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IMK Wocheninformationsdienst • 181-182
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Internationaler Verein für Menschenrechte der Kurden IMK Wocheninformationsdienst Datum: 17. Februar - 2. März 2003 Nummer: 181-182
Kinder gefoltert Nach einer Demonstration gegen den Irak-Krieg wurden am 15. Februar die Kinder V.Y., C. Çelik, H.A., S.K., S.S., I.A., S.Ç., V.T. und H.K. in Kadiköy-Istanbul festgenommen. Sie kamen am 17. Fe-bruar in U-Haft. Einer der Väter, Zeki Çelik sagte: “Wir haben erfahren, dass unsere Kinder gefoltert wurden. Mein Sohn wurde mit einer Tomografie untersucht. Die Kinder waren sehr müde und erschöpft. Es war deutlich, dass sie gefoltert worden waren.” Die Anwältin Fatma Karakas gab an, dass die Kinder sich über Folter beschweren. Sie sollen Spuren von Schlägen im Gesicht gehabt haben. (Quelle: Özgür Gündem, 19.02.2003)
Verfahren gegen Folterer ausgesetzt Das 6. Strafgericht von Beyoglu fällte am 18. Fe-bruar das Urteil gegen Süleyman Ulusoy, der in sei-ner Zeit bei der Polizei in Beyoglu 8 Transvestiten mit einem Schlauch schlug. Ein entsprechendes Vi-deo war später im Fernsehen ausgestrahlt worden. Das Gericht beschloss, das Verfahren auf die Dauer von 5 Jahren nach dem Gesetz „zur bedingten Haft-entlassung und dem Aussetzen von Verfahren und Strafe“ auszusetzen. Der als “Schlauch Süleyman” bekannte Kommissar war unter § 245 TSG ange-klagt worden. (Quelle: TIHV, 19.02.2003)
Folterverfahren eingestellt Am 18. Februar ging das Verfahren wegen Folter an Enver Gündüz, Sehabettin Alp, Hanifi Turan, Hüseyin Avcu, seine Frau M. Avcu und Sirin Agahatun im Jahre 1995 vor dem 3. Strafgericht zu En-de. Das Verfahren gegen Ramazan Sürücü (Leiter der Anti-Terrorabteilung) und die Polizeibeamten Haluk Bayram Deniz, Hasan Koçak, Nebil Alpaslan, Giyasettin Özturan, Mustafa Bölük, Cafer Ongün, Sevki Tasçi, Yusuf Ziya Evran, Ihsan Kara, Recep Kaplan, Tevfik Isik, Ömer Uslu, Ibrahim Uçar, Numan Çakir, Ekrem Korkmaz, Mahmut Yilmaz und Orhan Çerçi wurde eingestellt, da am 31.12.2002 die Verjährungsfrist abgelaufen war. Die Ermittlungen waren erst ergebnislos verlaufen. Erst als der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMRG) eine Abfindung von 150.000 Franken anordnete, war das Verfahren aufgenommen worden. Anwalt Sezgin Tanrikulu kündigte an, dass sie den Entscheid über die Verjährungsfrist ebenfalls vor das EMRG bringen werden. (Quelle: TIHV 21.02.03)
Freispruch für Studenten Das SSG Izir hat die Studenten Hatip Aydin, Be-rivan Alatas und Sanem Erdil in einer erneuten Ver-handlung vom Vorwurf der Unterstützung einer il-legalen Vereinigng freigesprochen. Sie waren we-gen Petitionen an den Rektor der Ägäis Universität für Untericht in Kurdisch im März 2002 zu Strafen von je 45 Monaten verurteilt worden, aber der Kas-sationsgerichtshof hatte die Urteile aufgehoben. (Quelle: Evrensel, 21.02.2003) Folterstatistik Der Justizminister Cemil Çiçek beantwortete eine Anfrage des CHP-Abgeordneten von Ankara, Ya-kup Kepenek. Demnach stellten zwischen 2000 und 2002 insgesamt 4.600 Personen Strafanzeige wegen Folter. Von den 1.633 Anzeigen im Jahre 2000 hät-ten 490 zu einem Verfahren geführt, von 1.605 An-zeigen im Jahre 2001 resultierten 245 in einem Ver-fahren und im Jahre 2002 sei es bei 1.362 Anzeigen zu 210 Verfahren gekommen. Insgesant habe es 2.471 Verfahren nach den §§ 243 (Folter) und 245 (Misshandlung) TSG gegeben. Vor dem EMRG seien 344 Beschwerden eingegangen, von denen 247 noch nicht entschieden wurden. In 32 Fällen sei ein Verstoss festgestellt worden und 65 seien mit einer gütlichen Einigung zu Ende gegangen. (Quelle: Cumhuriyet vom 21.02.2003)
Freispruch für IHD Diyarbakir Das 3. Strafgericht in Diyarbakir sprach den ehemaligen Vorstand des IHD Diyarbakir vom Vorwurf eines Verstosses gegen das Vereinsgesetz frei. Das Verfahren war eröffnet worden, weil der Vorstand in einem Beschluss das Wort Newroz mit “w” (nicht im türkischen Alphabet) geschrieben hatte. (Quelle: Evrensel vom 21.02.2003)
IHD-Bericht zu Menschenrechtsverletzungen 2002 Das Verbot der Folter in den letzten 4 Jahren: Nach den Zahlen des IHD wurden 1999 594 Personen, im Jahr 2000 594 Personen, im Jahr 2001 862 Personen und 2002 876 Personen gefoltert oder misshandelt. Das sind 2926 Personen in 4 Jahren. Nach Auskunft des Justizministers Cemil Çiçek haben in den letzten 3 Jahren 4600 Personen Strafanzeige wegen Folter gestellt. Allerdings kam es in 80% dieser Fälle nicht zu einer Anklage.
