Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Kleinanzeigen Archiv Suchen Info
International:
International


Themen:
urgent action
Gegen den Krieg I
Gegen den Krieg II
Der Krieg
  Hilfe
  Stoppt den Krieg
  Bilderkrieg
Krieg & Frieden • Menschen- u. Bürgerrechte
  IOM-Press (deutsch)
  IOM-Press (english)
  Amnesty (deutsch)
  Amnesty (english)
  IMK
EU
  EP: Abtreibungen legal
Umwelt • Natur • Öko
Mensch & Tier
Report
  Weltsozialforum
  IStGH • Haager Tribunal
  WTO
Presse- u. Informationsfreiheit
  WSIS
Initiativen
  Hilfe für Kinder


Service:
Archiv
Impressum
Information
Intern
ISSN 1610-0611
Newsletter


1. Jahrestag der 60. Ratifikation des Rom-Statuts

Der Internationale Strafgerichtshof:
1. Jahrestag der 60. Ratifikation des Rom-Statuts und Wahl des ersten
Chefanklägers

Heute vor einem Jahr wurden bei einem feierlichen Anlass am Sitz der
Verein-ten Nationen zeitgleich 10 Ratifikationsurkunden beim
UN-Generalsekretär hin-terlegt und erfüllten damit die Voraussetzungen für
das Inkrafttreten des Sta-tuts des Internationalen Strafgerichtshofes
(IStGH). Angesichts des Irak-Krieges und der damit einhergehenden Rückkehr
zum Prinzip der Macht des Stärkeren wird die seit dem 01. Juli 2002 mit
Strafzuständigkeit ausgestattete Institution des Internationalen
Strafgerichtshofes immer wichtiger. Hierbei wird dem bislang noch nicht
ernannten Chefankläger des IStGH eine entscheidende Rolle zukommen.
Vertragsstaatenversammlung setzt ab Montag, den 21. April in New York ihre
erste Sitzung fort.

[Konstanz/Den Haag] Vor einem Jahr feierte die internationale
Staatengemeinschaft die 60. Ratifikation des Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofes als Durchbruch der Vernunft und der Hoffnung auf die
Realisierung einer der Gerechtigkeit verpflichteten Weltgemeinschaft. In
diesem ersten Jahr wurden Meilensteine der Errichtung erreicht und der Weg
zu einem voll funktionsfähigen Internationalen Strafgerichtshof stehen nicht
mehr viele Hürden entgegen. Im Juli 2002 trat das Statut des IStGH in Kraft
und gründete somit die Strafzuständigkeit für alle Taten, die die Menschheit
als Ganzes berühren. Die im Statut von Rom 1998 aufgenommenen Kernverbrechen
umfassen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen. Im März 2003 wurden nun die 18 Richter des Internationalen
Strafgerichtshofes während einer Feier im niederländischen Den Haag
inauguriert und leiten nun die weiteren konkreten Errichtungsmaßnahmen.
Organisatorisch steht demnach einem effektiven Internationalen
Strafgerichtshof nichts mehr im Wege.

Dennoch bildet die andauernde völkerrechtswidrige Invasion der
Koalitionskräfte unter Führung der USA und dem Vereinigten Königreich im
Irak eine deutliche Zäsur und stellen die weitere Entwicklung des
Internationalen Strafgerichtshofes vor ihre größte Herausforderung. Wird der
Internationale Strafgerichtshof, den vor allem die USA, aber auch der Irak
selbst ablehnen, diese Beweisprobe überstehen. Diese Frage kann nur dahin
gehend beantwortet werden, dass der IStGH lediglich über die englischen
Streitkräfte eine Strafzuständigkeit ausüben könnte. Diese fehlende
Zuständigkeit wird jedoch den IStGH nicht aus der Pflicht nehmen, den
Irak-Krieg zumindest zu untersuchen.

„Die Experten und Strafverfolger des IStGH werden diesen Konflikt
untersuchen und dafür sorgen müssen, dass Transparenz in die von Propaganda
bestimmte Berichtserstattung aller Seiten kommt und eine auch
strafrechtliche Gegenwarts- , später Vergangenheitsbewältigung realisiert
wird.“, sagt Rechtsanwalt Harder, Vorsitzender des in Konstanz ansässigen
Komitees CoEICL.

