Im ersten Wahlgang wurden 7 von insgesamt 43 KandidatInnen gewählt: Ein Mann (Südkorea) und sechs Fraün (Mali, Ghana, Südafrika, Costa Rica, Brasilien, Irland). Dass sechs von insgesamt 10 Kandidatinnen auf Anhieb gewählt wurden, sorgte für eben so viel Applaus wie Irritation. Die Glückwunschstimmung schlägt jedoch allmählich um, da offensichtlich wird, dass vor allem die westeuropäischen Staaten (einschliesslich Kanada) mit der Geschlechterkarte zugleich die Gruppe Afrika abgehakt haben. Nochmal zum besseren Verständnis: In den ersten vier Wahlrunden gelten regionale Mindestquoten. Mindestens drei aus der Gruppe Afrika müssen gewählt werden. Mit den in der ersten Runde gewählten drei Frauen aus der Gruppe Afrika ist die Mindestquote erfüllt. Entsprechend besorgt reagierte ein afrikanischer Delegierter, der nochmals ausdrücklich darauf hinwies, dass die Mindestquote eben nur eine MINDESTquote ist.
Mittlerweile zeichnet sich auch ab, dass die westeuropäischen Staaten und Kanada nach der Erfüllung der "Geschlechterquote" jetzt darauf setzen, die regionalen Mindestquoten grundsätzlich zu umgehen, um dann ab dem fünften Wahlgang, ab dem die Mindestquoten nicht mehr gelten, ihre eigenen Kandidaten quasi en block durchzubringen.
Erstes Anzeichen dafür war der zweite Wahlgang, bei dem nicht nur fünf ungültige Wahlzettel abgegeben wurden (Absicht?), sondern auch kein einziger Kandidat bzw. keine einzige Kandidatin die erforderliche Stimmenanzahl (54 von 80 gültigen Stimmen) erhielt. Es war eine reine Nullrunde. Die verbliebenen Kandidatinnen aus Lettland, Polen, Ungarn und der Schweiz verloren dabei erheblich an Stimmen im Vergleich zur ersten Runde.
Im dritten Wahlgang schaffte lediglich der Kandidat aus Trinidad und Tobago die erforderliche Anzahl von 56 Stimmen (von 83 gültigen). (Trinidad und Tobago brachten in den 90er Jahren die Verhandlungen zum ISTGH in Gang und haben auch als einziger Staat aus der Karibik einen Kandidaten aufgestellt. Seine Wahl war von daher so gut wie sicher.)
Im Hinblick auf die regionialen Gruppen sind bislang die osteuropäischen Staaten die Verlierer. Kein einziger ihrer Kandidaten bzw. keine einzige ihrer Kandidatinnen (3 von 7) wurden bislang gewählt. Alle anderen regionalen Gruppen haben entweder 1 (Westeuropa/Andere, Asien), 2 (Lateinamerika/Karibik) oder 3 (Afrika) RichterInnen sicher.
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