird das Buch „Deutsche Stiftungen - Fall Bergama„ von Necip Hablemitoglu angeführt, der am 18. Dezember ermordet wurde. Mehr als 100 Anwälte haben die Verteidigung übernommen und beantragt, dass das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, bevor Aussagen aufgenommen werden. Der Angeklagte Yücel Sayman brachte vor, daß die Genehmigung des Justizministeriums notwendig sei, wenn er als Rechtsanwalt angeklagt würde. Das Gericht wies die Anträge zurück. Nach der Mittagspause erklärten sich die Angeklagten für nicht schuldig. Das Verfahren wurde auf den 30. Januar vertagt.
(Quelle: Cumhuriyet, 27.12.02)

Verurteilungen von Journalisten
Am 24. Dezember verurteilte das Staatssicherheitsgericht Istanbul die Journalisten Mehmet Sevket Eygi und Selami Çaliskan, Chefredakteur der Tageszeitung „Milli Gazete“ wegen eines Artikels am 12. Mai mit dem Titel „Feinde der Kopftücher„. Beide Angeklagten wurden wegen Verstoß gegen Artikel 312 TStG zu 20 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil gegen Selami Çaliskan wurde in eine Geldstrafe in Höhe von TL 4.4 Billion umgewandelt. Am 26. Dezember verurteilte das Staatssicherheitsgericht in Istanbul Sakine Yalçin, Chefredakteurin des Journals „Alinteri“ zu einer Geldbuße in Höhe von TL 7 Billion wegen eines Artikels mit dem Titel „Vergeßt nicht den 19. Dezember“.
(Quelle: Özgür Gündem, 25/28.12.02)

Verfahren wegen Massaker im Gefängnis
Am 25. Dezember wurde das Verfahren gegen 161 Soldaten einschließlich drei Offizieren im Zusammenhang mit dem Massaker im geschlossenen Ge-fängnis Ankara am 26.12.1999, bei dem 10 Gefangene getötet worden waren, fortgesetzt. Der Ver-such, die Täter durch Fotografien zu identifizieren wurde zurückgestellt, weil die Angeklagten Fotos von der Zeit geschickt hatten, in der sie auf die Militärakademie gekommen waren. Die Angeklagten werden der Tötung von 5 Gefangenen beschuldigt (die anderen sollen von Mitgefangenen getötet worden sein) sowie der Verletzung von 69 Gefangenen. In der Anklageschrift wird gefordert, dass Artikel 49/1 TStG angewendet wird, nach dem Staatsbedienstete nicht bestraft werden, wenn sie ein Verbrechen begehen, indem sie einen Befehl ausführen. (Quelle: Milliyet, 28.12.02)

Verfahren gegen Eren Keskin
Am 26.12. wurde ein Verfahren gegen Eren Keskin wegen separatistischer Propaganda während einer Konferenz über Gewalt gegen Frauen am Staatssicherheitsgericht Istanbul fortgesetzt. Am 27.12. gab das Strafgericht Nr. 2 von Kartal sein Urteil in ei-nem Verfahren gegen Eren Keskin, die ehemalige Vorsitzende der Zweigstelle Istanbul des IHD, wegen eines Interviews für zwei französische Zeitungen in Marseille, das am 19. und 22. April 2001 veröffentlicht worden war, bekannt. Eren Keskin wurde freigesprochen von dem Vorwurf, im Ausland die Republik (Türkei) beleidigt zu haben. (Quelle: Evrensel, 27.-28.12.02)

Tod von Süleyman Yeter
Am 27.Dezember wurde am Strafgericht Nr. 6 in Istanbul das Verfahren gegen die Polizisten Ahmet Okuducu (mit Haftbefehl gesucht), Mehmet Yutar und Erol Ersan fortgesetzt, die angeklagt sind, den Gewerkschafter Süleyman Yeter am 7. März 1999 unter Folter getötet zu haben. Bei diesem Termin folgte das Gericht der Forderung der Nebenkläger und fragte nach der Akte des Polizeipräsidiums von Istanbul über disziplinarische Untersuchungen ge-gen die Polizisten. (Quelle: Cumhuriyet, 28.12.02)

Verfahren gegen Journalisten
Am 27. Dezember wurde der Journalist und Schriftsteller Ahmet Altan und der Chefredakteur des Ma-gazins „Aktuel„ vom Strafgericht Nr. 2 in Istanbul von der Anklage der Beleidigung der Sicherheitskräfte in den Artikeln „Die Generäle sollten in ihre Baracken zurückkehren„ und „Stelle diese Generäle vor Gericht und nenne die Journalisten„ freigesprochen. (Quelle: BIA , 28.12.02)