Meinungsfreiheit in den letzten 4 Jahren: Nach den Zahlen des IHD wurde im Jahre 1999 ge-gen 166 Personen, 2000 gegen 468 Personen., 2001 gegen 3473 Personen und im Jahre 2002 gegen 2498 Personen Verfahren wegen Meinungsäusserungen eröffnet. Im Laufe der Zeit haben sich die Anklagepunkte verlagert. War es zuvor der Artikel 8 des Anti-Terror Gesetzes (Separatismuspropa-ganda), so wurde später verstärkt auf den § 312 TSG (Aufhetzung) und zuletzt auch § 169 TSG (Unterstützung einer bewaffneten Bande) zurückgegriffen. Die Vorsitzende der Zweigstelle Istanbul, Kiraz Biçici, wurde nach diesem Paragraphen zu einer Strafe von 45 Monaten Haft verurteilt, weil sie die Operationen in den Gefängnissen als “Massaker” bezeichnet hatte. Am 30. November 2002 wurde der Ausnahmezustand in den letzten zwei Provinzen aufgehoben. Damit gingen in der Region 24 Jahre unter ausserordentlicher Verwaltung zu Ende. Allerdings wurde die Praxis nicht aufgegeben. Das Amt des koordinierenden Gouverneurs ist ungesetzlich. Der zuvor amtierende Supergouverneur für die Region unter Ausnahmezustand (OHAL) hat angegeben, dass bis November 2002 51.000 Menschen in ihre Dörfer zurückgekehrt sind. Ausgehend von der offiziellen Zahl von 500.000 vertriebenen Menschen sind da-mit nicht einmal 10% zurückgekehrt. Offiziell wurden 3428 Dörfer und Weiler entvölkert. Der IHD hat die Zahl 3688 herausgefunden und geht davon aus, dass 3 Millionen Menschen vertrieben wurden. Es gibt immer noch ca. 60.000 Dorfschützer. Das, sowie verminte Felder, hindern die Menschen an einer Rückkehr.
Weitere Zahlen Das Recht auf Leben Ungeklärte politische Morde 75 Willkürlicher Waffeneinsatz 40 Minen- und Bombenexplosion 35 Bewaffnete Auseinandersetzungen 30 Sonstige Angriffe 7 „Verschwundene“ 2
Folter Zahl der Gefolterten 876 Tod in Polizeihaft 2 Tod im Gefängnis 29 - davon Todesfasten 20
Meinungsferiheit Verbot von Vereinen 7 Konfiszierte Publikation 169 Angeklagt wegen Meinungen 2498 Geforderte Strafen (insgesamt) 6155 Jahre und 8 Monate Verhängte Strafen 362 Jahre, 7 Monate Gegen 228 Personen Angeklagt wegen Wunsch nach Unterricht in Kurdisch 448 Personen Geforderte Strafe 2747 Jahre Verhängte Strafen 26 Jahre 3 Monate gegen 7 Personen
NSR ist gegen den Spielfilm „Ararat“ In einem vom Nationalen Sicherheitsrat (NSR) er-stellten Bericht wird gegen die Aufführung des Sielfilms „Ararat“ in der Türkei ernsthafte Bedenken gemeldet. Nach Ansicht des NSR würde dieser Film im Falle der Aufführung eine starke Wirkung auf die Öffentlichkeit haben als der 1970 gedrehter Film “Mitternacht Express - Geceyarisi Ekspresi“, der Vorurteile gegen die Türken hervorgerufen hat-te. Nach Meinung des NSR ist auch der Inhalt des Films „Ararat“ den Türken gegenüber feindselig und würde für den „Völkermord an Armeniern propagieren“. Dieser Film würde zeigen wie brutal, was für Folterer, Vergewaltiger und wie zerstörerisch die türkischen Militärs wären. Ausserdem wären diese Militärs bestechlich. Eine Entscheidung, ob der Film gezeigt wird oder nicht, ist noch nicht gefallen. (Quelle: Milliyet, 20.02.03)
Wiederausrufung des Ausnahmezustands in 6 kurdischen Provinzen Der Generalstab der türkischen Streitkräfte hat in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten die Ausrufung des Ausnahmezustandes in 6 Provinzen unabdingbar erklärt. Der stellvertretende Stabschef, Yasar Büyükanit, begründete die Forderung damit, dass mit dem Kriegsbeginn der USA im Nordirak die Flucht von mehr als 100.000 Menschen in die Türkei erwartet wird. Um die Flucht über die Grenze zu verhindern, sollen im Nordirak (Anm. der Redaktion: Südkurdistan) 12 Flüchtlingslager aufgebaut werden. Falls diese Lager nicht ausreichen sollten, müssten in der Nähe der irakischen Grenze weitere 6 Lager errichtet werden. Im gleichen Schreiben an den Ministerpräsidenten wird auf Grund der Geheimdienstinformationen eine Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes der Terrororganisation PKK/KADEK erwartet. Der Generalstab fordert aus diesen Gründen die Widerausrufung des Ausnahmezustandes in den Provinzen Diyarbakir, Batman, Mardin, Siirt, Sirnak und Hakkari. (Quelle: Hürriyet, 21.02.03)
