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1. Jahrestag der 60. Ratifikation des Rom-Statuts
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Der Internationale Strafgerichtshof: 1. Jahrestag der 60. Ratifikation des Rom-Statuts und Wahl des ersten Chefanklägers
Heute vor einem Jahr wurden bei einem feierlichen Anlass am Sitz der Verein-ten Nationen zeitgleich 10 Ratifikationsurkunden beim UN-Generalsekretär hin-terlegt und erfüllten damit die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Sta-tuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH). Angesichts des Irak-Krieges und der damit einhergehenden Rückkehr zum Prinzip der Macht des Stärkeren wird die seit dem 01. Juli 2002 mit Strafzuständigkeit ausgestattete Institution des Internationalen Strafgerichtshofes immer wichtiger. Hierbei wird dem bislang noch nicht ernannten Chefankläger des IStGH eine entscheidende Rolle zukommen. Vertragsstaatenversammlung setzt ab Montag, den 21. April in New York ihre erste Sitzung fort.
[Konstanz/Den Haag] Vor einem Jahr feierte die internationale Staatengemeinschaft die 60. Ratifikation des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes als Durchbruch der Vernunft und der Hoffnung auf die Realisierung einer der Gerechtigkeit verpflichteten Weltgemeinschaft. In diesem ersten Jahr wurden Meilensteine der Errichtung erreicht und der Weg zu einem voll funktionsfähigen Internationalen Strafgerichtshof stehen nicht mehr viele Hürden entgegen. Im Juli 2002 trat das Statut des IStGH in Kraft und gründete somit die Strafzuständigkeit für alle Taten, die die Menschheit als Ganzes berühren. Die im Statut von Rom 1998 aufgenommenen Kernverbrechen umfassen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Im März 2003 wurden nun die 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofes während einer Feier im niederländischen Den Haag inauguriert und leiten nun die weiteren konkreten Errichtungsmaßnahmen. Organisatorisch steht demnach einem effektiven Internationalen Strafgerichtshof nichts mehr im Wege.
Dennoch bildet die andauernde völkerrechtswidrige Invasion der Koalitionskräfte unter Führung der USA und dem Vereinigten Königreich im Irak eine deutliche Zäsur und stellen die weitere Entwicklung des Internationalen Strafgerichtshofes vor ihre größte Herausforderung. Wird der Internationale Strafgerichtshof, den vor allem die USA, aber auch der Irak selbst ablehnen, diese Beweisprobe überstehen. Diese Frage kann nur dahin gehend beantwortet werden, dass der IStGH lediglich über die englischen Streitkräfte eine Strafzuständigkeit ausüben könnte. Diese fehlende Zuständigkeit wird jedoch den IStGH nicht aus der Pflicht nehmen, den Irak-Krieg zumindest zu untersuchen.
„Die Experten und Strafverfolger des IStGH werden diesen Konflikt untersuchen und dafür sorgen müssen, dass Transparenz in die von Propaganda bestimmte Berichtserstattung aller Seiten kommt und eine auch strafrechtliche Gegenwarts- , später Vergangenheitsbewältigung realisiert wird.“, sagt Rechtsanwalt Harder, Vorsitzender des in Konstanz ansässigen Komitees CoEICL.
„Bei diesen Bemühungen muss der IStGH mittels Expertisen und Beobachtern die national durchzuführenden Verfahren bewerten und überwachen. Am Ende dieser Tätigkeit könnte auch eine die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes bejahende Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden stehen.“
Am kommenden Montag tritt die 1. Sitzung der Vertragsstaatenversammlung zum zweiten Mal zusammen. Auf der Tagesordnung wird vor allem die Wahl des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes stehen. Die Vertragsstaatenversammlung ist das leitende Organ des Internationalen Strafgerichtshofes. Nach einer sechsmonatigen Suche wird nun erwartet, dass am kommenden Montag der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) von den 89 Vertragsstaaten bei der Sitzung der Vertragsstaatenversammlung am Sitz der Vereinten Nationen in New York gewählt werden wird. Herr Luis Moreno Ocampo, ein argentinischer Staatsanwalt, Jurist und Beamter war während eines informellen Treffens als Konsenskandidat im letzten Monat bestimmt worden. Nichtregierungsorganisationen äußerten Ihre Bedenken, gegen diese intransparente Auswahl des entscheidensten Amtes am Internationalen Strafgerichtshof.
Staatsanwalt Moreno Ocampo leitete ein Team von Staatsanwälten, das ca. 10.000 Beschwerden bzw. Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen untersuchte und 700 vermeintlicher Fälle von Entführungen, Folter und „Verschwindenlassen“ gegen argentinische Militärführer der Diktatur von 1976 bis 1983. Staatsanwalt Ocampo leitete unter anderem auch die Strafverfahren, die sich aus der Militärrebellion im September 1987 ergaben.
„Staatsanwalt Ocampo ist sicherlich ein exzellenter Kandidat für das hohe Amt des Chefan-klägers des Internationalen Strafgerichtshofes und bringt die entsprechenden Kenntnis in theoretischer und praktischer Hinsicht für diese Tätigkeit mit. Gerade die Erfahrung umfang-reicher strafrechtlicher Aufarbeitung der Militärdiktatur in Argentinien wird der Institution In-ternationaler Strafgerichtshof von großem Nutzen sein.“, bewertet Harder die Benennung von Ocampo. „Es ist nur bedauerlich, dass die Wahl des Chefanklägers wiederum das Ergebnis diplomatischen Taktierens war und der Zivilgesellschaft unmöglich gemacht wurde, Einfluss auf die Kandidatenwahl zu nehmen. Hier wird der IStGH und auch die Vertragsstaatenversammlung lernen müssen, in Zukunft demokratischere und transparentere Maßstäbe durchzuführen.“
Staatsanwalt Moreno Ocampo ist darüber hinaus bei Transparency International, einer Anti- Korruption - Organisation tätig, wo er Vorstandsmitglied ist und ehemals Präsident der latein-amerikanischen Sektion war. Zur Zeit absolviert Ocampo eine Robert F. Kennedy Professorenstelle an der Universität von Harvard. Es ist zu erwarten, dass Staatsanwalt Moreno Ocampo nach seiner Bestätigung nächste Woche im Juni inauguriert wird. Sein Lebenslauf ist auf der Webseite von CoEICL zu finden.
Der Internationale Strafgerichtshof wird nicht vor Beginn des nächsten Jahres mit der Behandlung von einzelnen Strafverfahren beginnen können. Derzeit werden rund 200 Stellen am Strafgerichtshof bis Jahresende besetzt und bis Ende 2004 werden es wohl zwischen 300-400 Mitarbeiter sein. Dennoch sind Eingaben und Anzeigen von Einzelpersonen, als auch Nichtregierungsorganisationen schon seit dem 01.07.2002 möglich. Zur zeit sind hier über 200 Eingaben registriert und warten auf ihre Bearbeitung.
COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL) Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
http://www.coeicl.de/ Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690 500 01
Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):
pm_180403.pdf
18. APRIL 2003
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Die Mörder von Srebrenica nach Den Haag | Chefankläger gewählt
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