„Bei diesen Bemühungen muss der IStGH mittels Expertisen und Beobachtern die
national durchzuführenden Verfahren bewerten und überwachen. Am Ende dieser
Tätigkeit könnte auch eine die Zuständigkeit des Internationalen
Strafgerichtshofes bejahende Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden
stehen.“

Am kommenden Montag tritt die 1. Sitzung der Vertragsstaatenversammlung zum
zweiten Mal zusammen. Auf der Tagesordnung wird vor allem die Wahl des
Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes stehen. Die
Vertragsstaatenversammlung ist das leitende Organ des Internationalen
Strafgerichtshofes.
Nach einer sechsmonatigen Suche wird nun erwartet, dass am kommenden Montag
der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) von
den 89 Vertragsstaaten bei der Sitzung der Vertragsstaatenversammlung am
Sitz der Vereinten Nationen in New York gewählt werden wird. Herr Luis
Moreno Ocampo, ein argentinischer Staatsanwalt, Jurist und Beamter war
während eines informellen Treffens als Konsenskandidat im letzten Monat
bestimmt worden. Nichtregierungsorganisationen äußerten Ihre Bedenken, gegen
diese intransparente Auswahl des entscheidensten Amtes am Internationalen
Strafgerichtshof.

Staatsanwalt Moreno Ocampo leitete ein Team von Staatsanwälten, das ca.
10.000 Beschwerden bzw. Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen
untersuchte und 700 vermeintlicher Fälle von Entführungen, Folter und
„Verschwindenlassen“ gegen argentinische Militärführer der Diktatur von 1976
bis 1983. Staatsanwalt Ocampo leitete unter anderem auch die Strafverfahren,
die sich aus der Militärrebellion im September 1987 ergaben.

„Staatsanwalt Ocampo ist sicherlich ein exzellenter Kandidat für das hohe
Amt des Chefan-klägers des Internationalen Strafgerichtshofes und bringt die
entsprechenden Kenntnis in theoretischer und praktischer Hinsicht für diese
Tätigkeit mit. Gerade die Erfahrung umfang-reicher strafrechtlicher
Aufarbeitung der Militärdiktatur in Argentinien wird der Institution
In-ternationaler Strafgerichtshof von großem Nutzen sein.“, bewertet Harder
die Benennung von Ocampo. „Es ist nur bedauerlich, dass die Wahl des
Chefanklägers wiederum das Ergebnis diplomatischen Taktierens war und der
Zivilgesellschaft unmöglich gemacht wurde, Einfluss auf die Kandidatenwahl
zu nehmen. Hier wird der IStGH und auch die Vertragsstaatenversammlung
lernen müssen, in Zukunft demokratischere und transparentere Maßstäbe
durchzuführen.“

Staatsanwalt Moreno Ocampo ist darüber hinaus bei Transparency
International, einer Anti- Korruption - Organisation tätig, wo er
Vorstandsmitglied ist und ehemals Präsident der latein-amerikanischen
Sektion war. Zur Zeit absolviert Ocampo eine Robert F. Kennedy
Professorenstelle an der Universität von Harvard. Es ist zu erwarten, dass
Staatsanwalt Moreno Ocampo nach seiner Bestätigung nächste Woche im Juni
inauguriert wird. Sein Lebenslauf ist auf der Webseite von CoEICL zu finden.

Der Internationale Strafgerichtshof wird nicht vor Beginn des nächsten
Jahres mit der Behandlung von einzelnen Strafverfahren beginnen können.
Derzeit werden rund 200 Stellen am Strafgerichtshof bis Jahresende besetzt
und bis Ende 2004 werden es wohl zwischen 300-400 Mitarbeiter sein. Dennoch
sind Eingaben und Anzeigen von Einzelpersonen, als auch
Nichtregierungsorganisationen schon seit dem 01.07.2002 möglich. Zur zeit
sind hier über 200 Eingaben registriert und warten auf ihre Bearbeitung.



COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.

Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
http://www.coeicl.de/
Donations / Spendenkonto CoEICL :
Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz
BLZ 690 500 01

Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):



pm_180403.pdf


18. APRIL 2003


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

Die Mörder von Srebrenica nach Den Haag | Chefankläger gewählt