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ISSN 1610-0611
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Chefankläger gewählt

Der Internationale Strafgerichtshof:
Chefankläger gewählt

Am ersten Tag der fortgesetzten Sitzung der Vertragsstaatenversammlung am
Sitz der Vereinten Nationen wurde heute die Wahl des Konsenskandidaten für
den Posten des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof, der
argentinische Staatsanwalt Prof. Dr. Moreno Ocampo bestätigt. Die
Vertragsstaatenversammlung wird noch bis 23.04.2003 ihre Sitzung fortsetzen.

[Konstanz/New York] Am heutigen Tag wurde die Sitzung der
Vertragsstaatenversammlung in New York fortgesetzt. Auf der Agenda der bis
Mittwoch andauernden Sitzung steht neben der Wahl des ersten Chefanklägers
des Internationalen Strafgerichtshof auch Vorschläge für die Wahl des
Gerichtskanzlers, die Wahl des Vorsitzenden des Opferfonds und der
Mitglieder des Finanz- und Budgetkomitees. Die Vertragsstaatenversammlung
ist das leitende Organ des Internationalen Strafgerichtshofes.

Nachdem im März 2003 die 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofes
während einer Feier im niederländischen Den Haag inauguriert wurden,
begrüßte der Vorsitzende der Vertragsstaatenversammlung während seines
Eröffnungsstatements, die Wahl von Richter Philipp Kirsch (Kanada) zum
ersten Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofes.

Einstimmig entschied Vertragsstaatenversammlung erwartungsgemäß, dass der
Konsenskandidat, Staatsanwalt Prof. Dr. Moreno Ocampo der erste Chefankläger
des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) werden wird. Herr Luis Moreno
Ocampo, ein argentinischer Staatsanwalt, Jurist und Beamter war während
eines informellen Treffens als Konsenskandidat im letzten Monat bestimmt
worden. Nichtregierungsorganisationen äußerten im Vorfeld Ihre Bedenken
gegen diese intransparente Auswahl des entscheidendsten Amtes am
Internationalen Strafgerichtshof. Moreno Ocampo war der einzigste Kandidat
auf dem Wahlzettel während der am heutigen Morgen erfolgten geheimen Wahl.
Alle teilnehmden 78 Vertragsstaaten gaben Ihre stimme für den Kandidaten ab.
Es wird erwartet, dass Staatsanwalt Ocampo im Laufe des morgigen
Sitzungstages eine Stellungnahme für die Vertragsstaaten-versammlung abgeben
wird. Die Vertragsstaatenversammlung beschloß heute, dass Staatsanwalt
Ocampo am 16. Juni 2003 seine Tätigkeit aufnehmen wird.

Staatsanwalt Moreno Ocampo leitete ein Team von Staatsanwälten, das ca.
10.000 Beschwerden bzw. Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen
untersuchte und 700 Fälle von Entführungen, Folter und „Verschwindenlassen“
gegen argentinische Militärführer der Diktatur von 1976 bis 1983 vor Gericht
brachten. Staatsanwalt Ocampo leitete unter anderem auch die Strafverfahren,
die sich aus der Militärrebellion im September 1987 ergaben.

Staatsanwalt Moreno Ocampo ist darüber hinaus bei Transparency
International, einer Anti- Korruption - Organisation tätig, wo er
Vorstandsmitglied ist und ehemals Präsident der latein-amerikanischen
Sektion war. Zur Zeit absolviert Ocampo eine Robert F. Kennedy
Professorenstelle an der Universität von Harvard. Sein Lebenslauf ist auf
der Webseite von CoEICL zu finden.

„Staatsanwalt Ocampo wird einen exzellenten Chefankläger am Internationalen
Strafge-richtshof abgeben, da er die entsprechenden Kenntnisse in
theoretischer und praktischer Hinsicht für diese Tätigkeit mitbringt. Gerade
die Erfahrung umfangreicher strafrechtlicher Aufarbeitung der
Militärdiktatur in Argentinien wird der von großem Nutzen sein und auch die
damit verbundene Zivilcourage und die Persönlichkeit von Staatsanwalt Ocampo
lässt auf einen sehr effektiven Leiter der Anklagebehörde des
Internationalen Strafgerichtshofes hoffen.“, bewertet Rechtsanwalt Harder,
Vorsitzender des in Konstanz ansässigen Komitees CoEICL die Wahl von
Staatsanwalt Moreno Ocampo.

„Es ist nur bedauerlich, dass die Wahl des Chefanklägers wiederum das
Ergebnis diplomatischen Taktierens war und der Zivilgesellschaft unmöglich
gemacht wurde, Einfluss auf die Kandidatenwahl zu nehmen. Hier wird der
IStGH und auch die Vertragsstaatenversammlung lernen müssen, in Zukunft
demokratischere und transparentere Maßstäbe anzuwenden.“

Im Juli 2002 trat das Statut des IStGH in Kraft und gründete somit die
Strafzuständigkeit für alle Taten, die die Menschheit als Ganzes berühren.
Die im Statut von Rom 1998 aufgenommenen Kernverbrechen umfassen Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Der Internationale Strafgerichtshof wird nicht vor Beginn des nächsten
Jahres mit der Behandlung von einzelnen Strafverfahren beginnen können.
Derzeit werden rund 200 Stellen am Strafgerichtshof bis Jahresende besetzt
und bis Ende 2004 werden es wohl zwischen 300-400 Mitarbeiter sein. Dennoch
sind Eingaben und Anzeigen von Einzelpersonen als auch
Nichtregierungsorganisationen schon seit dem 01.07.2002 möglich. Zur Zeit
sind hier über 200 Eingaben registriert und warten auf ihre Bearbeitung.



COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.

Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
Tel: ++49-7531-915640 - Fax: ++49-7531-455641
http://www.coeicl.de/ - - - e-mail: info@coeicl.de
Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690
500 01

Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):




21. APRIL 2003


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