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Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York
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Der Internationale Strafgerichtshof: Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York
Heute tritt die erste Versammlung der 88 Vertragsstaaten am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zur fortgesetzten Sitzung zusammen, um über die weitere Schritte für die Errichtung des internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu beraten und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Hauptaugenmerk wird auf der Wahl der 18 Richter des Internationalen Strafgerichtshofes stehen.
[Konstanz/New York] In New York beginnt heute die fortgesetzte Sitzung der ersten Ver-tragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH). Nachdem Alba-nien am 31.01.2003 Vertragspartei geworden ist, nehmen an dieser Sitzung 88 der 138 Un-terzeichnerstaaten des Statuts von Rom, dem Gründungsvertrag des Internationalen Straf-gerichtshofes teil. Während der bis Freitag andauernden Verhandlungen wird die Vertrags-staatenversammlung nun die 18 Richter für den IStGH aus den von 43 Vertragsstaaten be-nannten Kandidaten wählen. Die Wahlen beginnen am 04.02.2003 um 10.00 Uhr Ortszeit (16.00 Uhr MEZ).
„Es wird jedoch entscheidend sein, dass die Akzeptanz der neuen Institution und seiner Richter auf Basis der Wahlregeln entsprechend der regionalen, geschlechtlichen und den Rechtstraditionen entsprechenden Kriterien erfolgen. Es gilt die am besten geeignetesten Richter für die Richterbank des IStGH auszuwählen und bei dieser Wahl diplomatisches Tak-tieren und Paktieren hinten anstehen zu lassen.“, kommentiert Rechtsanwalt Jan C. Harder, Vorsitzender von CoEICL.
Zur Wahl stehen ab dem morgigen Tag 43 Kandidaten für das Richteramt am IStGH. Neben 33 Richterkandidaten wurden 10 Richterkandidatinnen von ihren Heimatstaaten nominiert. Die Kandidaten werden in Strafrechtler (Liste A) und Völkerrechtler (Liste B) gemäß den An-forderungen des Art. 36 Rom-Statuts unterschieden und kommen aus fünf Staatengruppen. Diese Gruppen sind die afrikanischen Staaten, die Staaten Lateinamerikas und der Karibik, die asiatischen Staaten, die osteuropäischen Staaten und die westeuropäischen und sonsti-gen Staaten. Durch diese Aufteilung soll eine regional ausgewogene Besetzung der Richter-bank nach diesen geografischen Kriterien gesichert werden.
Trotz den hohen Anforderungen an die Transparenz und die entsprechende Selbstverpflich-tung der Vertragsstaaten kam es schon bei der Nominierung zu schwerwiegenden Verstös-sen gegen diese Vorgaben. Dies erfolgte vielfach schon auf der nationalen Ebene bei der Nominierung der Kandidaten. Nun gilt es die richtige Wahl zu treffen.
„Zum Wohl und Akzeptanz der neuen Institution und ihrer Richter die einzig und allein dem Rom-Statut und gerade nicht dem Heimatstaat verpflichtet sein dürfen sind die Kandidaten für den Internationalen Strafgerichtshof sorgfältigst auszuwählen.“, fordert Harder. „Ansonsten droht das Projekt Internationaler Strafgerichtshof von Anfang an zum Scheitern verurteilt zu sein, denn Staaten wie die USA werden alles daran setzen, den IStGH zu einer marginalen Einrichtung zu machen. “
Harder führt weiterhin aus: „Es geht hier gerade um die Beendigung der Straflosigkeit für die Taten, die Millionen von Opfer verursacht haben. Diese Opfer und die Strafverfolgung der Täter sollen zur effektiven Durchsetzung des Rom-Statuts an erster Stelle stehen, nicht politische Machtspiele.“
CoEICL gibt in Richtung der Vertragsstaaten auf einer Übersichtsseite zu den Richterwahlen unter http://www.coeicl.de/ seine Empfehlung zu den Nominierung ab und unterstützt lediglich die 23 der 43 Kandidaten und schätzt diese als geeignete Kandidaten ein.
Neben den Richterwahlen waren eigentlich die Wahl des Chefanklägers für diese Sitzung vorgesehen. Aber die Vertragsstaaten liessen den Termin zur Nominierung ihres Kandidaten einfach verstreichen, so dass eine Wahl nicht vor April 2003 erfolgen wird. Die Vertragsstaa-ten sind jetzt aber aufgerufen, nun endlich Kandidaten für den Posten eines Chefanklägers zu nominieren. Harder führt hierzu aus: „Es sollte nicht hinter verschlossenen Türen über einen Konsens-Kandidaten beraten werden, sondern gerade die like-minded Staaten sollten die Gefahr erkennen, die schon jetzt mit der Verfristung verbunden ist, und in naher Zukunft die erwarteten Kandidaten benennen. Der zukünftige Chefankläger muss ebenso wie die Richter durch einen effektiven und der Weltöffentlichkeit transparenten Nominierungs- und Wahlprozess bestimmt werden, weshalb es entscheidend sein wird, dass nun Staaten als Vorreiter aktiv werden und einen Kandidaten benennen.“
Während der Sitzung vom 03. 07. Februar 2003 werden die Delegierten der Vertragsstaaten auch Berichte des Sitzstaates Niederlande und von Vertretern des Internationalen Strafgerichtshofes über die Errichtungsfortschritte hören. Die Sitzung wird am 21. 23. April 2003 in New York fortgesetzt werden.
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03. FEBRUAR 2003
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