Verfahren gegen Mitarbeiter der TIHV
Am 30. Dezember wurde das Verfahren gegen Dr. Alp Ayan, der in der Zweigstelle der TIHV in Izmir arbeitet, Ecevit Piroglu (Vorstandsmitglied des IHD in Izmir), Mert Zengin und Gonca Coban, eine An-gehörige eines Gefangenen, beim Strafgericht Nr. 1 in Izmir fortgesetzt. Das Verfahren steht im Zusam-menhang mit einer Pressekonferenz am 10. Februar 2001, die durchgeführt wurde aus Protest gegen die neuen F-Typ-Gefängnisse und die Operationen in verschiedenen Gefängnissen, die am 19. Dezember 2000 begonnen und zum Tod von 32 Personen ge-führt hatten. Anklage war nach Artikel 159 wegen Beleidigung der Sicherheitskräfte und des Justizministeriums erhoben worden. Den Angeklagten drohen bis zu 6 Jahren Gefängnisstrafen. Das Ver-fahren wurde von zahlreichen Prozeßbeobachtern aus dem In- und Ausland beobachtet (Dr. Inge Genefke, Honorary Secretary-General of the In-ternational Rehabilitation Council for Torture Vic-tims (IRCT), Dr. Marianne Kastrup, representative of the World Psychiatric Association (WPA), MEP Torben Lund, Dr. Astrid Sochting and Freihart Regner, Medical Group of Amnesty International (AI), Dr. Gisela Penteker and Dr. Waltraud Wirtgen, International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), Britta Jenkins, Berlin Treatment Center for Victims of Torture and Berlin Medical Association, Per Stadig, International Red Cross, Elsa Le Penec and Catherine Teule, Fede-ration Internationale des Droits de L'homme (FIDH)). Das Verfahren wurde auf den 24. April vertagt, um die Adresse von Gonca Coban herauszufinden und eine Akte des Strafgerichts Nr. 8 in Izmir (Urteil vom 12. Juni in der gleichen Sache) einzusehen. (Quelle: TIHV, 30.12.02)

Der Prozess gegen den Film „ Großer Mann, kleine Liebe„ geht weiter
Der Film „Großer Mann, kleine Liebe„ erhielt in der Türkei den besten Filmpreis. Das Justizministerium in Ankara fordert jedoch Anklage gegen die Produzentin Handan Ipekci und derer Verurteilung zu 6 Jahren Haft.
Der im Jahr 2000 in den Kinos aufgeführte Film ist trotz Freigabe, auf Grund der Forderung des Justiz-ministeriums in Ankara mehrmals verboten worden. Der Justizminister fordert einen Prozess gegen Ipek und verlangt, dass sie nach dem Türkischen Straf-gesetzbuch (TCK.159/1) verurteilt wird. Der Produzentin wird vorgeworfen, „Justiz- und Sicherheitskräfte des Staates beleidigt“ zu haben. Der Pro-zess ist am 17.April 2003 in Bakirköy/Istanbul. (Quelle: DEMA NU, 31.12.02-15.01.03)

Die 67. Ausgabe von DENG ist konfisziert worden
Wie alle vorhergehenden Ausgaben der kurdisch-türkisch erscheinenden Zeitschrift Deng (Die Stim-me) ist auch die 67. Ausgabe konfisziert worden. Ursache zur Beschlagnahme der Ausgabe waren u.a. die gedruckten Titel „Die 4. Konferenz der PSK im Ausland„, „Das Kurdenproblem ist ein na-tionaler Konflikt„, „Die Regierenden in der Türkei müssen aufhören durch ihre Politik die Kurden zu verleugnen„.
Die Zeitschrift wurde konfisziert mit der Beschuldi-gung „Spaltung der Türkischen Nation durch schriftliche Propaganda„, und zwar gemäß des Türkischen Strafgesetzbuches, Paragraph 86, 5680, Abs.2/1. (Quelle: Dema Nu, 31.12.02-15.01.03 S.14)

Erneut Razzia in Wohnung von Vergewaltigungsopfer
Kaze Özlü, die am 19. November 1999 bei einer Razzia der Polizei in ihrer Wohnung gefoltert und vergewaltigt worden war, berichtete, dass am 28. Dezember schon wieder eine Razzia in ihrer Wohnung durchgeführt wurde und sie wegen ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bedroht worden ist. In ihrer Wohnung waren immer wieder Razzien durchgeführt worden. Kaze Özlü hat wegen des neuen Vorfalls bei der Staatsanwaltschaft Adana eine Klage eingereicht. (Quelle: Evrensel, 01.01.03)

Journalisten verhaftetAm 27. Dezember 2002 kam Kadriye Kanat, Chefredakteurin der Zeitschrift „Özgür Kadinin Sesi“, in U-Haft. Der Haftbefehl war in einer Verhandlung im Oktober ausgestellt worden, wo wegen 3 Artikel in der Zeitschrift verhandelt wurde. Ihr Anwalt sag-te, dass sie zu dieser Verhandlung keine Ladung er-halten habe. In Ankara wurde Rahmen Sümer, Ver-teiler der Zeitung „Özgür Gündem“, am 30. De-zember festgenommen. Am 3. Januar wurde der Vertreter von Özgür Gündem in Agri, Yusuf Abaya, festgenommen. Am 4. Januar wurde Sükran Aykut, Verteilerin von Özgür Gündem in Adana, festgenommen. (Quelle: Bianet, 05.01.03)

