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ISSN 1610-0611
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Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York

Der Internationale Strafgerichtshof:
Richterwahlen vom 04. 07. Februar 2003 in New York

Heute tritt die erste Versammlung der 88 Vertragsstaaten am Hauptsitz der
Vereinten Nationen in New York zur fortgesetzten Sitzung zusammen, um über
die weitere Schritte für die Errichtung des internationalen
Strafgerichtshofes (IStGH) zu beraten und entsprechende Beschlüsse zu
fassen. Hauptaugenmerk wird auf der Wahl der 18 Richter des Internationalen
Strafgerichtshofes stehen.

[Konstanz/New York] In New York beginnt heute die fortgesetzte Sitzung der
ersten Ver-tragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes
(IStGH). Nachdem Alba-nien am 31.01.2003 Vertragspartei geworden ist, nehmen
an dieser Sitzung 88 der 138 Un-terzeichnerstaaten des Statuts von Rom, dem
Gründungsvertrag des Internationalen Straf-gerichtshofes teil. Während der
bis Freitag andauernden Verhandlungen wird die Vertrags-staatenversammlung
nun die 18 Richter für den IStGH aus den von 43 Vertragsstaaten be-nannten
Kandidaten wählen. Die Wahlen beginnen am 04.02.2003 um 10.00 Uhr Ortszeit
(16.00 Uhr MEZ).

„Es wird jedoch entscheidend sein, dass die Akzeptanz der neuen Institution
und seiner Richter auf Basis der Wahlregeln entsprechend der regionalen,
geschlechtlichen und den Rechtstraditionen entsprechenden Kriterien
erfolgen. Es gilt die am besten geeignetesten Richter für die Richterbank
des IStGH auszuwählen und bei dieser Wahl diplomatisches Tak-tieren und
Paktieren hinten anstehen zu lassen.“, kommentiert Rechtsanwalt Jan C.
Harder, Vorsitzender von CoEICL.

Zur Wahl stehen ab dem morgigen Tag 43 Kandidaten für das Richteramt am
IStGH. Neben 33 Richterkandidaten wurden 10 Richterkandidatinnen von ihren
Heimatstaaten nominiert. Die Kandidaten werden in Strafrechtler (Liste A)
und Völkerrechtler (Liste B) gemäß den An-forderungen des Art. 36
Rom-Statuts unterschieden und kommen aus fünf Staatengruppen. Diese Gruppen
sind die afrikanischen Staaten, die Staaten Lateinamerikas und der Karibik,
die asiatischen Staaten, die osteuropäischen Staaten und die
westeuropäischen und sonsti-gen Staaten. Durch diese Aufteilung soll eine
regional ausgewogene Besetzung der Richter-bank nach diesen geografischen
Kriterien gesichert werden.

Trotz den hohen Anforderungen an die Transparenz und die entsprechende
Selbstverpflich-tung der Vertragsstaaten kam es schon bei der Nominierung zu
schwerwiegenden Verstös-sen gegen diese Vorgaben. Dies erfolgte vielfach
schon auf der nationalen Ebene bei der Nominierung der Kandidaten. Nun gilt
es die richtige Wahl zu treffen.



„Zum Wohl und Akzeptanz der neuen Institution und ihrer Richter die einzig
und allein dem Rom-Statut und gerade nicht dem Heimatstaat verpflichtet sein
dürfen sind die Kandidaten für den Internationalen Strafgerichtshof
sorgfältigst auszuwählen.“, fordert Harder. „Ansonsten droht das Projekt
Internationaler Strafgerichtshof von Anfang an zum Scheitern verurteilt zu
sein, denn Staaten wie die USA werden alles daran setzen, den IStGH zu
einer marginalen Einrichtung zu machen. “

Harder führt weiterhin aus: „Es geht hier gerade um die Beendigung der
Straflosigkeit für die Taten, die Millionen von Opfer verursacht haben.
Diese Opfer und die Strafverfolgung der Täter sollen zur effektiven
Durchsetzung des Rom-Statuts an erster Stelle stehen, nicht politische
Machtspiele.“

CoEICL gibt in Richtung der Vertragsstaaten auf einer Übersichtsseite zu den
Richterwahlen unter http://www.coeicl.de/ seine Empfehlung zu den
Nominierung ab und unterstützt lediglich die 23 der 43 Kandidaten und
schätzt diese als geeignete Kandidaten ein.

Neben den Richterwahlen waren eigentlich die Wahl des Chefanklägers für
diese Sitzung vorgesehen. Aber die Vertragsstaaten liessen den Termin zur
Nominierung ihres Kandidaten einfach verstreichen, so dass eine Wahl nicht
vor April 2003 erfolgen wird. Die Vertragsstaa-ten sind jetzt aber
aufgerufen, nun endlich Kandidaten für den Posten eines Chefanklägers zu
nominieren. Harder führt hierzu aus: „Es sollte nicht hinter verschlossenen
Türen über einen Konsens-Kandidaten beraten werden, sondern gerade die
like-minded Staaten sollten die Gefahr erkennen, die schon jetzt mit der
Verfristung verbunden ist, und in naher Zukunft die erwarteten Kandidaten
benennen. Der zukünftige Chefankläger muss ebenso wie die Richter durch
einen effektiven und der Weltöffentlichkeit transparenten Nominierungs- und
Wahlprozess bestimmt werden, weshalb es entscheidend sein wird, dass nun
Staaten als Vorreiter aktiv werden und einen Kandidaten benennen.“

Während der Sitzung vom 03. 07. Februar 2003 werden die Delegierten der
Vertragsstaaten auch Berichte des Sitzstaates Niederlande und von Vertretern
des Internationalen Strafgerichtshofes über die Errichtungsfortschritte
hören. Die Sitzung wird am 21. 23. April 2003 in New York fortgesetzt
werden.

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COMMITTEE FOR AN EFFECTIVE INTERNATIONAL CRIMINAL LAW (CoEICL)
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Koordination des CICC-DE (Koalition für einen Internationalen
Strafgerichtshof - Deutsches Komitee - http://www.cicc.de/):




03. FEBRUAR 2003


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