Umsetzung der beiden EU Antidiskriminierungrichtlinien in Österreich
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte organisiert in Zusammenhang mit der internationalen Organisation für Migration in Wien eine Konferenz zum Thema “Antidiskriminierung in Österreich”. Die Konferenz wird am 2. Juni 2003 in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (1010 Wien) stattfinden.
Die Konferenz zielt darauf ab, spezifische Fragestellungen zur Bekämpfung von Diskriminierung in bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Ausrichtung und geschlechtsspezifischen Formen von Diskriminierung in Österreich zu thematisierten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Umsetzung der beiden Antidiskriminierungsrichtlinien (2000/43(EG, 2000/78/EG) der Rat der Europäischen Union im Jahr 2000 beschlossen hat. Dieses Thema ist gerade jetzt von höchster Bedeutung, da die Umsetzungsfrist der ersten der beiden Richtlinien am 19. Juli 2003 ausläuft. Trotz dieser Relevanz für Österreich haben die Medien bis anhin kaum über diese Thematik berichtet und das Thema ist in der Öffentlichkeit völlig unterbelichtet. Was bedeuten diese beiden Richtlinien für Österreich? Welche Veränderungen erhoffen sich besonders diskriminierte Gruppen von diesen Veränderungen? Wie und wann werden diese Richtlinien konkret umgesetzt werden?
Sowohl Pressekonferenz (am 27. Mai) als auch die Konferenz “DISKRIMINIERUNG – ein Kavaliersdelikt? Umsetzung der beiden EU Antidiskriminierungrichtlinien in Österreich” setzen einen wichtigen Schritt zur Bekanntmachung dieser Direktiven in den österreichischen Medien und Öffentlichkeit.
Frau Mag. Birgit Weyss vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Dr. Erika Laubacher –Kubat von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Wien