Verfahren gegen HADEPDie Staatsanwaltschaft am SSG Ankara hatte 18 führende Mitglieder der HADEP wegen Unter-stützung einer illegalen Vereinigung angeklagt. Der Hintergrund ist ein Kongress der Jugendabteilung der HADEP vom 15. Oktober, auf dem Parolen ge-rufen und eine Botschaft von Abdullah Öcalan ver-lesen wurde. Angeklagt sind: A. Turan Demir, Ha-mit Geylani, Mahmut Sakar, Alican Önlü, Ahmet Seker, Elif Tokay, Inan Perisan, Serif Türk, Fatma Vargün, Sait Köse, Zehra Ipek, Mehmet Gündüz, Hümeyra Tusun, Dalokay Sanli, Fethi Zaman, Kahraman Elaltunkara, Mehmet Çetin und Gazi Degirmenci. (Quelle: Radikal, 07.02.03)

Strafe gegen Journalist revidiert
Die Kammerversammlung des Kassationsgerichts-hofes hob die 40 monatige Haftstrafe gegen Coskun Ak auf. Die 4. Kammer des Strafgerichts in Istanbul hatte ihn als Betreuer eines Internet-Forums des Be-treibers superonline zu dieser Strafe verurteilt, weil dort eine anonyme Nachricht, die die Armee beleidigen sollte, nicht sofort entfernt wurde. (Quelle: Cumhuriyet, 08.01.03)

Behandlung in Deutschland abgebrochen
Die Anwältin Nermin Selçuk berichtete von ihrem Mandanten Mehmet Ara (65), der sich zur Zeit im Gefängnis in Amasya befindet. Er sei 1993 zusammen mit weiteren 15 Personen in Idil (Sirnak) festgenommen und 28 Tage in Polizeihaft gewesen. Danach sei er aufgrund der Schläge auf seinen Kopf erblindet. Nach 6 Monaten U-Haft wurde er zur Be-handlung auf freien Fuss gesetzt. Er ging nach Deutschland. 1997 wurde er wegen Mitgliedschaft in der PKK zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Er kehrte am 26. Juni 2002 zurück, noch bevor die Behandlung in Deutschland abgeschlossen war. Vom Gefängnis in Bayrampsa wurde er ins Krankenhaus nach Sagmalcilar verlegt, da er an Depression, ho-hem Blutdruck, Bronchitis und Hörbeschwerden litt. Seine Strafe hätte eigentlich ausgesetzt werden sollen, aber er wurde danach ins Gefängnis nach Amasya verlegt. Der Anwalt Hasip Kaplan verfolgt seinen Fall vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. (Quelle: Özgür Gündem, 09.01.03)

Das Todesfasten
Die Gefangene Özlem Türk verstarb am 11. Januar im Krankenhaus Numune in Ankara. Als Korres-pondentin der Zeitschrift „Mücadele“ wurde sie 1995 in Samsun verhaftet und 1996 vom SSG Ankara zu 15 Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Evrensel, 12./13.01.03)

Folter in Ankara
Von E.Ü. (16), E.Ü. (18) und B.Ü. (22), die am 31. Januar 2002 in Ankara unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen wurden, wurden Foltervorwürfe erhoben. Sie wurden auf der Wache in Yenimahalle festgehalten und sollen bei der ärztlichen Untersuchung gesagt haben, dass die Rötungen auf dem Rücken vom Reiben an der Heizung und an den Tischen stammten. Dennoch stellten die Opfer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Als die Anwaltskammer Ankara Beschwerde einlegte, wurde die Ermittlung erneut aufgenommen, aber endete wiederum in ei-ner Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, da die Jugendlichen sich selber Schaden zugefügt und die Polizei verunglimpft hätten. Der Widerspruch vor dem Strafgericht in Kirikkale, der am 21. Juni 2002 eingelegt wurde, hatte ebenfalls keinen Erfolg, so dass die Anwaltskammer am 15. November das Justizministerium um eine schriftliche Anweisung für die Durchführung eines Verfahrens ersuchte.
(Quelle: Milliyet, 14.01.03)

HADEP Verfahren in Siirt
Ein Strafgericht in Siirt verurteilte Ahmet Konuk, Ex-Vorsitzender der HADEP in der Provinz und die Funktionäre Bedrettin Polat, Emin Dayan, Muhyettin Timurlenk, Emin Batur und Abdurrahman Tasçi zu 73 Tagen Haft und einer Geldstrafe von 7 Millionen TL, weil am 8. März Spruchbänder mit der Aufschrift „Frauen gemeinsam für eine demokratische Gesellschaft und ein freies Zusammensein“ ohne Erlaubnis aufgehängt worden waren. (Quelle: Özgür Gündem, 15.01.03)