Verbotsverfahren gegen prokurdischePartei HADEP eröffnet Ankara (dpa) - Das türkische Verfassungsgericht hat am Mittwoch ein Verbotsverfahren gegen die prokurdische Partei HADEP eröffnet. Den Antrag auf Parteiverbot hatte der türkische Generalstaats-anwalt bereits vor vier Jahren gestellt. Darin wird der HADEP vorgeworfen, ein "Zentrum von Aktivitäten" zu sein, die gegen die Einheit des Staates gerichtet seien. Bei den Parlamentswahlen im November 2002 hatte die HADEP in 13 überwiegend von Kurden bewohnten Provinzen im Südosten der Türkei die meisten Stimmen erhalten. Mit einem Landesdurchschnitt von 6,2 Prozent war die Partei jedoch an der Zehn-Prozent-Hürde gescheitert. In den vergangenen 20 Jahren sind zahlreiche Vorgängerparteien der HADEP verboten worden. (Quelle: dpa, 26.02.03)
Alewitischer Verein Das 2. Justizgericht von Ankara hat den Antrag des Innenministeriums auf Verbot der Union von Alewitisch-Bektaschi Einrichtungen (Alevi Bektasi Kuruluslari Birligi ABKB) abgelehnt. Es folgte damit einer Grundsatzentscheidung des Kassations-gerichtshofes. (Quelle: Evrensel, 27.02.2003)
Mord an Onat Kutlar Vor dem SSG Istanbul ging das Verfahren gegen 20 vermeintliche PKK-Mitglieder zu Ende, die durch eine Bombe im Café Opera in Istanbul (Taksim) am 30.12.94 den Tod des Autors Onat Kutlar und der Soziologin Yasemin Cebenoyan herbeigeführt haben sollen. Deniz Demir, Hicran Kaçmaz und Abdülcelil Kaçmaz wurden nach § 125 TSG (gewaltsamer Versuch, einen Teil des Staates abzutrennen) zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Für Deniz Demir wurde der § 59 (gute Führung) nicht angewandt, so dass er bis zu seinem Tode in Haft bleibt. Hicran Kaçmaz und Abdülcelil Kaçmaz können nach 36 Jahren Haft entlassen werden, da das Gericht den § 59 TSG berücksichtigte. Für Hasan Ki-zilkaya wurde ebenfalls der § 125 TSG angewandt. Da er zur Tatzeit jedoch unter 18 Jahren alt war, wurde die Strafe auf 16 Jahre und 8 Monate Haft festgelegt. Hasan Ergün und Kemal Aydin wurden als Organisationsmitglieder zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Mehmet Sah Altan, Abdülhalik Yunus und Mehmet Ugurlu wurden freigesprochen. Die Verfahren gegen Abdullah Yunus, Zeydin Güleç, Abdullah Çolak, Ömer Filizer, Hamit Sen, Nimet Kaçmaz, Sait Aytemiz, Abdulkadir Er, Abdülrezzak Aydin, Ramazan Gülle und Mehmet Ali Günesli wurden ausgesetzt. Hamit Sen wurde vom Vorwurf der Herstellung von Explosiva freigesprochen. Im Laufe des Verfahrens hatte Hasan Kizilkaya angegeben, nach seiner Festnahme am 30. Juni 1995 auf dem Polizeipräsidium in Batman gefoltert und vergewaltigt worden zu sein. Sein Verfahren, sowie die Verfahren gegen Hasan Ergün und Kemal Aydin wurden später mit dem Hauptverfahren verbunden. Nach der Explosion der Bombe hatte zunächst die islamische Organisation IBDA/C die Verantwortung übernommen. (Quelle: TIHV, 27.02.2003)
Freispruch für Radio-Sendung Seyfullah Karakurt, der Chefredakteur des Radiosenders “Anadolu’nun Sesi” und die Sprecherin Selda Demir wurden vom Vorwurf der Unterstützung einer bewaffneten Bande freigesprochen. Die Anklage vor dem SSG Istanbul war nach einer Sen-dung über die Gefängnisse vom Typ F erstellt worden. (Quelle: TIHV, 26.02.20003)
