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ISSN 1610-0611
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CoEICL kritisiert deutsche Nominierung



Der Internationale Strafgerichtshof:
CoEICL kritisiert deutsche Nominierung
- Zur Nominierung von Botschafter Hans-Peter Kaul als Richterkandidaten für
den IStGH -

Am 22. November gab das Auswärtige Amt bekannt, dass Botschafter Hans-Peter
Kaul nach Durchführung eines nicht transparenten und ohne Beteiligung von
Nichtregierungsorganisationen erfolgten Auswahlverfahrens als deutscher
Kandidat für einen Richterposten am IStGH vorgeschlagen wurde.
Zwischenzeitlich ist die Bewerbung formell in New York eingegangen. CoEICL
lehnt die Nominierung als bedenklich ab und fordert von der Bundesregierung
die Offenlegung des undemokratischen und dem Rom-Statut nicht entsprechenden
Auswahlverfahrens sowie die Rücknahme der erfolgten Nominierung.

[Konstanz] Als 31. Kandidat für die im Januar von der
Vertragsstaatenversammlung zu wählenden 18 Richter des Internationalen
Strafgerichtshofs wurde am vergangenen Freitag der deutsche Botschafter und
Beauftragte des Auswärtigen Amtes für den Internationalen Strafgerichtshof
Hans-Peter Kaul (59) von der Bundesrepublik Deutschland offiziell benannt.
Diese Nominierung kam überraschend, auch wenn Herr Kaul sich als
langjähriger Leiter der deutschen Delegation bei den Verhandlungen über die
Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ohne Zweifel große
Verdienste erworben hat.

Zunächst ist auf das nicht transparent und nicht nachvollziehbar
durchgeführte Auswahlverfahren der möglichen deutschen Kandidaten
hinzuweisen. Zu keinem Zeitpunkt wurden die Öffentlichkeit und die
Nichtregierungsorganisationen von den staatlichen Stellen informiert oder in
das Auswahlverfahren eingebunden, obwohl sich alle Vertragsstaaten zu
umfassender Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft verpflichtet haben.
Trotz Nachfrage waren keine konkreten Informationen zu erhalten und es
entstand der Eindruck, dass eine Beteiligung der Zivilgesellschaft als
lästig angesehen wurde. Gerade in Deutschland war die Hoffnung groß, dass
eine vorbildliche Auswahl der Kandidaten erfolgen würde und der Kandidat
wirklich aufgrund seiner völkerrechtlichen und strafrechtlichen Kenntnisse
und praktischen Gerichtserfahrungen ausgewählt werden würde. Außerdem wurde
gerade dem im Rom-Statut enthaltenen Gleichberechtigungsgrundsatz ein hoher
Stellenwert in Deutschland beigemessen und erwartet, dass unter Umständen
eine deutsche Richterkandidatin ihren Weg nach Den Haag finden würde.

CoEICL fordert von der Bundesregierung vollständigen Einblick in den
erfolgten Auswahlprozess und die Benennung aller in Betracht gezogenen
Kandidaten.



Auf der Liste der bereits von den Vertragsstaaten nominierten Kandidaten für
die Richter am IStGH finden sich zahlreiche Personen, die sich wie
Botschafter Kaul oder der kanadische Kandidat Kirsch um die Errichtung des
IStGH als Staatenvertreter verdient gemacht haben. Die langjährige Teilnahme
am Errichtungs- und Verhandlungsprozess an sich ist und kann keine
ausreichende Grundlage für eine Nominierung als Richterkandidat am IStGH
sein. Ein Diplomat wird sich nur schwer von seiner bisherigen Tätigkeit
lösen können und wird dem Vorwurf der Abhängigkeit von seiner
Heimatregierung ausgesetzt sein.

Die Nominierung verdienter Diplomaten durch Kanada, Deutschland und andere
gefährdet von vornherein das Ansehen des neuen Strafgerichtshofes und die
Integrität und Unabhängigkeit seiner Richter.

CoEICL fordert die Bundesregierung auf, die Nominierung zu überdenken und
einen geeigneteren, sich durch hohes sittliches Ansehen, fachliche Expertise
und durch Unparteilichkeit und Ehrenhaftigkeit auszeichnenden
Richterkandidaten nach Durchführung eines erneuten transparenten
Auswahlverfahren zu bestimmen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, müsste
Deutschland insgesamt von einer Kandidatur absehen.

Die Bundesregierung wird davor gewarnt, sich bei der weiteren
Bewerberauswahl von anderen Kriterien als Eignung und Befähigung leiten zu
lassen und den Finanzierungsanteil am IStGH-Budget dafür einzusetzen, ihren
Kandidaten in der Vertragsstaatenversammlung durchzusetzen. Hier ist die
Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft zu transparenten,
demokratischen und dem Rom-Statut entsprechenden Bemühungen verpflichtet.

Zum Wohl und Akzeptanz der neuen Institution und ihrer Richter die
einzig und allein dem Rom-Statut und gerade nicht dem Heimatstaat
verpflichtet sind sind die Kandidaten für den Internationalen
Strafgerichtshof sorgfältig auszuwählen. Ansonsten droht das Projekt
Internationaler Strafgerichtshof von Anfang an zum Scheitern verurteilt zu
sein, was nicht nur Nichtregierungsorganisationen, sondern auch die
Weltzivilgesellschaft nicht akzeptieren kann und darf. Dies ist
erforderlich, um das Ziel eines effektiven und unabhängigen, dem Rom-Statut
einzig verpflichteten Internationalen Strafgerichtshof nicht zu gefährden.

**************************************************************
* COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
C Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
o Postfach 100626, 78406 Konstanz, Germany
E Tel: ++49-7531-915640 - Fax: ++49-69-791227749
I http://www.coeicl.de/ - - - e-mail: info@coeicl.de
C Donations / Spendenkonto CoEICL : Kto-Nr. 51953, Sparkasse Konstanz BLZ
690 500 01
L*************************************************************
* Koordination des CICC-DE
* (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee
http://www.cicc.de/)
**************************************************************
Berlin, 24.11.2002


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IStGH | Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York