Meinungsfreiheit wurde wieder verurteilt
Die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation (IHD), Kiraz Bicici, übermittelte ihre Ansichten telefonisch an Medya-TV über das Massaker vom 19. Dezember 2000 in den türkischen Gefängnissen. Aufgrund ihrer Äußerungen ist sie nach §169 des TSGB zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.
Hier sieht man noch einmal, dass die freie Meinungsäußerung in Türkei weiterhin unter Strafe steht. In den türkischen Gefängnissen wird weiterhin Isolationshaft betrieben. Diejenigen, die um ihre Rechte kämpfen und ihre Meinung äußern, werden weiterhin verurteilt.(…) (Quelle: Radikal, 15.01.03)

Jeder Tag ist ein neuer Tod
Der 23 Jahre alte Student Birtan Altinbas wurde vor 11 Jahren, am 9. Janauar 1995, vor dem Campus der Universität in Istanbul festgenommen. Nach 6 Tagen Haft starb er im Krankenhaus infolge der schweren Folterungen in Haft. Trotz Strafanzeigen von seinen Familienangehörigen, sowie verschiedenen Menschenrechtsinstitutionen gelang es erst nach 7 Jahren gegen die 10 Folterer Anklage zu erheben. Diese 10 Folterer sind heute noch im Staatsdienst tätig. (Quelle: Radikal, 15.01.03)

Türkei entsagt der Todesstrafe
Die Türkei hat am Mittwoch in Straßburg vor dem Europarat die Abschaffung der Todesstrafe besiegelt. Der Vertreter Ankaras unterzeichnete das Zu-satzprotokoll Nummer 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem die Todesstrafe aus-geschlossen ist. Damit haben alle 44 Mitglieder des Europarats die Konvention unterschrieben, wobei die Parlamente Russlands und Armeniens dies noch nicht bestätigt haben. Die Türkei wurde lange vom Europarat und der EU für ihr Festhalten an der To-desstrafe kritisiert. Die türkische Volksvertretung hatte im vergangenen August im Rahmen eines Re-formpakets zur Anpassung an die Gesetze der EU die Todesstrafe grundsätzlich abgeschafft und sie nur noch auf Kriegszeiten beschränkt. Dies widerspricht der Konvention nicht. Die Strafen zahlreicher zum Tode Verurteilter wurden inzwischen in lebenslange Haft umgewandelt. Dies gilt auch für den früheren Chef der kurdischen Guerilla PKK, Abdullah Öcalan. Nach der Abschaffung der Todesstrafe verlangt die Türkei auch die Auslieferung mehrerer Straftäter aus Europa. (Radikal, 15.01.03 und SZ, 16.01.03)

Erneut zwei Zeitungen in Iran geschlossen
Iranische Gerichte haben am Samstag abermals zwei reformorientierte Zeitungen geschlossen. Dem Herausgeber der Zeitung „Hajat-i-Nu„, Bruder des geistlichen Führers Ayatollah Ali Khamenei, wird die Veröffentlichung einer Karikatur zur Last gelegt. Die am Mittwoch abgedruckte Karikatur zeigt nach Ansicht der Richter den iranischen Revolutionsführer Ayatollah Khomeiny, wie er von einem Daumen zermalmt wird, während die Waagschale der Gerechtigkeit zu Boden gefallen ist. Ebenfalls verboten wurde die Tageszeitung „Bahar„, sie soll die Behörden beleidigt haben. Die genaue Anklage gegen Khamenei wurde nicht bekannt gegeben. Er hinterlegte vor Gericht eine Kaution und blieb auf freiem Fuss. „Hajat-i-Nu„ hatte am Freitag erklärt, die Karikatur habe nichts mit Khomeiny zu tun. Sie sei die Reproduktion einer Zeichnung aus dem Jahr 1937; die bärtige Figur stelle den damaligen amerikanischen Präsidenten Roosevelt dar. Die amtliche Nachrichtenagentur Irna zitierte den konservativen Journalisten Ali Yusefpur mit den Worten, die Zeichnung beleidige den Revolutionsführer. Die von Fundamentalisten kontrollierte Justiz hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche liberale Zeitungen schliessen und Dutzende von Journalisten und Aktivisten festnehmen lassen. (Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 13. Januar 2003, Nr.9)