amnesty verurteilt sexuelle Gewalt in türkischen Gefängnissen Bern - In türkischen Gefängnissen gehören sexueller Missbrauch und Vergewaltigungen von Frauen zur Tagesordnung. Besonders gefährdet seien Frauen anderer politischer Meinungen oder Kurdinnen, teilte amnesty international (ai) mit. Die Menschenrechtsorganisation beruft sich in ihrer Medienmitteilung auf einen neuen Bericht, wofür über 100 weibliche Gefangene von Diyarbakir über Mardin bis Midyat im vergangenen Jahr interviewt wurden. Die missbrauchten Frauen könnten wegen ihres Missbrauchs durch Vertreter des Staates nicht an die Öffentlichkeit. Laut ai drohen ihnen dann juristische Klagen, Bedrohung und erneute Verhaftung. Sogar Verteidigerinnen und Verteidiger dieser Frauen würden häufig selbst zu Opfern von offizieller, medialer und privater Verfolgung. Wie ai weiter mitteilte, hat die Türkei seit der Fertigstellung des Berichts eine neue Regierung. Von dieser fordert die Organisation umfassende Reformen, um der sexuellen Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen. Vor allem müsse es verboten werden, verhafteten Frauen während Verhören Augenbinden aufzusetzen und sie nackt auszuziehen. (Quelle: News.ch, 26. Februar 2003 Bert sda)
Prügel im Knast Die Anwältin Gülizar Tuncer hat sich wegen Prügel an ihrem Mandanten Bülent Barmaksiz im Gefängnis vom Typ F in Bolu beschwert. Er habe schon seit längerem wegen verschiedener Krankheiten wie Tuberkulose immer wieder ambulant behandelt werden müssen. Am 20. Dezember 2002 sei er vor dem Transport zum Krankenhaus durchsucht worden. Bis zu dem Durchleuchtungsgerät am Ausgang sei er zwei Mal bis auf die Schuhe durchsucht worden und habe dann mehrfach durch die Schleuse gehen müssen, da die Maschine wegen seines Gürtels und anderer Dinge Alarmsignale gab. Der Vorgang habe sich nach der Rückkehr vom Krankenhaus wiederholt und ihr Mandant sei in eine Einzelzelle gesteckt worden. Dort sei er später von Wärtern aufgefordert worden, sich nackt auszuziehen. Er habe sich dagegen gewehrt und auf die wiederholten Durchsuchungen hingewiesen. Darauf habe ihm ein Wärter einen Fausthieb ins Gesicht versetzt. Die anderen Wärter hätten ihn ebenfalls geschlagen und ihm die Kleidung vom Leibe gerissen. Dann habe er wieder durch die Kontrolle gehen müssen und sei noch mit einem Detektor überprüft worden. Nach dem Vorfall habe ihr Mandant um eine Untersuchung gebeten, sei aber eine Woche lang keinem Arzt vorgeführt worden. Dieser habe ihn nicht untersucht, sondern gleich einen Bericht geschrieben, dass keine Spuren von Gewalt zu erkennen waren. Barmaksiz war 1994 festgenommen worden und später zu einer Haftstrafe von 18,5 Jahren Haft verurteilt worden. Nach den Operationen in den Gefängnissen wurde er von Gebze nach Bolu verlegt. (Quelle: Özgür Gündem, 27.02.2003)
Badr-Batallione wurden in den Irak verlegt Nach Angaben der Financial Times sind 5.000 be-waffnete Kräfte der oppositionellen Schiiten im Irak, die vom Iran militärisch ausgebildet wurden, mit schweren Waffen in den Nordirak verlegt worden. Pentagon hat diese Nachricht bestätigt. Die bewaffneten Kräfte gehören der Organisation „Oberster Rat der islamischen Resistance im Irak - SCIRI“ an. Nach Angaben der Offiziellen im Iran wurden diese Badr-Batallione in das von der Patriotischen Union Kurdistan (PUK) kontrollierte Gebiet verlegt. (Quelle: Milliyet, 20.02.03)
Barzani warnt die Türkei: Der Einmarsch der Türkei in den Irak wird Probleme heraufbeschwören Der Präsident der Demokratische Partei Kurdistan-Irak (KDP-Irak), Masud Barzani, hat in einem Interview im britischen BBC die Türkei gewarnt, in den Nordirak einzumarschieren. Er betonte, dass die Bevölkerung dies nicht hinnehmen und sich da-gegen wehren wird. Barzani betonte, dass er dies auch bei einem Treffen mit türkischen Offiziellen in Silopi mitgeteilt habe. (Quelle: Milliyet, 20.02.03)
BND wusste von mobilen Gift-Laboren Bereits vor Beginn der aktuellen Krise hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Hinweise auf die Existenz rollender Labore für die Produktion von Biowaffen im Irak erhalten. Nach den als zuverlässig eingestuften Angaben habe Saddam Hussein spätestens um das Jahr 2000 herum begonnen, solche mobile Anlagen bauen zu lassen. (Quelle: SPIEGEL 9/2003 , 24. 02.03)
