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ISSN 1610-0611
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Beachtlicher Frauenanteil am ISTGH


Den hohen Anteil an Richterinnen am Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH) begrüßen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Renate Schmidt und die Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie
Wieczorek-Zeul. Mit sieben Frauen unter den 18 Richtern ist bislang
die höchste Frauenanteil in internationalen Gerichten erreicht. Die
beiden Bundesministerinnen betonen, dass Deutschland sich erfolgreich
für eine hohe Beteiligung von Frauen in dem hochkarätig besetzten
Juristengremium eingesetzt habe. Die Wahlen der 18 ersten
IStGH-Richterinnen und -Richter wurden nach 33 Wahlgängen in der
vergangenen Woche abgeschlossen; die Richterinnen und Richter werden
am 11. März vereidigt. Der Internationale Strafgerichtshof wird seine
Arbeit aufnehmen, sobald die 87 Mitgliedstaaten einen Chefankläger
oder eine Chefanklägerin gewählt haben.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, erklärt: "Hoch qualifizierte Fachjuristinnen haben sich bei
der Wahl durchgesetzt, nicht zuletzt, weil sich Deutschland für ein
ausgewogenes Wahlverfahren eingesetzt hatte. Ich hoffe, dass sich der
hohe Anteil von Frauen auch im Gerichtspräsidium widerspiegeln wird."

"Es ist dringend notwendig, dass Frauen in dem Gericht stark vertreten
sind. Frauen sind häufig die ersten und schutzlosesten Opfer von
Völkerrechtsverbrechen. Sie sollen auch eine wichtige Rolle dabei
spielen, sie zu ahnden und zu verfolgen", so die Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie
Wieczorek-Zeul.

Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries: "Die Wahl von
sieben Richterinnen belegt eindrucksvoll, dass der Grundsatz der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern Einzug gehalten hat, wenn es
um entscheidende Positionen in internationalen Gremien geht."




Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
14.02.03


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Ergebnisse der RichterInnen-Wahlen | Inauguration der 18 Richter/Innen des IStGH