39 Hinrichtungen innerhalb von 20 Tagen im Iran
Um ihre Macht weiterhin zu sichern, haben die Mullas in Teheran ihre Unterdrückungspolitik verschärft. Allein innerhalb von 20 Tagen wurden 39 Menschen in verschiedenen Städten Irans hingerichtet. Die Opfer waren als politische Gefangene seit Jahren in Haft. Sie hatten keinen Anwalt und sie kamen auch nicht in eine Gerichtsverhandlung.
Die Namen von einigen der Hingerichteten und Da-tum der Hinrichtungen liegen der Zeitschrift „Beydach„ auch vor, die wir hier dokumentieren:
„Ferza Wekilyan„ und „Abbas Lotfi„ am 23.11.02 in den Städten „Kermaschan und Endimeschk„. „Mohammad Saleh Moradiyan„ und „Mustefa Chorwand„ in der kurdischen Stadt „Mariwan„ so-wie „Ali ..„ und „Gholamreza …„ in Teheran am 05.12.02. „Haschem Anwarniya„ und „Ferhad Rah-man„ am 26.11.02. „Esmail Dana„, „Ali Kamyab„, „Majid Mostanad„, „Nasser Esmailzadeh„, Beytulla Meleki„ in Teheran„ und Mohammad Jewad Perwizi„ Student in „Amol„ am 01.12.02. „Gholamreza„ in „Maschahd„ am 07.12.02. „Ali Askandari„, 21 Jahre alt, in Teheran am 11.12.02. „Mohammad Ali Nabrawan„ in „Tschahbehar„ im Gefängnis des Ge-heimdienstes wurde am 02.12.02 durch Spritzen mit Luft hingerichtet. „Nadir Sepahwand„ und „Beni Assad Sepahwand„, zwei Brüder wurden am 03.12.02 in „Lorestan„ vor den Augen der Öffentlichkeit gehängt. Weiterhin sind am 22.11.02 in „Maschhad„ sieben Menschen, am 04.12.02 zwölf Gefangene in Teheran hingerichtet und am 05.12.02 wurde ein Mann in „Tabriz„ gehängt.
(Quelle: Beydach, Nr. 3, 20.12.02)

Kurdischer Jugendlicher vom iranischen Gericht zum Tode verurteilt
Sicheren Quellen zufolge, wurde ein kurdischer Ju-gendlicher mit dem Namen Sassan Ale Kenaan aus der kurdischen Stadt Sanandadj von der Staatsanwaltschaft der islamischen Republik Iran wegen Anhängerschaft zu der „KOMALA„ zum Tode ver-urteilt. Das Urteil ist noch nicht vollstreckt worden. Sassan und weitere Personen wurden im September vergangenen Jahres bei einer Razzia gegen anders Denkende in Sanandadj willkürlich verhaftet. Bis jetzt sind viele von ihnen wegen Gegnerschaft zur islamischen Republik Iran zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Weiteren Inhaftierten droht ebenfalls härtere Todes- und Gefängnisstrafen. Wenn allein eine Gegnerschaft zur Herrschaft von Mullahs in Teheran hart bestraft werden soll, dann droht Millionen von Kurden auch ähnliche Strafen.
Von daher rufen wir die Öffentlichkeit und alle Menschenrechtsorganisationen dazu auf, sich für das Aussetzen der Todesstrafe gegen Sassan Ale Kenaan einzusetzen und das iranische Regime zu zwingen, endlich die Unterdrückung des kurdischen Volkes zu beenden. (Quelle: PE von KOMALA, 14.01.03)

Irakische Machthaber als Kriegsverbrecher bald vor internationalem Gericht?
Amerikanischer Presse zufolge, sollen die US-Be-hörden eine Liste von 14 Personen als Kriegsverbrecher aufgestellt und sie bald offiziell veröffentlichen. Die Liste soll 14 hochrangige irakische Machthaber umfassen. Dieser Bericht wurde auch von USA nahestehenden irakischen Oppositionellen bestätigt. Bisher ist neben Saddam Hussein von fol-genden Personen der irakischen Machthaber die Re-de:
1.Oday Hussein 2. Qussay Hussein, zwei Söhne Saddams, 3. Taha Yassin Ramazan, erster Stellvertreter des irakischen Präsidenten 4. Izat Ibrahim Duri Stellvertreter des Vorsitzenden vom sogenannten irakischen „Revolutionsrat„. 5. Taha Mahiyadin Maaruf, zweiter Stellvertreter des irakischen Präsidenten. 6. Ali Hassan Majid Mitglied des irakischen „Revolutionsrates„ und Leiter des Giftgaseinsatzes auf die kurdische Stadt Halabja 1988. 7. Mohammad Hamza Alzobaydi Vorsitzender der Baath- Partei im Süden Iraks. 8.Tahir Jalil Habush, Leiter des irakischen Presse- und Informationsdienstes. 9. Abdulltawab Mallahwesh Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Militär-Industrie. 10. Amir Mohammad Al- Obaydi ehemaliger Minister für Öl-Industrie. 11. Abd Hammud persönlicher Berater des irakischen Präsidenten Saddam Hussein 12. Ayad Fetayh Al- Rawi Leiter der militärischen Spezialeinheit „Al- Qods„ 13. Hani Abdullatif Al- Fatah ein Verwandter und Berater Saddam Husseins. (Quelle: Brayati, Nr. 3887, 09.01.03)