Geheimer EU-Plan für Hilfseinsätze bei Irak-Krieg Einen Tag vor dem EU-Sondergipfel belegt ein vertrauliches Papier: Obwohl die Mitgliedstaaten über einen Militärschlag tief zerstritten sind, haben sie den Ernstfall schon einkalkuliert Eine Mutter und ihr Kind warten vor einem Kinderkrankenhaus in Bagdad. Die UN rechnet mit hunderttausenden Notleidenden bei einem Irak-Krieg. Während die Bundesregierung unbeirrt an ihrem Nein zum Irak-Krieg festhält, hat sich die EU-Kommission längst auf den Ernstfall vorbereitet. Unter strenger Geheimhaltung plante das Amt für humanitäre Hilfe bei der EU-Kommission (ECHO) in enger Absprache mit den weltgrößten Hilfsorganisationen Durchführung und Finanzierung von Sofortmaßnahmen während eines militärischen Konfliktes. Das Ergebnis wurde in einem vertraulichen Papier zusammengefasst, das WELT am SONNTAG vorliegt. Das mit "Information Note on ECHO's Contingency Plan for the Iraqi crisis" überschriebene Papier der EU vom 31. Januar 2003 sieht das Internationale Rote Kreuz (ICRC) als Koordinator der Hilfsaktionen im irakischen Kriegsgebiet vor. Die Hilfsorganisation bestätigt, umfangreich Vorsorge für den Kriegsfall getroffen zu haben: "Wir hoffen, dass es keinen Krieg gibt. Aber es wäre unverantwortlich, nicht vorbereitet zu sein", erklärt Rot-Kreuz-Spre-cherin Donatella Notari WELT am SONNTAG. Das Internationale Rote Kreuz geht von zwei Kriegsszenarien aus: In der Phase A (ein Kriegsmonat) können schnell bis zu 150.000 Vertriebene und 7000 Verwundete versorgt werden, in Phase B (drei Kriegsmonate) ist eine Kapazitätserweiterung auf 500.000 Vertriebene möglich. Die Material-Lager in Iran, Kuwait und Jordanien seien aufgestockt worden, berichtet Notari. Das Internationale Rote Kreuz habe zusätzliche Kraftfahrzeuge angeschafft, ausländische Fahrer eingestellt und das normale Irak-Budget von 15 Millionen Euro um elf Millionen Euro erhöht. Seine Partnerorganisation, der Rote Halbmond, übernähme nach den Vorstellungen der EU die Führung außerhalb Iraks. "Nothilfe steht schon jetzt für über 100.000 Menschen bereit", heißt es in dem vertraulichen ECHO-Papier über die Möglichkeiten des Roten Halbmonds. Der größte Teil seiner freiwilligen Hilfskräfte und Hilfsgüter befinde sich jedoch in den Ländern Iran, Türkei, Syrien und Jordanien. Im Irak könnten vom Roten Halbmond nur 1000 Menschen geholfen werden. Die UNICEF habe bereits 9,1 Millionen US-Dollar eingeplant, 40 Prozent davon sollen in den Irak fließen, der Rest nach Iran und Jordanien, schreibt die EU-Behörde. Die sechsmonatige Betreuung von 600.000 Flüchtlingen könnte das UN-Flüchtlings-hilfswerk UNHCR bis zu 150 Millionen Dollar ko-sten. In dem Papier des Amtes für humanitäre Hilfe wird die jordanische Hauptstadt Amman als regionales Hauptquartier der Hilfsorganisationen genannt. Ein ECHO-Büro in Bagdad werde eröffnet, "sobald die Zustände am Boden dies erlauben". Für den Fall, dass diese Strategie nicht umsetzbar ist, plant die EU: "Sollte die Sicherheitslage einen Rückzug aus Amman erfordern, könnte ein Ausweich-Büro auf Zypern eröffnet werden (UN-Stützpunkt) oder eine andere zentrale Anlaufstelle, die von den internationalen Hauptakteuren gewählt wird." Neben den schon anlaufenden vorbereitenden Maßnahmen hat ECHO zusätzliche Leistungen angedacht. "Innerhalb weniger Stunden nach Kriegsausbruch wird über weitere Soforthilfe im Inneren des Irak entschieden." Dafür müssten voraussichtlich drei Millionen Euro eingesetzt werden, Partner könne das Internationale Rote Kreuz sein. Hinsichtlich des Kriegsverlaufs plant die EU: "Wenn der Konflikt nicht regional begrenzt