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ISSN 1610-0611
Newsletter


ai zur UN-Resolution 1422

Resolution nimmt UN-Friedensmissionen von Anklage vor dem Internationalen
Strafgerichtshof aus / Verlängerung steht an / Resolution verstößt gegen
internationales Recht und Statut des Strafgerichtshofes / Morgen offene
Debatte im UN-Sicherheitsrat

UN-Sicherheitsrat / Verlängerung Resolution 1422
Straffreiheit für UN-Soldaten ist ungesetzlich.
Deutschland muss gegen Resolution 1422 stimme
n!

Auch Teilnehmer an UN-Friedensmissionen müssen sich
grundsätzlich für Kriegsverbrechen und Völkermord vor dem Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH) verantworten. Die Resolution 1422 des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die jetzt zur Verlängerung ansteht,
verstößt gegen internationales Recht und darf daher nicht verlängert
werden, forderte amnesty international am Vortag der offenen Debatte im
UN-Sicherheitsrat zum Thema. "Die deutsche Regierung muss an ihrer
bisherigen Unterstützung des IStGH festhalten und gegen die Resolution
stimmen", sagte Nils Geissler, Völkerrechtsexperte von amnesty
international.

Der IStGH kann seit Juli 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden. Die im Juli 2002 verabschiedete
Resolution 1422 nimmt Beteiligte an UN-Friedensmissionen für die Dauer von
12 Monaten von der Verfolgung durch den IStGH aus, sofern sie aus
Nicht-Vertragsstaaten stammen. Die Resolution kam auf Druck der USA
zustande, die für den Fall der Ablehnung gedroht hatte, alle
friedenserhaltenden Maßnahmen der UN mit ihrem Veto zu blockieren. "Die
Resolution hat eine Art Zweiklassenjustiz geschaffen, die das System der
UN-Friedensmissionen diskreditieren kann", sagte Nils Geissler.

"Die Resolution 1422 widerspricht dem Geist des Römischen Statuts des IStGH
", so Geissler weiter. Artikel 16 des Statuts sieht zwar vor, dass der
Sicherheitsrat Anklagen zurückstellen darf. "Das darf aber nur
ausnahmsweise, nur für Einzelfälle unter konkretem Umständen geschehen",
sagte Geissler. "Gemeint ist etwa der Fall, dass die Anklage des Chefs
einer Regierung oder einer bewaffneten Gruppe vor dem IStGH laufende
Friedensverhandlungen beeinträchtigen könnte. Eine generelle Immunität soll
es jedoch nicht geben."

Die deutsche Regierung hatte im letzten Jahr vor der Annahme der Resolution
gewarnt. Sie sitzt aber mittlerweile selbst im Sicherheitsrat und stimmt
mit ab. Das derzeitige europäische Wetteifern um die Gunst Washingtons
droht nun die wichtigste institutionelle Neuerung des Völkerrechts seit der
Gründung der UN zu schwächen. "Es wäre ein verheerendes Signal an die
Weltöffentlichkeit, wenn die Bundesrepublik in einer so wichtigen Frage
eine Kehrtwendung machte und sich dem Druck der USA beugte", sagte
Geissler.

Berlin, 11. Juni 2003
Pressestelle,
Dawid Danilo Bartelt,
www.amnesty.de.




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