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CoEICL kritisiert deutsche Nominierung
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Der Internationale Strafgerichtshof: CoEICL kritisiert deutsche Nominierung - Zur Nominierung von Botschafter Hans-Peter Kaul als Richterkandidaten für den IStGH -
Am 22. November gab das Auswärtige Amt bekannt, dass Botschafter Hans-Peter Kaul nach Durchführung eines nicht transparenten und ohne Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen erfolgten Auswahlverfahrens als deutscher Kandidat für einen Richterposten am IStGH vorgeschlagen wurde. Zwischenzeitlich ist die Bewerbung formell in New York eingegangen. CoEICL lehnt die Nominierung als bedenklich ab und fordert von der Bundesregierung die Offenlegung des undemokratischen und dem Rom-Statut nicht entsprechenden Auswahlverfahrens sowie die Rücknahme der erfolgten Nominierung.
[Konstanz] Als 31. Kandidat für die im Januar von der Vertragsstaatenversammlung zu wählenden 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofs wurde am vergangenen Freitag der deutsche Botschafter und Beauftragte des Auswärtigen Amtes für den Internationalen Strafgerichtshof Hans-Peter Kaul (59) von der Bundesrepublik Deutschland offiziell benannt. Diese Nominierung kam überraschend, auch wenn Herr Kaul sich als langjähriger Leiter der deutschen Delegation bei den Verhandlungen über die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ohne Zweifel große Verdienste erworben hat.
Zunächst ist auf das nicht transparent und nicht nachvollziehbar durchgeführte Auswahlverfahren der möglichen deutschen Kandidaten hinzuweisen. Zu keinem Zeitpunkt wurden die Öffentlichkeit und die Nichtregierungsorganisationen von den staatlichen Stellen informiert oder in das Auswahlverfahren eingebunden, obwohl sich alle Vertragsstaaten zu umfassender Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft verpflichtet haben. Trotz Nachfrage waren keine konkreten Informationen zu erhalten und es entstand der Eindruck, dass eine Beteiligung der Zivilgesellschaft als lästig angesehen wurde. Gerade in Deutschland war die Hoffnung groß, dass eine vorbildliche Auswahl der Kandidaten erfolgen würde und der Kandidat wirklich aufgrund seiner völkerrechtlichen und strafrechtlichen Kenntnisse und praktischen Gerichtserfahrungen ausgewählt werden würde. Außerdem wurde gerade dem im Rom-Statut enthaltenen Gleichberechtigungsgrundsatz ein hoher Stellenwert in Deutschland beigemessen und erwartet, dass unter Umständen eine deutsche Richterkandidatin ihren Weg nach Den Haag finden würde.
CoEICL fordert von der Bundesregierung vollständigen Einblick in den erfolgten Auswahlprozess und die Benennung aller in Betracht gezogenen Kandidaten.
Auf der Liste der bereits von den Vertragsstaaten nominierten Kandidaten für die Richter am IStGH finden sich zahlreiche Personen, die sich wie Botschafter Kaul oder der kanadische Kandidat Kirsch um die Errichtung des IStGH als Staatenvertreter verdient gemacht haben. Die langjährige Teilnahme am Errichtungs- und Verhandlungsprozess an sich ist und kann keine ausreichende Grundlage für eine Nominierung als Richterkandidat am IStGH sein. Ein Diplomat wird sich nur schwer von seiner bisherigen Tätigkeit lösen können und wird dem Vorwurf der Abhängigkeit von seiner Heimatregierung ausgesetzt sein.
Die Nominierung verdienter Diplomaten durch Kanada, Deutschland und andere gefährdet von vornherein das Ansehen des neuen Strafgerichtshofes und die Integrität und Unabhängigkeit seiner Richter.
CoEICL fordert die Bundesregierung auf, die Nominierung zu überdenken und einen geeigneteren, sich durch hohes sittliches Ansehen, fachliche Expertise und durch Unparteilichkeit und Ehrenhaftigkeit auszeichnenden Richterkandidaten nach Durchführung eines erneuten transparenten Auswahlverfahren zu bestimmen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, müsste Deutschland insgesamt von einer Kandidatur absehen.
Die Bundesregierung wird davor gewarnt, sich bei der weiteren Bewerberauswahl von anderen Kriterien als Eignung und Befähigung leiten zu lassen und den Finanzierungsanteil am IStGH-Budget dafür einzusetzen, ihren Kandidaten in der Vertragsstaatenversammlung durchzusetzen. Hier ist die Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft zu transparenten, demokratischen und dem Rom-Statut entsprechenden Bemühungen verpflichtet.
Zum Wohl und Akzeptanz der neuen Institution und ihrer Richter die einzig und allein dem Rom-Statut und gerade nicht dem Heimatstaat verpflichtet sind sind die Kandidaten für den Internationalen Strafgerichtshof sorgfältig auszuwählen. Ansonsten droht das Projekt Internationaler Strafgerichtshof von Anfang an zum Scheitern verurteilt zu sein, was nicht nur Nichtregierungsorganisationen, sondern auch die Weltzivilgesellschaft nicht akzeptieren kann und darf. Dies ist erforderlich, um das Ziel eines effektiven und unabhängigen, dem Rom-Statut einzig verpflichteten Internationalen Strafgerichtshof nicht zu gefährden.
************************************************************** * COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL) C Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V. o Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany E Tel: ++49-7531-915640 - Fax: ++49-69-791227749 I http://www.coeicl.de/ - - - e-mail: info@coeicl.de C Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ 690 500 01 L************************************************************* * Koordination des CICC-DE * (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee http://www.cicc.de/) ************************************************************** Berlin, 24.11.2002
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IStGH | Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York
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