werden kann, ist ein zweiter Soforthilfeplan anvisiert. Er soll die Anlauffinanzierung für die Flüchtlingsversorgung in den Nachbarländern vorbereiten. Eventuelle Umleitung von Geld aus bereits laufenden Programmen." "UN-Generalsekretär Kofi Annan betont, dass die UN-Hilfsorganisationen zwar Krisenszenarien durchspielen müssen, aber weiterhin auf eine friedliche Lösung des Irak-Konflikts mit diplomatischen Mitteln setzen", sagt Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, angesichts der umfangreichen Vorkehrungen. "Im Übrigen hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit oft genug bewiesen, dass sie zusammen mit den internationalen Organisationen schnell und professionell arbeiten kann", stellte sie fest. (Quelle: Welt am Sonntag)
Nachbarn des Irak warnen bei UN-Debatte vor humanitärem "Albtraum" New York (dpa) - Zum Auftakt einer Irak-Debatte im Weltsicherheitsrat haben die Nachbarländer vor einem "humanitären Albtraum" im Falle eines Krieges gewarnt. Bei der auf zwei Tage angesetzten Debatte darf jedes der 191 Mitgliedsländer seine Position im Irak-Konflikt darlegen. Die überwiegende Mehrheit der Redner sprach sich am Dienstagabend für eine friedliche Lösung des Konflikts auf dem Wege der Waffeninspektionen aus. Nur Australien und Japan stellten sich auf die Seite Washingtons und befürworteten eine zweite Irak-Resolution. Die Debatte sollte am Mittwoch fortgesetzt werden. Die direkten Nachbarn des Iraks, darunter die Türkei, Algerien, Marokko und Iran, sprachen von dem "humanitären Albtraum", den ein Krieg für die seit Jahren Not leidende Bevölkerung bedeuten würde. Jordanien appellierte leidenschaftlich an die irakische Führung in Bagdad, die Inspektionen und Abrüstungsbemühungen der UN umgehend aktiv zu unterstützen und seinem Volk mehr Leid zu ersparen. Der iranische UN-Botschafter Javad Zarif stellte klar, dass sein Land ein "unvergleichliches Interesse" an Bagdads Entwaffnung habe. Viele Iraner litten auch heute noch unter den Folgen von Bagdads massivem Einsatz von chemischen Waffen im Krieg der 80er Jahre, sagte der Vertreter Teherans bei den Vereinten Nationen in New York. Dennoch sehe er "keinen Anlass zu einem sofortigen Angriff". Kuwait warf dem Nachbarn Irak vor, noch immer nicht alle Auflagen der UN-Resolutionen nach dem Einmarsch 1990 erfüllt zu haben. Der irakische UN-Botschafter Mohammed Aldouri meinte, ein Militärschlag würde das Versagen der internationalen Gemeinschaft im Sinne der UN-Charta bedeuten. Er appellierte an den Weltsicherheitsrat, auf die Friedensrufe von Millionen Menschen in aller Welt zu hören und eine militärische Auseinandersetzung zu verhindern. Aldouri sagte, sein Land werde die Waffeninspektionen voll unterstützen. Sollten die USA den Irak aber dennoch angreifen, so werde er nicht zögern, seine Souveränität zu verteidigen. Die zweitägige Debatte im Sicherheitsrat war von Südafrika im Namen der Blockfreien Staaten ausgegangen. Südafrika plädierte als erster Redner für eine friedliche Entwaffnung des Irak ohne zeitliche Begrenzung. (Quelle: dpa, 19.02.03)
Erste Flüchtlinge aus Nordirak erreichen türkische Grenze Aus Angst vor einem US-Angriff auf Irak sind hunderte Menschen in Nordirak aus ihren Dörfern geflohen. Wie türkische Medien am Montag aus dem Grenzgebiet berichteten, warten rund 500 ira-kische Flüchtlinge an der Grenze auf Einlass in die Türkei. Es handelt sich demnach um ganze Familien, die befürchten, bei einem Einmarsch der US-Truppen zwischen die Fronten zu geraten. Sie kampieren im östlichsten Grenzgebiet vor der türkischen Provinz Hakkari auf der irakischen Seite und können sich bisher offenbar noch selbst ernähren. (Quelle: AFP, 24.02.03)
