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ISSN 1610-0611
Newsletter


ERGEBNISSE DES 4. 8. WAHLGANGES

Der Internationale Strafgerichtshof:
Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York
ERGEBNISSE DES 4. 8. WAHLGANGES AM 06.02.2003

[Konstanz/New York] Die Richterwahlen der Vertragsstaatenversammlung des
Internatio-nale Strafgerichtshof wurden auch am 06.02.2003 nicht beendet,
nachdem am Abend in New York der achte Wahlgang ausgezählt worden war. Der
neunte und voraussichtlich letzte Wahlgang für den Morgen des 07.02.2003 um
10.00 Uhr Ortszeit terminiert. Während den acht Wahlgängen seit Dienstag
sind bislang nur 11 Richter des permanenten Strafgerichts-hofes gewählt
worden.

Erreichten noch im vierten Wahlgang am Morgen des gestrigen Tages drei
Kandidaten die erforderliche Zweidrittelmehrheit und wählten den
zypriotischen Richter Pikis, den kanadi-schen Richter Kirsch und den
finnischen Richter Kourula in das neue Amt eines Richters der neuen
Institution, wurden die nachfolgenden Wahlgänge ohne eine weitere Benennung
eines neuen Richters am Abend beendet.

Es scheint fast unverständlich, wie die jeweiligen Wahlgänge an Ihrem
eigenen Wahlverfah-ren zu scheitern drohen. Nicht weit hergeholt hier von
einem wahren Wahlkrimi zu sprechen, der sich in diesen Tagen in New York
abspielt. Ursächlich ist hierfür zunächst die hohe Hür-de der für eine
erfolgreiche Wahl eines Kandidaten erforderliche Zweidrittelmehrheit der
gül-tigen Stimmen eines Wahlganges. In den letzten vier Wahlgängen
verpassten die Kandida-ten mit den meisten Stimmen, meist mit ein oder zwei
Stimmen diese Mehrheit. Darüber hin-aus liegt das auch an den von den
Vertragsstaaten auf der Rom-Konferenz 1998 vereinbar-ten Anforderungen an
die Richter gemäß Art. 36 IStGH-Statut und dem diese spezifizieren-den auf
Gleichberechtigung in regionaler und geschlechtsbezogener Hinsicht zielenden
Kri-terienset, welche die Vertragsstaatenversammlung im September 2002 als
maßgebende Wahlregeln verabschiedete.

Längst ist die Wahl dem diplomatischen Geschick unterworfen worden, um in
dieser Woche die Richterwahlen auch zu einem Abschluß zu bringen. Durch
Verhandlungen hinter den Türen und nicht zuletzt durch das Zurückziehen der
Kandidaturen durch insgesamt 21 Staa-ten kann für den heutigen Tage
vorausgesagt werden, dass der neunte Wahlgang die letzten sieben noch
offenen Richterstellen der neuen Institution besetzen wird. Dies liegt vor
allem daran, dass von den 32 Kandidaten nach dem achten Wahlgang nur noch 11
Kandidaten geblieben sind. Ferner schätzt CoEICL, dass noch weitere zwei
Staaten (Kambod-scha/Argentinien) vor dem neunten Wahlgang seine Kandidaten
ebenfalls zurückziehen wird, so dass nur 9 Kandidaten auf dem letzten
Wahlzettel auftauchen werden. Durch diese Ent-wicklung sehen auch die
Chancen für den deutschen, von CoEICL weiterhin abgelehnten
(Pressemitteilung, 24.11.2003) Kandidaten, Hans Peter Kaul sehr gut aus.
Eine Entwicklung die CoEICL schon im November vorausgesagt hatte und auch
daher gegen diese umstritte-ne Nominierung sich aussprach.

Der neunte Wahlgang wird am heutigen Tage um 10.00 Uhr Ortszeit durchgeführt
und sofort ausgezählt. Die komplizierten dem Kriterienset entsprechenden
Wahlparameter sind für die-sen Wahlgang einer einfachen Wahlregel gewichen:
die Vertragsstaaten dürfen maximal 7 Kandidaten wählen. Es ist zu hoffen,
dass die 85 stimmberechtigten Vertragsstaaten dieser Anforderung entsprechen
können.


07. FEBRUAR 2003
(Weitere Infos und Download als pdf-File unter http://www.coeicl.de/)


COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.

Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):


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