Resolution nimmt UN-Friedensmissionen von Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof aus / Verlängerung steht an / Resolution verstößt gegen internationales Recht und Statut des Strafgerichtshofes / Morgen offene Debatte im UN-Sicherheitsrat
UN-Sicherheitsrat / Verlängerung Resolution 1422 Straffreiheit für UN-Soldaten ist ungesetzlich. Deutschland muss gegen Resolution 1422 stimmen!
Auch Teilnehmer an UN-Friedensmissionen müssen sich grundsätzlich für Kriegsverbrechen und Völkermord vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Die Resolution 1422 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die jetzt zur Verlängerung ansteht, verstößt gegen internationales Recht und darf daher nicht verlängert werden, forderte amnesty international am Vortag der offenen Debatte im UN-Sicherheitsrat zum Thema. "Die deutsche Regierung muss an ihrer bisherigen Unterstützung des IStGH festhalten und gegen die Resolution stimmen", sagte Nils Geissler, Völkerrechtsexperte von amnesty international.
Der IStGH kann seit Juli 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden. Die im Juli 2002 verabschiedete Resolution 1422 nimmt Beteiligte an UN-Friedensmissionen für die Dauer von 12 Monaten von der Verfolgung durch den IStGH aus, sofern sie aus Nicht-Vertragsstaaten stammen. Die Resolution kam auf Druck der USA zustande, die für den Fall der Ablehnung gedroht hatte, alle friedenserhaltenden Maßnahmen der UN mit ihrem Veto zu blockieren. "Die Resolution hat eine Art Zweiklassenjustiz geschaffen, die das System der UN-Friedensmissionen diskreditieren kann", sagte Nils Geissler.
"Die Resolution 1422 widerspricht dem Geist des Römischen Statuts des IStGH ", so Geissler weiter. Artikel 16 des Statuts sieht zwar vor, dass der Sicherheitsrat Anklagen zurückstellen darf. "Das darf aber nur ausnahmsweise, nur für Einzelfälle unter konkretem Umständen geschehen", sagte Geissler. "Gemeint ist etwa der Fall, dass die Anklage des Chefs einer Regierung oder einer bewaffneten Gruppe vor dem IStGH laufende Friedensverhandlungen beeinträchtigen könnte. Eine generelle Immunität soll es jedoch nicht geben."
Die deutsche Regierung hatte im letzten Jahr vor der Annahme der Resolution gewarnt. Sie sitzt aber mittlerweile selbst im Sicherheitsrat und stimmt mit ab. Das derzeitige europäische Wetteifern um die Gunst Washingtons droht nun die wichtigste institutionelle Neuerung des Völkerrechts seit der Gründung der UN zu schwächen. "Es wäre ein verheerendes Signal an die Weltöffentlichkeit, wenn die Bundesrepublik in einer so wichtigen Frage eine Kehrtwendung machte und sich dem Druck der USA beugte", sagte Geissler.
Berlin, 11. Juni 2003 Pressestelle, Dawid Danilo Bartelt, www.amnesty.de.
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