Kurdenparlament in Nordirak warnt vor türkischem Einmarsch Das Parlament im kurdisch kontrollierten Nordirak hat vor einem türkischen Einmarsch in das Gebiet im Zuge eines Irak-Kriegs gewarnt. In einer auf einer Sondersitzung am Dienstag einstimmig angenommenen Entschließung hieß es, das kurdische Parlament lehne "jede militärische Intervention der Türkei oder eines anderen Landes in Kurdistan" ab. Der Abgeordnete Saadi Pira von der Patriotischen Union Kurdistans sagte, ein türkischer Einmarsch könnte andere Staaten zum Nachahmen animieren. Sein Kollege Ahmad Salar von der Demokratischen Partei Kurdistans betonte, die kurdische Bevölkerung habe die Hilfe der Türkei und anderer Staaten während und nach dem Golfkrieg 1991 nicht vergessen. Heute versuche die Türkei jedoch mit falschen Argumenten, einen Einmarsch zu rechtfertigen. (Quelle: AFP, 25.02.03)
Turkmenische Minderheit lehnt türkische Einmischung im Irak ab Die turkmenische Minderheit im Irak sieht keine Notwendigkeit eines Militäreinsatzes der Türkei zu ihrem Schutz. Das sagte der Führer der Turkmenischen Volkspartei, Irfan Kirkukli, am Dienstag in der nordostirakischen Provinzhauptstadt Sulaimanija. Eine Einmischung der Türkei würde nur die geopolitische Lage in der Region komplizierter machen. Kirkukli reagierte damit auf Überlegungen in der Türkei, im Falle eines amerikanischen Angriffes auf den Irak eigene Truppen im Norden des Landes zu stationieren, um die turkmenische Minderheit zu beschützen und die Gründung eines unabhängigen Kurdenstaates zu verhindern. Der Turk-menenvertreter bewertete die Beziehungen zwischen seiner Volksgruppe und den Kurden als ausgewogen und wies Vorwürfe aus der Türkei zurück, die Rechte der Turkmenen im Nordirak würden ver-letzt. Nach langer Unterdrückung durch das Regime von Saddam Hussein hatte sich die Situation der Turkmenen nach dem Golfkrieg vor zwölf Jahren und der Bildung einer autonomen Kurdenregion im Nordirak verbessert. Die Turkmenen konnten unter anderem auch eigene politische Parteien gründen. Der Irak hat rund 24 Millionen Einwohner, von denen 5 Prozent ethnischen Minderheiten angehören. (Quelle, dpa, 25.02.03)
Offenbacher Bündnis gegen rechte Gewalt und Rassismus Aufruf Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, wir bitten Sie um Hilfe und Unterstützung für einen zum Tode verurteilten jungen Mann. Sein Name ist Sassan Alkanaan, er ist 34 alt. Er ist in der Stadt Sanandaj im kurdischen Landesteil des Iran seit ca. 4 Monaten inhaftiert. Wir haben von seinem Schicksal erfahren, weil er in Offenbach/ Frankfurt Verwandte hat. Wie viele andere Menschen hat er im Iran sein Leben für Freiheit und Demokratie riskiert. Er wurde im Januar 2003 wegen Unterstützung einer linken Organisation zum Tode verurteilt. In dem Urteil, das auch zwei andere zu Haftstrafen verurteilte Mitgefangene betrifft, heißt es: „Diese Handlungen erfüllen den Tatbestand des Hochverrates gem. § 186, Seite 190 Islamisches Gesetzbuch und sie haben somit das Recht verwirkt, auf Erden zu leben.“ Sein Anwalt hat Rechtsmittel beim zuständigen Gerichtshof in Teheran eingelegt, um sein Leben zu retten…. Den vollständigen Aufruf können sie auf unserer web-Seite www.kurden.de <http://www.kurden.de>.
Nachstehende Pressemitteilungen und Aufrufe zum drohenden Irak-Krieg können Sie auf unserer web-Seite www.kurden.de nachlesen:
„Irak: Jetzt droht auch noch ein “Krieg im Krieg“ Pressemitteilung des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler
„Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan“ Aufruf von Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALRE-GIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND
„Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen Streitkräfte“ Pressemitteilung des IMK e.V. Bonn
Wie zuvor auch diesmal möchten wir an Sie appellieren, uns mitzuteilen falls Sie eine e-mail-Adresse haben, denn der Versand über e-mail ist kostengünstiger und schneller.