Deutsche im Irak wegen Mordes verurteilt - mögliche Auslieferung
Sulejmanieh/Berlin - Ein Gericht im Irak hat am Samstag eine deutsche Frau wegen Mordes an ihrem kurdischen Freund zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau habe das Verbrechen gestanden, berichtete die Zeitung "Neues Kurdistan" in Sulejmanieh im Nordirak. Den Angaben zufolge kann die Verurteilte binnen 30 Tagen Berufung einlegen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin stammt die Frau aus Bayern. Ein Vertreter der deutschen Botschaft in Bagdad sei bei den Verhandlungen anwesend gewesen. Nach Informationen örtlicher Kreise könnte die Frau nach Deutschland ausgeliefert werden, da das Opfer deutsche Staatsangehörigkeit gehabt habe. Die Leiche des irakischen Kurden war im Juli vergangenen Jahres in der Kleinstadt Darbandichan, 60 Kilometer südöstlich von Sulejmanieh, in der von Kurden bewohnten Autonomie im Nordirak entdeckt worden. Ermittlungen der Polizei führten zu der deutschen Freundin. Der erste Prozess gegen die Frau fand im Dezember vergangenen Jahres statt. Die Frau soll den Mann in Deutschland kennen gelernt haben. Vor drei Jahren hätten sie beschlossen, in die Heimat des Mannes zu ziehen. Weitere Details und das Motiv für den Mord waren unklar. Nach Angaben der Kreise in Sulejmanieh könnte die deutsche Botschaft in Bagdad - Deutschland hat keine Vertretung im Nordirak - die kurdischen Behörden überzeugen, den Fall nach Deutschland zu übertragen. Im Falle eines Krieges gegen Bagdad könne die Deutsche dann zunächst in den benachbarten Iran und von dort aus via Teheran nach Deutschland gebracht werden. (Quelle: dpa, 21.01. 03)

Ministerium für Menschenrechte in Kurdistan fordert Verbesserung der Haftbedingungen in Kurdistan
Dr. Mohammad Ehssan, Minister für Menschenrechte gibt eine neue Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte von Inhaftierten in Kurdistan bekannt. Diese Erklärung soll die bestehenden Gesetze ergänzen und verbessern. Die Erklärung wird als ein neues Projekt des Ministeriums offiziell bei der regionalen kurdischen Regierung mit dem Sitz in Hewler (Arbil) vorgelegt und soll bei dem neuen Entwurf des vierten kurdischen Kabinetts berücksichtigt werden. Das Projekt des Menschenrechtministeriums enthält folgende Punkte:

1. Die Sicherheit der Bürger muss gesetzlich garantiert werden. Niemand darf willkürlich verhaftet werden. Das muss erst von einem kompetenten regionalen Gericht erlassen werden.

2. Die Inhaftierten dürfen nicht misshandelt und ihre Menschenrechte müssen einge-halten werden.

3. Kein Gefangener darf gefoltert, beleidigt oder auf irgendeine Weise verletzt werden.

4. Bestrafung oder Verurteilung wegen irgendwelcher Straftat muss individuell sein. Kein anderer darf wegen Vergehens oder einer Straftat anderer benachteiligt werden.

5. Die Inhaftierten müssen im Voraus wissen, warum und nach welchem Gesetz oder Paragraphen und mit wessen Erlassung sie inhaftiert werden.

6. Die Häftlinge dürfen während ihrer Haft ihren religiösen Verpflichtungen, Sitten und ihre kulturellen Gewohnheiten in voller Freiheit pflegen.

7. Alle Gefangenen müssen die Möglichkeit bekommen, sich durch einen Anwalt zu verteidigen. Diejenigen, die finanziell nicht in der Lage sind, sich einen Anwalt zu nehmen, müssen von dafür zuständigen Behörden volle finanzielle Unterstützung bekommen.

8. Wiedergutmachung für unrechtsmäßig Verurteilte und Inhaftierte sowohl materiell als auch ideell.

9. Die Häftlinge haben das Recht, sich regelmäßig von der Außenwelt zu informieren. Dafür müssen Medien, wie Fernsehen, Radio und Zeitungen in allen Gefängnissen vorhanden sein.

10. Nach Wünschen der Inhaftierten müssen Möglichkeiten für Weiterbildungen, Fernstudium usw. geschaffen werden.

11. Inhaftierung der straffälligen Jugendlichen muss als letzte Möglichkeit in Betracht kommen. Sie müssen in Sondereinrichtungen untergebracht werden, wo sie unter der Aufsicht der Psychologen und Psychotherapeuten Möglichkeiten bekommen, in ein soziales Leben wieder eingegliedert zu werden. (Quelle: Birayeti, Nr. 3893, 16.01.03)

Libanesische Behörden liefern einen Kurden an Syrien aus
Einer Presseerklärung der „Einheitlicher Partei der Kurden- Syrien„ zufolge, wurde ein Kurde aus Sy-rien mit Namen „Farhat Ali Abdullrahman„, sesshaft im Libanon und sein Sohn am 29.12.02 von libanesischen Geheimdienstlern vorgeladen. Er wurde sofort verhaftet, sein Sohn allein nach Hause geschickt. Als der Sohn und seine Mutter einen Tag danach zu den Behörden gingen, um nach dem Ver-bleib des Vaters fragten, hat man ihnen gesagt, dass er nach dem Wunsch des syrischen Geheimdienstes nach Syrien ausgeliefert wurde. Über sein Schicksal gibt es bislang keine Spur.
In der Presseerklärung der o.g. kurdischen Partei steht, dass „Ali Abdullrahman„ ein patriotischer und politisch aktiver Kurde aus dem Dorf „Maschalani„, in der Region „Afrin„ in syrisch Kurdistan gewesen ist. Er ist Vater von fünf Kindern und ist vor drei Jahren in den Libanon ausgereist, um dort eine Arbeit zu finden, um seine Kinder zu ernähren. (Quelle: Medya, Nr. 140, 15.01.03)

