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ISSN 1610-0611
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Chefankläger am 30. Tag seiner Amtszeit

CoEICL: "Die meisten Eingaben vor dem Internationalen Strafgerichtshof kommen aus Deutschland"

Die meisten Eingaben (Anzeigen) wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit oder Völkermord vor dem Internationalen Strafgerichtshof
kommen aus Deutschland
- Statuspressekonferenz des Chefanklägers am 30. Tag seiner Amtszeit -

In Den Haag findet am Mittwoch (16.07.03) um 11.00 Uhr die erste
Pressekonferenz des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo in Den Haag über den
Status der Eingaben beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und die
weitere Strategie des Anklagebehörde.

[Konstanz/Den Haag] Deutschland unterzeichnete am Montag als 31.
Staat das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und baut damit die effektive
Zusammenarbeit mit dem IStGH aus. Durch dieses Abkommen werden Vertretern
und Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofes bestimmte
Privilegien und Immunitäten zugebilligt, um Ihre Arbeit effektiv zu
realisieren.

Eine besondere Bedeutung entfaltet diese Unterschrift insbesondere
angesichts der ersten Statuspressekonferenz des Chefanklägers des
Internationalen Strafgerichtshofes, Dr. Luis Moreno Ocampo. Der Chefankläger
wird morgen der Weltpresse näheres zu den seit dem 01. Juli 2002 an den
IStGH übersandten 499 Eingaben bzw. Anzeigen gegen Individuen wegen
vermeintlicher völkerstrafrechtlich zu ahndender Taten berichten. So zeigt
die Auswertung dieser Eingaben, dass aus Deutschland 93, d.h. die meisten
Eingaben von Privatpersonen oder deutschen Organisationen eingereicht
wurden. Mit 70 Eingaben nehmen die USA den zweiten Platz in der Statistik
ein.

„Entgegen der offiziellen fortwährenden Kritik der US-Administration zeigt
die Anzahl der Eingaben von US Bürgern oder Organisationen, dass die
Zivilgesellschaft der USA die Autorität des Internationalen
Strafgerichtshofes anerkennt und die Ära der Straflosigkeit beenden sucht.“,
bewertet Rechtsanwalt Jan C. Harder, Vorsitzender von CoEICL die bereits
vorab veröffentlichte Statistik. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch
die US Administration die Vorteile des Internationalen Strafgerichtshofes
erkennen und diesen unterstützen werden. So haben die USA auch über 40 Jahre
benötigt, um einer der ersten UN-Konventionen, der Völkermordkonventionen
beizutreten.“

Chefankläger Ocampo wird aus ermittlungstechnischen Gründen keine weiteren
Aussagen hinsichtlich der Herkunft der Eingaben machen, wird jedoch zu den
Anschuldigungen und der hieraus resultierenden Zuständigkeit des
Internationalen Strafgerichtshofes Stellung nehmen. Hierbei wird auch der
Tatvorwurf der jeweiligen Eingaben hinsichtlich der Zuord-nung zu den unter
dem IStGH-Statut enthaltenen Straftaten, namentlich Völkermord, Verbre-chen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgenommen werden. Insgesamt
wurden die Eingaben aus 66 Staaten erhalten und betreffen Taten, die
entweder in diesen Staaten oder in anderen Regionen der Welt begangen
wurden. Insgesamt teilen sich die Eingaben in 424 Protestnoten und 75
Berichte über vermeintliche Straftaten nach dem IStGH-Statut. Hervorzuheben
bleibt, dass die Eingaben vor allem von Privatpersonen und
Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden.

„Die entscheidende Rolle und die schwer erkämpften Verfahrensrechte der
Zivilgesellschaft im Errichtungsprozess des Internationalen
Strafgerichtshofes der letzten 10 Jahre erweckt nun den seit über 100 Jahren
geforderten Gerichtshof zu Leben und fordert aktiv Ermittlungsverfahren ein.
“, kommentiert Harder den aktuellen Status der Eingaben. „Die
Weltzivilgesellschaft hat erkannt, dass es entscheidend sein wird, sich für
eine bessere Welt zu en-gagieren und für den Bereich des Völkerstrafrechts
Verantwortung zu übernehmen. Der Internationale Strafgerichtshof bildet nun
eine Instanz, in der sich diese Forderungen kanalisieren und zeigen eine
Chance auf, die der Strafgerichtshof und seine Vertragsstaaten nutzen müssen
und nutzen werden.“

Während der Pressekonferenz wird der Chefankläger dazu Stellung nehmen,
warum in manchen Fällen aufgrund fehlender Zuständigkeit der vermeintlichen
Tatvorwürfe keine weiteren Ermittlungen vorgenommen werden. Ferner wird er
auch einen Ausblick geben, in welchen Fällen die Eingaben zu den ersten
Ermittlungen des Strafgerichtshofes führen können. Hierbei wird er eingehend
auch die weiteren Verfahrensentwicklungen darstellen.

Die Pressekonferenz des Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo findet am morgigen
Mittwoch, den 16.07.2003 um 11.00 Uhr in den Räumen Wandelganger I & II des
International Perscentrum Nieuwspoort, Lange Poten 10, 2511 CL, in Den Haag
statt. Im nachfolgenden finden Sie die heute vom IStGH veröffentlichten
Pressemitteilungen auf Englisch. Weitere Informationen finden Sie auf der
Webseite des Internationalen Strafgerichtshofes unter
http://www.icc-cpi.int/.




KONSTANZ 15.07.2003
COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.

Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
http://www.coeicl.de/
Donations / Spendenkonto CoEICL :
Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690 500 01

Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):




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