Wir möchten Sie gleichzeitig auf unsere web-Seiten hinweisen, die interessante Beiträge enthält:
· Presseerklärung des IMK e.V. vom 07. Januar 2003 (Deutsch und Englisch) · Anmerkung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei (Deutsch) · Offener Brief an die Bundesregierung wegen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei (Deutsch) · Gedanken zum Thema Irak I und II, von Alexander Kauz (Deutsch) · Kampagne gegen Straflosigkeit „Gerechtigkeit heilt“ (Deutsch) · „Die Quadratur des Kreises , von Ofra Bengio (in Deutsch und Englisch) · Presserklärung des IMK e.V. zum 40. Jahrestag der rassistischen Sondervolkszählung in Syrien (Deutsch) · Eine Analyse über das Verhalten der türkischen Medien während des Bundestagswahlkampfes in Deutschland, von Irina Wiessner (Deutsch) · Pressemitteilung des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler „Irak: Jetzt droht auch noch ein “Krieg im Krieg“ · Aufruf von: Dilshad Barzani, VERTRETUNG DER REGIONALREGIERUNG KURDISTAN-IRAK IN DEUTSCH-LAND „Sorgen bezüglich der Intentionen der Türkei im irakischen Kurdistan“ · Pressemitteilung des IMK e.V. „Nein zur Besetzung Südkurdistans (Nordirak) durch die türkischen Streitkräfte“ · Offenbacher Bündnis gegen rechte Gewalt und Rassismus: Aufruf um Hilfe und Unterstützung für einen zum Tode verurteilten jungen Mann. Sein Name ist Sassan Alkanaan, er ist 34 alt.
Diese Beiträge tragen nicht unbedingt unsere Meinung, sondern geben die aktuell für unser Themengebiet interes-santen Diskussionen wieder. Besuchen Sie doch einmal www.kurden.de <http://www.kurden.de/>.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Redaktion
Neuerscheinung Neuerscheinung Neuerscheinung Die Dokumentation der Wochenendtagung vom 06. - 08. Dezember 2002 in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit dem Titel „Kurden im Irak und in der Türkei: Ihre Zukunft zwischen Agas, Sheiks und Öl-Multis“ ist erschienen. Die 56-seitige Dokumentation kann bei uns für ein Gebühr in Höhe von Euro 6,00 (einschließlich Portokosten) bestellt werden.
Neue Publikation der IMK e. V. möchte alle Interessierten und MitarbeiterInnen in der Flüchtlingsarbeit darauf hinweisen, dass wir eine neue Publikation herausgeben. Thema dieser Publikation ist „Traumatisierte kurdische Flüchtlinge in Deutschland“ und trägt den Namen der gleichnamigen Fachtagung, die vom 15.-16. Juni 2001 im Maternushaus in Köln, stattfand:
„Odyssee ins Ungewisse“
Durch Herrn Dr. Ilhan Kizilhan wird ausführlich über die spezifischen Fluchtursachen der Kurdinnen und Kurden in Nordkurdistan berichtet. Er gibt einen historischen Überblick der Flüchtlingsentwicklung und geht auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Nordkurdistan ein. Herr Prof. Ferhad Ibrahim und Herr Abubekir Saydam behandeln das Thema: „Fluchtursachen aus dem Irak und Südkurdistan - Gibt es eine innere Fluchtalternative?“ Sie schildern die aktuelle Situation im Irak und in Sürkurdistan und berichten von Stationen der Traumatisierung. „Fluchtwege“ ist das Thema von Herrn Jürgen Hoppe, Journalist. Hier werden die Methoden und Vorgehensweisen von Schleppern oder Schleusern erläutert, die für hohe Geldsummen, Flüchtlinge unter oft unmenschlichen Bedingungen nach Deutschland schleusen. Frau Dipl. Psychologin Hamidiye Ünal spricht über traumatisierte Flüchtlinge in Gesellschaft und in Therapie. Sie geht auf Foltermethoden und auch auf die psychosoziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in Deutschland ein. Besonders behandelt wird das Thema „Trauma“, von den Folgen über Symptome bis hin zu Beratung und Therapie. Die 64-seitige Publikation (Format DIN A4) kann in gebundener Form bei uns gegen die Entrichtung eines Betrages von 8,00 Euro (inkl. Versandkosten) bestellt werden.
ISSN 1438- 08 Herausgeber: IMK e.V., Postfach 07 38, D-53137 Bonn, Telefon: + 49 228 362 802, Fax: + 49 228 363 297, E-Mail: IMK-Bonn@t-online.de und imkkurds@aol.com Besuchen sie auch unsere Website: http://www.kurden.de Verantwortlicher Leiter: Abubekir Saydam Abonnementbedingungen (pro Jahr): · Stiftungen, Parteien, Regierungen und internationale Organisationen sowie Gremien: Euro 92,00 · Gerichte, Rechtsanwälte, Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsberatungsstellen: Euro 46,00 · Förderabonnement, Einzelpersonen und kleinere Vereine: Euro 31,00 Spendenkonto: Volksbank Bonn (BLZ: 380 60 186), Konto-Nr.: 201 246 90 23
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