Damalige Sowjetrepublik „Aserbaydjan„ gegen jegliche Anerkennung der Kurden
Heidaar Alijew, langjähriges Politbüro-Mitglied der KP-Sowjetunion und heutiger Präsident „Aserbaydjans„ hat sich gegen die internationale Anerkennung der Kurden und gegen die Gründung eines kurdischen Staates ausgesprochen.
Wie einem Bericht der Wochenzeitung „Kongress„ zu entnehmen ist, ist der Präsident über die neue Entwicklung in Kurdistan, darunter die engere Zu-sammenarbeit der kurdischen Parteien (KDP und PUK) und den bevorstehenden Krieg gegen den Irak sehr besorgt. Er hat wiederholt, dass sein Land die Rechte der Kurden nicht anerkennt und wird die Gründung eines eventuellen kurdischen Staates nicht dulden.
In „Aserbaydjan„ leben Hunderttausende Kurden, die keinerlei Rechte haben dürfen. Dieser Teil Kurdistans ist unter den Kurden als „Rotes Kurdistan„ bekannt. Im „Roten Kurdistan„ leben die Kurden unter katastrophalen Bedingungen. Sie werden ver-trieben, ihre Gründstücke werden beschlagnahmt, als Menschen zweiter Klasse behandelt und misshandelt. (Quelle: Medya, Nr. 140, 15.01.03)

Acht illegale Einwanderer ertrunken
Mindestens acht illegale Einwanderer sind über Weihnachten in griechischen Gewässern ertrunken, als zwei Boote kenterten.
Am 1. Weihnachtstag starben fünf Menschen, als ihr Schlauchboot zwischen der türkischen Küste und der griechischen Insel Chios unterging. Für vier Vermisste bestand kaum noch Hoffnung. Zwölf der überwiegend kurdischen Flüchtlinge rettete die Küstenwache. Ein Grieche wurde als Schleuser festgenommen. In der Nacht zum Heiligen Abend waren drei illegale Einwanderer unweit der Insel Korfu im Ionischen Meer ums Leben gekommen, als ihr Boot kenterte. 160 weitere Kurden retteten sich schwimmend an Land. Sie waren aus Griechenland in Richtung Italien gestartet. Zwei Menschenschmuggler, angeblich Albaner, sollen entkommen sein. (Quelle: (dpa) Westdeutsche Allgemeine, 27.12.2002)

Illegale Einwanderer in griechischem Minenfeld ums Leben gekommen
Beim Versuch illegal aus der Türkei nach Griechenland zu gelangen, sind am Sonntag zwei Zuwanderer in ein griechisches Minenfeld geraten und ums Leben gekommen. Ein weiterer illegaler Einwanderer wurde schwer verletzt. Wie die halbamtliche griechische Nachrichtenagentur ANA weiter berichtete, ereignete sich der tödliche Zwischenfall am türkisch-griechischen Grenzfluss Evros (türkisch: Meric). Die Zuwanderer kamen aus dem ostafrikanischen Staat Burundi.
Aus Athen und Ankara gibt es bisher nur Absichtserklärungen, die Minenfelder am Fluss Evros zu räumen. In den vergangenen 12 Monaten sind nach offiziellen Angaben acht Menschen in diesen Minenfeldern ums Leben gekommen. (Quelle: DPA, 05.01.03)

Deutscher als mutmaßlicher Schleuser in Griechenland festgenommen
Die Küstenwache in der westgriechischen Hafenstadt Igoumenitsa hat einen deutschen Lastwagenfahrer als mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Die Beamten entdeckten im Laderaum des Lastwagens insgesamt 23 illegale Einwanderer, in der Mehrzahl Kurden. Der Lastwagen sollte auf eine Fähre nach Italien verladen werden. Nach einer Meldung der griechischen Nachrichtenagentur ANA vermuten die Behörden, dass der festgenommene Deutsche zu einer internationalen Schleuserbande gehörte. (Quelle: (dpa) Westfälische Rundschau, 15.01.03)

