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ISSN 1610-0611
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Prüfstein für neuestes türkisches Amnestiegesetz:

6.500 kurdische politische Gefangene sofort freilassen!

Die Gesellschaft für bedrohte Völker
International (GbfV) begrüßt die Verabschiedung
des neuesten Amnestiegesetzes in der Türkei,
warnt aber vor einer neuen Täuschung der
internationalen Öffentlichkeit: “Dies ist das
dritte Amnestiegesetz innerhalb von zwei Jahren.
Die beiden Vorgängergesetze haben keine Wirkung
gezeigt. Nur wenn die etwa 6.500 politischen
Gefangenen kurdischer Nationalität in der Türkei
von dem Gesetz profitieren, kann es als ernst
gemeinter Schritt hin zu einer Aussöhnung mit
der kurdischen Volksgruppe in der Türkei
gewertet werden“, erklärte der Präsident der
GfbV Inter-national, Tilman Zülch, am Freitag
in Göttingen.

Diese 6.500 politischen Gefangenen hätten in
ihrer großen Mehrzahl keinerlei Gewalt
angewandt, sondern seien aufgrund des
berüchtigten „Terrorparagraphen“ schon wegen des
Aufhängens von kurdisch-sprachigen Plakaten oder
pro-kurdischen Demonstrationen verhaftet worden.
„Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Amnestie
ist weiterhin auch das Schicksal der ehemaligen
kurdischen Parlamentarierin Leyla Zana. „Nur
ihre sofortige Freilassung und die der 6.500
anderen Gefangenen kann die berechtigten Zweifel
an dem Gesetz aus dem Weg räumen“, sagte Zülch.
Leyla Zana hatte ihren Eid auf die Verfassung in
türkischer und kurdischer Sprache geleistet.
Darauf wurde die Mutter zweier kleinen Kinder
wegen „Hochverrats“ zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Als Mitglied des Europarates und EU-Bewerberin
ist die Türkei der einzige europäische Staat
neben Russland, der Tausende Angehörige einer
nationalen Minderheit inhaftiert hat. Die
russische Regierung hält Tausende Tschetschenen
in Lagern gefangen.

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Göttingen, den 08.08.2003
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel. +49/551/49906-25, Fax:+49/551/58028
Hompage: http://www.gfbv.de
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