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Chefankläger am 30. Tag seiner Amtszeit
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CoEICL: "Die meisten Eingaben vor dem Internationalen Strafgerichtshof kommen aus Deutschland"
Die meisten Eingaben (Anzeigen) wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord vor dem Internationalen Strafgerichtshof kommen aus Deutschland - Statuspressekonferenz des Chefanklägers am 30. Tag seiner Amtszeit -
In Den Haag findet am Mittwoch (16.07.03) um 11.00 Uhr die erste Pressekonferenz des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo in Den Haag über den Status der Eingaben beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und die weitere Strategie des Anklagebehörde.
[Konstanz/Den Haag] Deutschland unterzeichnete am Montag als 31. Staat das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und baut damit die effektive Zusammenarbeit mit dem IStGH aus. Durch dieses Abkommen werden Vertretern und Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofes bestimmte Privilegien und Immunitäten zugebilligt, um Ihre Arbeit effektiv zu realisieren.
Eine besondere Bedeutung entfaltet diese Unterschrift insbesondere angesichts der ersten Statuspressekonferenz des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes, Dr. Luis Moreno Ocampo. Der Chefankläger wird morgen der Weltpresse näheres zu den seit dem 01. Juli 2002 an den IStGH übersandten 499 Eingaben bzw. Anzeigen gegen Individuen wegen vermeintlicher völkerstrafrechtlich zu ahndender Taten berichten. So zeigt die Auswertung dieser Eingaben, dass aus Deutschland 93, d.h. die meisten Eingaben von Privatpersonen oder deutschen Organisationen eingereicht wurden. Mit 70 Eingaben nehmen die USA den zweiten Platz in der Statistik ein.
„Entgegen der offiziellen fortwährenden Kritik der US-Administration zeigt die Anzahl der Eingaben von US Bürgern oder Organisationen, dass die Zivilgesellschaft der USA die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofes anerkennt und die Ära der Straflosigkeit beenden sucht.“, bewertet Rechtsanwalt Jan C. Harder, Vorsitzender von CoEICL die bereits vorab veröffentlichte Statistik. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die US Administration die Vorteile des Internationalen Strafgerichtshofes erkennen und diesen unterstützen werden. So haben die USA auch über 40 Jahre benötigt, um einer der ersten UN-Konventionen, der Völkermordkonventionen beizutreten.“
Chefankläger Ocampo wird aus ermittlungstechnischen Gründen keine weiteren Aussagen hinsichtlich der Herkunft der Eingaben machen, wird jedoch zu den Anschuldigungen und der hieraus resultierenden Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes Stellung nehmen. Hierbei wird auch der Tatvorwurf der jeweiligen Eingaben hinsichtlich der Zuord-nung zu den unter dem IStGH-Statut enthaltenen Straftaten, namentlich Völkermord, Verbre-chen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgenommen werden. Insgesamt wurden die Eingaben aus 66 Staaten erhalten und betreffen Taten, die entweder in diesen Staaten oder in anderen Regionen der Welt begangen wurden. Insgesamt teilen sich die Eingaben in 424 Protestnoten und 75 Berichte über vermeintliche Straftaten nach dem IStGH-Statut. Hervorzuheben bleibt, dass die Eingaben vor allem von Privatpersonen und Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden.
„Die entscheidende Rolle und die schwer erkämpften Verfahrensrechte der Zivilgesellschaft im Errichtungsprozess des Internationalen Strafgerichtshofes der letzten 10 Jahre erweckt nun den seit über 100 Jahren geforderten Gerichtshof zu Leben und fordert aktiv Ermittlungsverfahren ein. “, kommentiert Harder den aktuellen Status der Eingaben. „Die Weltzivilgesellschaft hat erkannt, dass es entscheidend sein wird, sich für eine bessere Welt zu en-gagieren und für den Bereich des Völkerstrafrechts Verantwortung zu übernehmen. Der Internationale Strafgerichtshof bildet nun eine Instanz, in der sich diese Forderungen kanalisieren und zeigen eine Chance auf, die der Strafgerichtshof und seine Vertragsstaaten nutzen müssen und nutzen werden.“
Während der Pressekonferenz wird der Chefankläger dazu Stellung nehmen, warum in manchen Fällen aufgrund fehlender Zuständigkeit der vermeintlichen Tatvorwürfe keine weiteren Ermittlungen vorgenommen werden. Ferner wird er auch einen Ausblick geben, in welchen Fällen die Eingaben zu den ersten Ermittlungen des Strafgerichtshofes führen können. Hierbei wird er eingehend auch die weiteren Verfahrensentwicklungen darstellen.
Die Pressekonferenz des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo findet am morgigen Mittwoch, den 16.07.2003 um 11.00 Uhr in den Räumen Wandelganger I & II des International Perscentrum Nieuwspoort, Lange Poten 10, 2511 CL, in Den Haag statt. Im nachfolgenden finden Sie die heute vom IStGH veröffentlichten Pressemitteilungen auf Englisch. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Internationalen Strafgerichtshofes unter
http://www.icc-cpi.int/.
KONSTANZ 15.07.2003 COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL) Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
http://www.coeicl.de/ Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690 500 01
Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):
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