Sechs Leichen auf Flüchtlingsboot vor Italien entdeckt
Russische Seeleute haben am Sonntag vor der süditalienischen Küste ein kleines Flüchtlingsboot mit sechs Leichen entdeckt. Zudem nahmen sie sechs Überlebende an Bord, die ebenfalls auf dem Boot waren. Möglicherweise würden noch bis zu 20 Menschen vermisst, berichtete die italienische Küstenwache. Das staatliche Fernsehen berichtete, die Menschen seien wahrscheinlich an Hunger und Kälte gestorben. Einzelheiten über die Ereignisse auf dem nur acht Meter langen Unglücksboot wurden nicht bekannt. Es sei auch ungeklärt, woher das Boot kam. Die Überlebenden seien in schlechter Gesundheit. Es hieß lediglich, der russische Frachter habe das Boot im Ionischen Meer vor der Küste Apuliens entdeckt. Weiter hieß es, griechische Seefahrtsämter hätten schon vor Tagen im Ionischen Meer zwischen Griechenland und Italien die Spur eines Bootes mit gut 30 Menschen an Bord aufgenommen. Daher gehe man von bis zu 20 Vermissten aus. Der russische Frachter habe aber keine Überlebenden oder Toten im Meer gefunden. An diesem Montag wollen die italienischen Behörden mit Flugzeugen nach den Vermissten suchen.
Vor der Küste Süditaliens kommt es immer wieder zu Unglücken mit Flüchtlingsschiffen. Teilweise ertranken dabei über 100 Menschen. Oftmals zwingen Schlepperbanden, die mehrere tausend Dollar für die Überfahrt verlangen, die illegalen Einwanderer vor der Küste Ampuliens oder Siziliens ins Meer zu springen und an Land zu schwimmen. Die Schlepper haben Angst, dass sie die italienische Küstenwache aufbringt. Viele Flüchtlinge sind Kurden und kommen aus dem Irak oder der Türkei, andere aus Nordafrika oder Albanien. Viele wollen nach Deutschland weiterreisen. (Quelle: dpa, 19.01.03)

Noch 23 Vermisste nach Flüchtlingstragödie - Schlepper gefasst
Nach der Flüchtlingstragödie vor der süditalienischen Küste mit sechs Toten wurden am Montag noch 23 Menschen vermisst. Für die Kurden aus der Türkei und dem Irak dürfte es keine Hoffnung mehr geben, berichteten italienische Medien. Ihr Motorboot war am Sonntag rund 20 Seemeilen vor der apulischen Küste von einem russischen Tanker entdeckt worden. Sechs erschöpfte Flüchtlinge wurden in Sicherheit gebracht, sechs weitere konnten nur noch tot geborgen werden. Nach Angaben der Überlebenden befanden sich 23 weitere Personen an Bord.
Die italienische Polizei hat unterdessen einen 28-jährigen Griechen als mutmaßlichen Schlepper festgenommen. Er habe sich unter den Überlebenden befunden, hieß es. Nach griechischen Angaben war das neun Meter lange Boot am Donnerstag vom Besitzer als vermisst gemeldet worden. (Quelle: dpa, 20.01.03)




Neue Publikation
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
der IMK e.V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit auf die Diplomarbeit von Herrn Mehmet Bayval zum Thema „Psychosoziale Entwicklung von Kinderflüchtlingen„ hinweisen.
In der Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen, unter denen Kinderflüchtlinge in der Bundesrepublik leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische, und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
Im ersten Teil der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen, die Fluchtursachen, Statistiken und internationale bzw. nationale gesetzliche Grundlagen veranschaulicht. Hierbei handelt es sich, um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel, sowie, um Einreiseverfahren.
Im zweiten Teil werden die konkrete Lebenssituation, die psychosoziale Entwicklung der Kinderflüchtlinge - z.B. in den Bereichen Unterbringung, Bildung und Identitätsentwicklung, unter Herausarbeitung der Maßnahmen, die die Lebenssituation der jungen Flüchtlinge beeinflusst - im Mittelpunkt stehen.
Die Diplomarbeit kann in gebundener Form bei uns gegen die Errichtung eines Betrages von 6,-- Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.

Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.

Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:

· Die Presseerklärung des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch)
· Anmerkung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch)
· Offener Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch)
· Gedanken zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch)
· Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt„ (Deutsch)
· „Die Quadratur des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch)
· Die gemeinsame Presseerklärung von GfbV, KOMKAR, Kurdische Gemeinde in Deutschland und IMK e.V. vom 24. Oktober (in Deutsch)
· Ein Bericht der Turkish Daily News über das Dorfschützersystem (Deutsch und Englisch)
· Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch)
· Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch)
· Ein Jahresbericht der PSK über die Entwicklungen in der Türkei und Nord-Kurdistan (Deutsch und Englisch)
· Ein Artikel von Ashiti Amir über Syrien und Syrisch-Kurdistan (Deutsch)
· Die Erklärung der PSK zum „EU-Anpassungspaket„ des Türkischen Parlaments (Deutsch und Englisch)
· Der Artikel „Kurden und Kurdistan„ von Shahin Sorekli aus Australien (Englisch)

Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion

ISSN 1438- 08 Herausgeber:
IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297,
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Verantwortlicher Leiter:
Abubekir Saydam
Abonnementbedingungen (pro Jahr):
· Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00
· Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00
· Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00
Spendenkonto:
Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23


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