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ERGEBNISSE DES 4. 8. WAHLGANGES
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Der Internationale Strafgerichtshof: Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York ERGEBNISSE DES 4. 8. WAHLGANGES AM 06.02.2003
[Konstanz/New York] Die Richterwahlen der Vertragsstaatenversammlung des Internatio-nale Strafgerichtshof wurden auch am 06.02.2003 nicht beendet, nachdem am Abend in New York der achte Wahlgang ausgezählt worden war. Der neunte und voraussichtlich letzte Wahlgang für den Morgen des 07.02.2003 um 10.00 Uhr Ortszeit terminiert. Während den acht Wahlgängen seit Dienstag sind bislang nur 11 Richter des permanenten Strafgerichts-hofes gewählt worden.
Erreichten noch im vierten Wahlgang am Morgen des gestrigen Tages drei Kandidaten die erforderliche Zweidrittelmehrheit und wählten den zypriotischen Richter Pikis, den kanadi-schen Richter Kirsch und den finnischen Richter Kourula in das neue Amt eines Richters der neuen Institution, wurden die nachfolgenden Wahlgänge ohne eine weitere Benennung eines neuen Richters am Abend beendet.
Es scheint fast unverständlich, wie die jeweiligen Wahlgänge an Ihrem eigenen Wahlverfah-ren zu scheitern drohen. Nicht weit hergeholt hier von einem wahren Wahlkrimi zu sprechen, der sich in diesen Tagen in New York abspielt. Ursächlich ist hierfür zunächst die hohe Hür-de der für eine erfolgreiche Wahl eines Kandidaten erforderliche Zweidrittelmehrheit der gül-tigen Stimmen eines Wahlganges. In den letzten vier Wahlgängen verpassten die Kandida-ten mit den meisten Stimmen, meist mit ein oder zwei Stimmen diese Mehrheit. Darüber hin-aus liegt das auch an den von den Vertragsstaaten auf der Rom-Konferenz 1998 vereinbar-ten Anforderungen an die Richter gemäß Art. 36 IStGH-Statut und dem diese spezifizieren-den auf Gleichberechtigung in regionaler und geschlechtsbezogener Hinsicht zielenden Kri-terienset, welche die Vertragsstaatenversammlung im September 2002 als maßgebende Wahlregeln verabschiedete.
Längst ist die Wahl dem diplomatischen Geschick unterworfen worden, um in dieser Woche die Richterwahlen auch zu einem Abschluß zu bringen. Durch Verhandlungen hinter den Türen und nicht zuletzt durch das Zurückziehen der Kandidaturen durch insgesamt 21 Staa-ten kann für den heutigen Tage vorausgesagt werden, dass der neunte Wahlgang die letzten sieben noch offenen Richterstellen der neuen Institution besetzen wird. Dies liegt vor allem daran, dass von den 32 Kandidaten nach dem achten Wahlgang nur noch 11 Kandidaten geblieben sind. Ferner schätzt CoEICL, dass noch weitere zwei Staaten (Kambod-scha/Argentinien) vor dem neunten Wahlgang seine Kandidaten ebenfalls zurückziehen wird, so dass nur 9 Kandidaten auf dem letzten Wahlzettel auftauchen werden. Durch diese Ent-wicklung sehen auch die Chancen für den deutschen, von CoEICL weiterhin abgelehnten (Pressemitteilung, 24.11.2003) Kandidaten, Hans Peter Kaul sehr gut aus. Eine Entwicklung die CoEICL schon im November vorausgesagt hatte und auch daher gegen diese umstritte-ne Nominierung sich aussprach.
Der neunte Wahlgang wird am heutigen Tage um 10.00 Uhr Ortszeit durchgeführt und sofort ausgezählt. Die komplizierten dem Kriterienset entsprechenden Wahlparameter sind für die-sen Wahlgang einer einfachen Wahlregel gewichen: die Vertragsstaaten dürfen maximal 7 Kandidaten wählen. Es ist zu hoffen, dass die 85 stimmberechtigten Vertragsstaaten dieser Anforderung entsprechen können.
07. FEBRUAR 2003 (Weitere Infos und Download als pdf-File unter http://www.coeicl.de/)
COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL) Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht e.V.
Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):
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medica mondiale ISTGH in New York (II) | 9. Wahlgang ausgezählt
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