 |
|
 |
 |
 |
 |
Chefankläger gewählt
|
|
|
Der Internationale Strafgerichtshof: Chefankläger gewählt
Am ersten Tag der fortgesetzten Sitzung der Vertragsstaatenversammlung am Sitz der Vereinten Nationen wurde heute die Wahl des Konsenskandidaten für den Posten des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof, der argentinische Staatsanwalt Prof. Dr. Moreno Ocampo bestätigt. Die Vertragsstaatenversammlung wird noch bis 23.04.2003 ihre Sitzung fortsetzen.
[Konstanz/New York] Am heutigen Tag wurde die Sitzung der Vertragsstaatenversammlung in New York fortgesetzt. Auf der Agenda der bis Mittwoch andauernden Sitzung steht neben der Wahl des ersten Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshof auch Vorschläge für die Wahl des Gerichtskanzlers, die Wahl des Vorsitzenden des Opferfonds und der Mitglieder des Finanz- und Budgetkomitees. Die Vertragsstaatenversammlung ist das leitende Organ des Internationalen Strafgerichtshofes.
Nachdem im März 2003 die 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofes während einer Feier im niederländischen Den Haag inauguriert wurden, begrüßte der Vorsitzende der Vertragsstaatenversammlung während seines Eröffnungsstatements, die Wahl von Richter Philipp Kirsch (Kanada) zum ersten Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofes.
Einstimmig entschied Vertragsstaatenversammlung erwartungsgemäß, dass der Konsenskandidat, Staatsanwalt Prof. Dr. Moreno Ocampo der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) werden wird. Herr Luis Moreno Ocampo, ein argentinischer Staatsanwalt, Jurist und Beamter war während eines informellen Treffens als Konsenskandidat im letzten Monat bestimmt worden. Nichtregierungsorganisationen äußerten im Vorfeld Ihre Bedenken gegen diese intransparente Auswahl des entscheidendsten Amtes am Internationalen Strafgerichtshof. Moreno Ocampo war der einzigste Kandidat auf dem Wahlzettel während der am heutigen Morgen erfolgten geheimen Wahl. Alle teilnehmden 78 Vertragsstaaten gaben Ihre stimme für den Kandidaten ab. Es wird erwartet, dass Staatsanwalt Ocampo im Laufe des morgigen Sitzungstages eine Stellungnahme für die Vertragsstaaten-versammlung abgeben wird. Die Vertragsstaatenversammlung beschloß heute, dass Staatsanwalt Ocampo am 16. Juni 2003 seine Tätigkeit aufnehmen wird.
Staatsanwalt Moreno Ocampo leitete ein Team von Staatsanwälten, das ca. 10.000 Beschwerden bzw. Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen untersuchte und 700 Fälle von Entführungen, Folter und „Verschwindenlassen“ gegen argentinische Militärführer der Diktatur von 1976 bis 1983 vor Gericht brachten. Staatsanwalt Ocampo leitete unter anderem auch die Strafverfahren, die sich aus der Militärrebellion im September 1987 ergaben.
Staatsanwalt Moreno Ocampo ist darüber hinaus bei Transparency International, einer Anti- Korruption - Organisation tätig, wo er Vorstandsmitglied ist und ehemals Präsident der latein-amerikanischen Sektion war. Zur Zeit absolviert Ocampo eine Robert F. Kennedy Professorenstelle an der Universität von Harvard. Sein Lebenslauf ist auf der Webseite von CoEICL zu finden.
„Staatsanwalt Ocampo wird einen exzellenten Chefankläger am Internationalen Strafge-richtshof abgeben, da er die entsprechenden Kenntnisse in theoretischer und praktischer Hinsicht für diese Tätigkeit mitbringt. Gerade die Erfahrung umfangreicher strafrechtlicher Aufarbeitung der Militärdiktatur in Argentinien wird der von großem Nutzen sein und auch die damit verbundene Zivilcourage und die Persönlichkeit von Staatsanwalt Ocampo lässt auf einen sehr effektiven Leiter der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes hoffen.“, bewertet Rechtsanwalt Harder, Vorsitzender des in Konstanz ansässigen Komitees CoEICL die Wahl von Staatsanwalt Moreno Ocampo.
„Es ist nur bedauerlich, dass die Wahl des Chefanklägers wiederum das Ergebnis diplomatischen Taktierens war und der Zivilgesellschaft unmöglich gemacht wurde, Einfluss auf die Kandidatenwahl zu nehmen. Hier wird der IStGH und auch die Vertragsstaatenversammlung lernen müssen, in Zukunft demokratischere und transparentere Maßstäbe anzuwenden.“
Im Juli 2002 trat das Statut des IStGH in Kraft und gründete somit die Strafzuständigkeit für alle Taten, die die Menschheit als Ganzes berühren. Die im Statut von Rom 1998 aufgenommenen Kernverbrechen umfassen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Der Internationale Strafgerichtshof wird nicht vor Beginn des nächsten Jahres mit der Behandlung von einzelnen Strafverfahren beginnen können. Derzeit werden rund 200 Stellen am Strafgerichtshof bis Jahresende besetzt und bis Ende 2004 werden es wohl zwischen 300-400 Mitarbeiter sein. Dennoch sind Eingaben und Anzeigen von Einzelpersonen als auch Nichtregierungsorganisationen schon seit dem 01.07.2002 möglich. Zur Zeit sind hier über 200 Eingaben registriert und warten auf ihre Bearbeitung.
COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL) Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany Tel: ++49-7531-915640 - Fax: ++49-7531-455641 http://www.coeicl.de/ - - - e-mail: info@coeicl.de Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690 500 01
Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):
21. APRIL 2003
|
nach oben
--< zurück
•--vorwärts >
↑ nach oben
|
1. Jahrestag der 60. Ratifikation des Rom-Statuts | Zehn Jahre Kriegsverbrechertribunal in Den Haag
|
|